Betriebliche Kranken­versicherung (bKV)

Der Gesundheits-Bonus für Ihre Mitarbeiter – und für Ihre Firma

Fachkräfte werden knapp, Belegschaften älter, die Leistungen der gesetzlichen Kassen dünner. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung geben Sie Ihrem Team echten Privatpatienten-Komfort – oft ohne Gesundheitsprüfung, für kleines Geld und mit spürbar kürzeren Ausfallzeiten.

Fachkräfte werden knapp, Belegschaften älter, die Leistungen der gesetzlichen Kassen dünner. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung geben Sie Ihrem Team echten Privatpatienten-Komfort – oft ohne Gesundheitsprüfung, für kleines Geld und mit spürbar kürzeren Ausfallzeiten.

Worum es geht

Ein Bonus, der beiden nützt

Immer mehr Betriebe spüren es: Qualifizierte Fach- und Führungskräfte sind schwer zu finden und zu halten, die Belegschaft wird älter, und mit dem Alter steigen die krankheitsbedingten Fehlzeiten. Gleichzeitig kürzt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen bei steigenden Beitragssätzen – längere Genesungszeiten und höhere Lohnnebenkosten sind die Folge.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) setzt genau hier an: Sie schließen als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer und sichern Ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen, die viele von ihnen privat – wegen Vorerkrankungen oder Kosten – gar nicht mehr bekämen. Ausfallzeiten sinken, die Bindung steigt: eine klassische Win-win-Situation.

Die Ausgangslage

Drei Problemfelder für Arbeitgeber

Der demografische Wandel trifft Unternehmen an drei Stellen gleichzeitig.

Fachkräftemangel

Den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken wird immer schwieriger – bei der Gewinnung neuer wie bei der Bindung vorhandener Mitarbeiter. Benefits entscheiden mit.

BetrifftRecruiting & Bindung

Alternde Belegschaft

Mit dem Alter steigen krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Das kostet Produktivität und treibt die Kosten für Vertretung, Überstunden und Lohnfortzahlung.

BetrifftProduktivität

Schrumpfende GKV-Leistung

Die gesetzlichen Kassen kürzen Leistungen und erhöhen Beiträge. Schlechtere Versorgung verlängert Genesungszeiten – und höhere Beitragssätze erhöhen Ihre Lohnnebenkosten.

BetrifftKosten & Ausfallzeit
Aus der Praxis

Ein Beispiel aus dem Kundendienst

Der Fall

Ein Kundendienst-Mitarbeiter mit langer Rückengeschichte will nach einem Bandscheibenvorfall endlich etwas für seine Gesundheit tun und beginnt zu joggen. Beim Laufen übersieht er ein Schlagloch und reißt sich mehrere Bänder im Knie – Stehen und Autofahren sind vorerst unmöglich.

Eine Woche zuvor hatten Sie eine bKV abgeschlossen: wahlärztliche Behandlung bei ambulanten und stationären Operationen sowie Einbettzimmer. Privat wäre ihm ein solcher Schutz wegen der Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.

Die Wirkung

  • Ihr Mitarbeiter wählt einen ausgewiesenen Spezialisten für die Operation
  • Als Privatpatient verkürzt sich die Wartezeit auf den OP-Termin erheblich
  • Die Folgen der Operation heilen ungewöhnlich schnell – die Ausfallzeit beträgt nur einen Bruchteil dessen, was ohne Zusatzschutz zu erwarten war
  • Ihrem Mitarbeiter bleiben Wochen mit Schmerzen erspart – und er weiß, wem er das verdankt
Grundlagen

So funktioniert die bKV

Eine feste Definition gibt es nicht – das Grundprinzip ist aber immer gleich:

Der Rahmenvertrag

  1. Sie schließen als Arbeitgeber einen Vertrag mit einem oder mehreren privaten Krankenversicherern.
  2. Sie wählen einen oder mehrere Tarife für Ihre Mitarbeiter – oder stellen eine Auswahl zur Verfügung (z. B. Zahn, stationär, Vorsorge, Sehhilfen).
  3. Wird die vom Versicherer geforderte Teilnahmequote oder Mindestanzahl erreicht, erhalten Ihre Mitarbeiter den Schutz meist ohne Gesundheitsprüfung.

Voraussetzungen der Versicherer

  • Quote oder Mindestanzahl an Mitarbeitern – voll erfüllt: keine Gesundheitsprüfung; teilweise erfüllt: oft nur vereinfachte Prüfung, teils mit Annahmezwang für den Versicherer
  • Manche Anbieter setzen ein Sammelinkasso über die Firma voraus
  • Andere verlangen, dass die Firma Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist
  • Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen sind je nach Gesellschaft möglich – wir kennen die Unterschiede
Ihr Nutzen

Vorteile für beide Seiten

Für Ihre Mitarbeiter

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen gegenüber Einzeltarifen
  • Privatpatienten-Leistungen: Spezialisten, kürzere Wartezeiten, Einbettzimmer
  • Höhere Arbeitszufriedenheit und spürbare Wertschätzung

Für Ihr Unternehmen

  • Imageaufwertung als fürsorglicher Arbeitgeber
  • Mehr Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung
  • Kürzere Ausfallzeiten – weniger Produktivitätsverlust
  • Stärkeres „Wir-Gefühl" und höhere Loyalität zur Firma
  • Einfach zu installieren, geringe Kosten pro Kopf
Wissenswertes

Beiträge, Finanzierung & Steuern

bKV-Tarife werden in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert – die Beiträge sind daher deutlich günstiger als vergleichbare Einzeltarife. Drei Finanzierungsmodelle sind möglich:

Arbeitnehmerfinanziert, Zahlung durch Mitarbeiter

Für Sie am einfachsten: Sie schließen nur den Rahmenvertrag. Nachteil: Die für den Wegfall der Gesundheitsprüfung nötigen Quoten sind so schwer zu erreichen – und nur wenige Anbieter bieten diese Variante an.

Arbeitnehmerfinanziert, Zahlung über Arbeitgeber

Inhaltlich wie das erste Modell, aber die Beiträge laufen über Ihre Lohnabrechnung. Weil die Abwicklung einfacher ist, stellen etwas mehr Anbieter diese Variante zur Verfügung.

Arbeitgeberfinanziert

Der Königsweg für Quote und Wirkung: Sie zahlen die Beiträge. Laut Bundesfinanzhof gelten sie als Sachlohn (BStBl II 2019, S. 371) – entweder versteuert der Mitarbeiter sie als geldwerten Vorteil, oder Sie versteuern sie pauschal.

50-Euro-Freigrenze nutzen

Solange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Sachbezugsfreigrenze von 50 € monatlich bleiben, sind sie steuerfrei – ein echter Mehrwert für beide Seiten. Achtung bei der Gestaltung: Führen Sie die Beiträge direkt an den Versicherer ab, handelt es sich um Sachlohn; fließen sie aufs Gehaltskonto, ist es Barlohn. Wir stimmen das Modell mit Ihrem Steuerberater ab.

Sinnvolle Ergänzungen

Mehr Benefits für Ihr Team

Die bKV wirkt sofort – diese Bausteine machen Ihr Vorsorgepaket komplett.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Pflichtleistung als Personalargument: geförderte Zusatzrente per Entgeltumwandlung, bilanzneutral und mit Ersparnis bei den Sozialabgaben für Ihren Betrieb.

Mehr erfahren

Gruppenunfallversicherung

Schützt Ihre Belegschaft rund um die Uhr – beruflich wie privat – und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um Kapitalleistungen bei Invalidität.

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung entsteht eine Lücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt. Ein Krankentagegeld schließt sie – auch als Baustein im Rahmenvertrag.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine bKV?
Das hängt vom Versicherer ab: Manche Anbieter starten bereits bei wenigen Mitarbeitern, andere setzen eine Mindestanzahl oder eine Teilnahmequote voraus. Wir kennen die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Gesellschaften und finden das passende Modell für Ihre Betriebsgröße.
Müssen meine Mitarbeiter eine Gesundheitsprüfung machen?
Werden Quote bzw. Mindestanzahl voll erfüllt, in der Regel nein. Bei teilweiser Erfüllung gibt es oft nur eine vereinfachte Prüfung – bei einigen Anbietern mit Annahmezwang, sodass jeder Mitarbeiter Schutz erhält.
Welche Leistungen kann ich absichern?
Typische Bausteine sind Zahnersatz und Zahnbehandlung, stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer), Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Naturheilverfahren oder ein Gesundheitsbudget, das Mitarbeiter frei einsetzen. Die Kombination stellen wir nach Ihrem Budget zusammen.
Was kostet eine bKV?
Da die Tarife meist ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, liegen die Beiträge deutlich unter vergleichbaren Einzeltarifen. Bleiben Sie unter der Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Mitarbeiter und Monat, sind die Beiträge sogar steuerfrei.
Wie werden arbeitgeberfinanzierte Beiträge steuerlich behandelt?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Sachlohn – sofern Sie die Beiträge direkt an den Versicherer abführen. Der Mitarbeiter versteuert sie als geldwerten Vorteil, oder Sie übernehmen die Pauschalversteuerung. Fließen die Beträge aufs Gehaltskonto, gilt Barlohn.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Je nach Tarif kann der Mitarbeiter den Schutz privat weiterführen – häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Details regelt der jeweilige Rahmenvertrag; wir achten bei der Auswahl darauf.
Beratung zur betrieblichen Krankenversicherung bei VIALOG

Machen Sie Gesundheit zum Benefit

Wir vergleichen Rahmenverträge, Zugangsvoraussetzungen und Leistungsbausteine der Versicherer und stellen die bKV zusammen, die zu Ihrer Betriebsgröße und Ihrem Budget passt – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 05/2026

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