Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse nur noch Krankengeld – im Schnitt rund 60 % vom Brutto. Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke Tag für Tag, damit eine längere Krankheit nicht zur finanziellen Krise wird.

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse nur noch Krankengeld – im Schnitt rund 60 % vom Brutto. Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke Tag für Tag, damit eine längere Krankheit nicht zur finanziellen Krise wird.

Worum es geht

Wenn das Gehalt zum Krankengeld wird

Eine Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie nach Krankheit oder Unfall schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer finanzielle Einbußen: Der Arbeitgeber zahlt in der Regel sechs Wochen das volle Gehalt weiter – danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Das darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber auch nicht mehr als 90 % vom Netto – im Schnitt bleiben rund 60 % des Bruttoeinkommens. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (2026: 5.812,50 € brutto monatlich), erhält verhältnismäßig noch weniger. Ein privates Krankentagegeld ersetzt genau diesen Verdienstausfall.

Aus der Praxis

Zwei Verdienstausfälle

Pflichtversichert

Eine Arbeitnehmerin mit 4.000 € brutto (2.600 € netto) wird länger arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse 2.035,80 € Krankengeld nach Abzug der Sozialabgaben. Jeden Monat fehlen ihr 564,20 € – ein Krankentagegeld von 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ersetzt den Ausfall.

Lücke/Monat564 €

Freiwillig versichert

Ein leitender Angestellter mit 9.000 € brutto (5.000 € netto) erhält als freiwillig gesetzlich Versicherter ab der siebten Woche 3.539,82 € Krankengeld. Es fehlen 1.460,18 € monatlich – ein Krankentagegeld von 50 € pro Tag ab dem 43. Tag gleicht die Lücke aus.

Lücke/Monat1.460 €
Details

Wie berechnet sich die Versorgungslücke?

Vom Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Was am Ende fehlt, zeigt die Beispielrechnung:

BeispielrechnungPflichtversicherteFreiwillig Versicherte
Monatliches Nettogehalt2.600,00 €5.000,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*)2.340,00 €4.068,75 €
./. 9,3 % Rentenversicherung217,62 €378,39 €
./. 1,3 % Arbeitslosenversicherung30,42 €52,89 €
./. 2,4 % Pflegeversicherung**56,16 €97,65 €
Monatliches Netto-Krankengeld2.035,80 €3.539,82 €
Monatliche Versorgungslücke564,20 €1.460,18 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet)20 €50 €

* 70 % des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), max. 90 % des Nettoeinkommens · ** 1,8 %; Kinderlose ab 23 J. zzgl. 0,6 %; ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 J. abzgl. 0,25 % je Kind · Werte Stand 01/2026

Ihr persönlicher Bedarf

Die Lücke hängt von Brutto, Netto, Kinderzahl und Versicherungsstatus ab. Wir rechnen Ihren tatsächlichen Absicherungsbedarf pro Tag aus – mehr als der reale Einkommensausfall lässt sich ohnehin nicht versichern.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Wer kann versichert werden?

Nur Personen mit Arbeitseinkommen. Versichert wird maximal die Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls.

Was zahlt der Arbeitgeber?

In der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe – danach endet seine Leistungspflicht.

Was zahlt die Krankenkasse?

Krankengeld: max. 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze – im Schnitt rund 60 % des Bruttos.

Ab wann zahlt das Tagegeld?

Üblich ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – nahtlos nach der Lohnfortzahlung. Andere Karenzzeiten sind je nach Tarif möglich.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich als Arbeitnehmer wirklich ein Krankentagegeld?
Wenn Sie von Ihrem Gehalt leben, ja: Nach sechs Wochen fehlen Ihnen dauerhaft 20 bis über 30 % des Nettos – bei Gutverdienern deutlich mehr. Miete, Kredit und Familie laufen weiter.
Wie hoch sollte das Tagegeld sein?
So hoch wie Ihre tatsächliche Lücke – in den Beispielen 20 bzw. 50 € pro Tag. Mehr als den realen Einkommensausfall zu versichern ist nicht möglich.
Ist das Krankentagegeld steuerfrei?
Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei. Details klären wir mit Blick auf Ihren Vertrag.
Gilt es auch bei einem Unfall?
Ja. Voraussetzung ist ein Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit – egal ob durch Krankheit oder Unfall.
Kann der Arbeitgeber das Krankentagegeld als Benefit anbieten?
Ja – als Baustein im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung oder als Gruppenvertrag. Wir zeigen, welche Modelle sich für Ihren Betrieb eignen.
Beratung zum Krankentagegeld bei VIALOG

Ihr Einkommen – auch wenn Sie länger ausfallen

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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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