Haftung & Recht

Ein einziger Anspruch kann den Bestand Ihres Betriebs gefährden. Wir sichern Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – und stehen Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Ein einziger Anspruch kann den Bestand Ihres Betriebs gefährden. Wir sichern Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – und stehen Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Worum es geht

Das Fundament jeder Gewerbeabsicherung

Im Geschäftsalltag entstehen schnell Schäden – ein Kunde verletzt sich, ein Werkstück wird beschädigt, eine Beratung führt zu einem finanziellen Nachteil. Für solche Ansprüche haftet Ihr Unternehmen grundsätzlich unbegrenzt, auch mit dem Privatvermögen der Geschäftsführung.

Die Themenwelt Haftung & Recht bündelt alle Bausteine, die Ihren Betrieb hier schützen – von der klassischen Betriebshaftpflicht über die persönliche Managerhaftung (D&O) bis zu Rechtsschutz, Vertrauens- und Umweltschäden. Wir prüfen, welche Bausteine für Ihre Branche wirklich nötig sind, und stellen daraus ein stimmiges Konzept zusammen.

Leistungen

Ihre Bausteine im Detail

Betriebs- & Produkthaftpflicht

Der unverzichtbare Basisschutz: Sie deckt Schäden ab, die Ihr Betrieb, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte Dritten zufügen – und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Typisch abgesichert
  • Personenschäden an Dritten
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Produkthaftpflicht & Tätigkeitsschäden
  • Geprüfte Abwehr unberechtigter Ansprüche
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D&O-Versicherung

Geschäftsführer und leitende Organe haften für Managementfehler persönlich – oft mit dem gesamten Privatvermögen. Die D&O (Directors & Officers) federt genau dieses Risiko ab.

Typisch abgesichert
  • Persönliche Inanspruchnahme von Organen
  • Innen- und Außenhaftung
  • Schutz des Privatvermögens
  • Abwehr unbegründeter Forderungen
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Gewerbe-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe – und kann teuer werden. Der Gewerbe-Rechtsschutz trägt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen rund um Ihren Betrieb.

Typisch abgesichert
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Vertrags- & Forderungssachen
  • Verkehrsrecht für Firmenfahrzeuge
  • Anwalts-, Gerichts- & Gutachterkosten
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Vermögensschaden-Haftpflicht

Für beratende und vermögensbetreuende Berufe: Sie deckt reine Vermögensschäden ab, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen – etwa durch einen Beratungs- oder Bearbeitungsfehler. Für viele Berufe Pflicht.

Typisch abgesichert
  • Beratungs- & Bearbeitungsfehler
  • Fristversäumnisse & Fehlauskünfte
  • Reine Vermögensschäden Dritter
  • Pflichtdeckung für viele Berufsgruppen
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Veranstaltungshaftpflicht

Vom Firmenfest über das Vereinsfest bis zum großen Event: Die Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie als Veranstalter, wenn Besuchern oder Dritten etwas passiert – einmalig oder dauerhaft.

Typisch abgesichert
  • Personen- & Sachschäden bei Besuchern
  • Auf- und Abbau der Veranstaltung
  • Module Equipment & Ausfall
  • Auch für Vereine & Firmenfeiern
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Vertrauensschadenversicherung

Schützt Ihr Firmenvermögen vor Schäden „von innen" – durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen wie Unterschlagung, Betrug oder Sabotage.

Typisch abgesichert
  • Unterschlagung, Diebstahl & Untreue
  • Betrug & Sabotage
  • Computersabotage & Geheimnisverrat
  • Folgekosten & Datenwiederherstellung
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Umweltschadenversicherung

Deckt die gesetzliche Haftpflicht für ökologische Schäden an Boden, Gewässern und geschützten Arten nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) – die Haftung ist verschuldensunabhängig und ohne Summengrenze.

Typisch abgesichert
  • Geschützte Arten & Lebensräume
  • Boden & Gewässer
  • Verschuldensunabhängige Haftung
  • Sanierungs- & Gutachterkosten
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Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Ein Kunde rutscht im Ladengeschäft aus und verletzt sich. Die Behandlungs- und Verdienstausfallkosten werden gegen Sie geltend gemacht.

Betriebshaftpflicht

Eine Fehlentscheidung der Geschäftsführung führt zu einem finanziellen Schaden – die Gesellschafter nehmen den Geschäftsführer persönlich in Regress.

D&O-Versicherung

Ein Beratungsfehler verursacht beim Kunden einen reinen Vermögensschaden, der ohne Personen- oder Sachschaden entsteht.

Vermögensschaden-Haftpflicht
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für einige Berufsgruppen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Betriebe ist sie nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen – sie schützt vor existenzbedrohenden Forderungen. Wir prüfen, was in Ihrer Branche gilt.
Was kostet eine Gewerbehaftpflicht?
Der Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und gewünschtem Umfang ab. Da wir unabhängig aus über 80 Versicherern vergleichen, finden wir das passende Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren Betrieb – fragen Sie unverbindlich an.
Brauche ich eine D&O auch als kleines Unternehmen?
Ja, auch Geschäftsführer kleiner GmbHs oder UGs haften für Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Gerade dann kann eine einzelne Forderung das Privatvermögen gefährden – die D&O federt das ab.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Vermögensschaden-Haftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden (und daraus folgende Vermögensschäden). Die Vermögensschaden-Haftpflicht greift bei reinen Vermögensschäden, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen – typisch für beratende Berufe.
Lassen sich die Bausteine kombinieren?
Ja. Genau das ist unser Ansatz: Wir setzen die einzelnen Bausteine zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammen, vermeiden Doppelungen und Lücken und betreuen alles über einen festen Ansprechpartner.
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