Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitgeber
Die Pflichtleistung als Personalargument: geförderte Zusatzrente per Entgeltumwandlung – bilanzneutral, mit Ersparnis bei den Sozialabgaben und dem gesetzlichen Zuschuss von 15 %.
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Verpflichtender AG-Zuschuss (15 %)
- Bilanzneutral, kein Pensionssicherungsverein
- Geringverdienerförderung bis 30 %