Vermögens­wirksame Leistungen (VL)

Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt

Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen – mit Zuschuss vom Arbeitgeber und Förderung vom Staat. Vermögenswirksame Leistungen stehen allen Arbeitnehmern, Beamten, Soldaten und Auszubildenden offen. Wir zeigen, welche Anlageform zu Ihnen passt.

Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen – mit Zuschuss vom Arbeitgeber und Förderung vom Staat. Vermögenswirksame Leistungen stehen allen Arbeitnehmern, Beamten, Soldaten und Auszubildenden offen. Wir zeigen, welche Anlageform zu Ihnen passt.

Worum es geht

Sparen mit staatlicher Unterstützung

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Sparbeiträgen – und viele Arbeitnehmer lassen die Vermögenswirksamen Leistungen trotzdem liegen. Dabei kann die Geldanlage gerade wegen der staatlichen Arbeitnehmersparzulage auch für „Alleinsparer" ohne Zuschuss interessant sein. Geregelt ist alles im Vermögensbildungsgesetz.

Ob und wie viel der Arbeitgeber zuschießt, bestimmt oft der Tarifvertrag; ohne Tarifbindung entscheidet er selbst. In jedem Fall überweist der Arbeitgeber die vereinbarte Sparrate direkt in Ihren Vertrag – der Abzug erscheint auf der Lohnabrechnung. Nach sieben Jahren ist das Kapital frei verfügbar.

Grundlagen

So funktioniert VL-Sparen

Der Ablauf

  1. Sie wählen eine förderfähige Sparform und schließen den Vertrag ab.
  2. Der Anbieter schickt den Überweisungsauftrag an Sie oder direkt an Ihren Arbeitgeber.
  3. Der Arbeitgeber überweist monatlich Zuschuss und/oder Ihren Eigenanteil in den Vertrag – der Abzug vom Netto steht auf der Lohnabrechnung.
  4. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich mit der Steuererklärung (Anlage N); das Finanzamt zahlt sie am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag.

Das Kleingedruckte

  • Die Sparzulage muss spätestens zum Ende des vierten Sparjahres beantragt sein – sonst entfällt die Förderung für dieses Jahr
  • Maßgeblich ist das ursprüngliche Startdatum des Vertrags; er muss nicht ununterbrochen bespart worden sein
  • Für alle VL-Produkte – außer der betrieblichen Altersvorsorge – fallen Steuern und Sozialabgaben an
  • Die Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, die je nach Sparform unterschiedlich sind
Anlageformen

Womit können Sie sparen?

Diese beiden Sparformen genießen die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage:

Bausparvertrag

Der Klassiker: In der Ansparphase gibt es einen geringen Mindestzins, dafür bei Zuteilung ein günstiges wohnwirtschaftliches Darlehen. Da VL-Bausparsummen selten über 10.000 € liegen, ist die Darlehensoption meist zweitrangig – manche Bausparkassen bieten bei Darlehensverzicht rückwirkend höhere Zinsen. Nach sieben Jahren ist das Guthaben ohne Verwendungsauflage frei.

  • Vorteil: konstanter Wertzuwachs, bei Bedarf günstiges Darlehen
  • Sparzulage: 9 % p. a. auf max. 470 € Jahressparleistung → max. 43 €/Jahr
  • Einkommensgrenze: 40.000 € (Alleinstehende) / 80.000 € (Ehegatten) zu versteuerndes Jahreseinkommen

Fondssparplan

Mit jeder Sparrate kaufen Sie Fondsanteile zum aktuellen Kurs – in schwachen Börsenphasen mehr, in starken weniger (Cost-Average-Effekt). Kursschwankungen bergen das Risiko, zum falschen Zeitpunkt zu verkaufen; es gibt aber auch VL-fähige Fonds in ruhigem Fahrwasser. Die Auswahl umfasst mehrere hundert Fonds.

  • Vorteil: höchste Renditechance und höchste Förderung aller VL-Anlageformen
  • Sparzulage: 20 % p. a. auf max. 400 € Jahressparleistung → max. 80 €/Jahr
  • Einkommensgrenze: 40.000 € (Alleinstehende) / 80.000 € (Ehegatten) zu versteuerndes Einkommen
Attraktive Alternativen

VL langfristig einsetzen

Statt in einen kurzlaufenden Sparvertrag können die VL auch in größere Finanzierungs- und Vorsorgeprojekte fließen:

Tilgung eines Darlehens

VL erhöhen die Tilgungsrate Ihres Immobiliendarlehens – es ist schneller zurückgeführt. Es gelten die Regeln des Bausparvertrags.

Betriebliche Altersvorsorge

Statt VL-Zuschuss vereinbaren Sie eine Bruttolohnerhöhung, die per Entgeltumwandlung in die bAV fließt – ohne Steuern und Sozialabgaben, das Netto bleibt unangetastet. Besonders interessant mit Arbeitgeberzuschuss.

Altersvorsorgewirksame Leistungen

AVWL fließen in einen Vertrag mit Riester-Förderung – zusätzlich zu den Sparbeiträgen kommt die individuelle Zulage für Sie und ggf. Ihre Kinder dazu.

Lebens-/Rentenversicherung

VL speisen eine private Renten- oder Lebensversicherung. Keine Sozialabgabenersparnis, dafür mehr Flexibilität – etwa die Option auf vorzeitige Kapitalauszahlung.

Steter Tropfen füllt das Fass

Bei den Förderhöhen geht es nicht um riesige Summen – aber um Regelmäßigkeit. In jungen Jahren bilden VL erstes Kapital, später helfen sie beim Immobilienerwerb, und im Alter verbessern sie Ihre Situation. Für jeden Lebensabschnitt und Anlegertyp gibt es die passende Einsatzmöglichkeit.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Wer hat Anspruch?

Alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Auszubildenden – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Das regelt meist der Tarifvertrag. Ohne Tarifbindung entscheidet der Arbeitgeber selbst – nachfragen lohnt sich.

Sperrfrist

Sieben Jahre ab Vertragsbeginn (sechs Jahre Einzahlung plus ein Jahr Ruhen). Erst danach – und nach Zufluss der Sparzulage – ist das Kapital frei verfügbar.

Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für kleine und mittlere Einkommen – bis 40.000 € (Alleinstehende) bzw. 80.000 € (Ehegatten) zu versteuerndes Einkommen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Lohnen sich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?
Ja – gerade dann macht die Arbeitnehmersparzulage den Unterschied: bis zu 80 € jährlich beim Fondssparplan, 43 € beim Bausparen, sofern Ihr Einkommen unter der Grenze liegt.
Wie beantrage ich die Sparzulage?
Jedes Jahr mit der Steuererklärung über die Anlage N. Den Nachweis stellt Ihr Vertragsanbieter jährlich aus. Wichtig: spätestens bis zum Ende des vierten Sparjahres beantragen.
Wann komme ich an mein Geld?
Nach der siebenjährigen Sperrfrist. Das Finanzamt zahlt die Sparzulage zum Ende der Sperrfrist in den Vertrag – dann ist das Kapital frei verfügbar, ohne Auflagen zur Verwendung.
Bausparen oder Fondssparplan?
Bausparen bietet konstanten, sicheren Wertzuwachs; der Fondssparplan die höhere Renditechance und die doppelte Förderung – bei Kursrisiko. Wir prüfen, was zu Ihrem Anlegertyp und Ihren Zielen passt.
Kann ich die VL in die Altersvorsorge stecken?
Ja. Per Umwandlung in die betriebliche Altersvorsorge sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, bei AVWL kommt die Riester-Förderung dazu. Nur die Sperrfrist-Logik entfällt – das Kapital ist dann für den Ruhestand gebunden.
Beratung zu Vermögenswirksamen Leistungen bei VIALOG

Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Haben Sie konkrete Ziele, die Sie schneller verwirklichen möchten? Wir finden gemeinsam die VL-Anlageform, die zu Ihrem Lebensabschnitt passt – vom ersten Kapital bis zur Altersvorsorge.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Förderfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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