EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer kauft eine für den Betrieb ungeeignete EDV-Anlage. Weil er sich vorab unzureichend erkundigt hat, fallen erhebliche Nachbesserungskosten an.
FehlentscheidungFührungskräfte haften für ihre Entscheidungen persönlich und unbeschränkt – mit dem gesamten Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genau vor diesem Risiko.
Führungskräfte haften für ihre Entscheidungen persönlich und unbeschränkt – mit dem gesamten Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genau vor diesem Risiko.
Tag für Tag treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen. Geht eine davon daneben, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein – und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften dafür persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Das gilt nicht nur für große Kapitalgesellschaften: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, Prokuristen, Vereinsvorstände und Entscheider in Stiftungen können in Regress genommen werden. Und: Eigentum am Unternehmen schützt ausdrücklich nicht vor der persönlichen Haftung.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) sichert genau dieses Risiko ab – im Innen- wie im Außenverhältnis – und stellt Ihnen im Ernstfall spezialisierte Anwälte zur Seite.
Fünf Fälle, in denen Entscheider persönlich in Anspruch genommen wurden.
Ein Geschäftsführer kauft eine für den Betrieb ungeeignete EDV-Anlage. Weil er sich vorab unzureichend erkundigt hat, fallen erhebliche Nachbesserungskosten an.
FehlentscheidungBei einem risikoreichen Vertrag macht der Geschäftsführer nicht deutlich, dass er für die GmbH und nicht persönlich handelt. Der Vertragspartner fordert von ihm persönlich Schadenersatz.
Verschulden bei VertragsschlussEin Aufsichtsrat versäumt es, ein Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen in Regress zu nehmen – und wird dafür selbst in Haftung genommen.
Verletzte AufsichtspflichtEine Fehlentscheidung des Gesellschafter-Geschäftsführers führt zur Insolvenz der GmbH. Der Insolvenzverwalter fordert von ihm persönlich Schadenersatz.
Insolvenz-RegressNach der Verschmelzung mit einer wirtschaftlich angeschlagenen Genossenschaft nehmen Genossen und Gläubiger das Vorstandsmitglied für die entstandenen Schäden in Anspruch.
VerschmelzungOb GmbH, Verein oder Genossenschaft: Die D&O prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und schützt Ihr Privatvermögen – mit spezialisierten Anwälten an Ihrer Seite.
D&O-VersicherungVersichert sind Vermögensschäden – also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen ableiten –, für die Sie oder eine andere versicherte Person im Zusammenhang mit der Organtätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden.
Wichtig: Eigentum an der Firma schützt nicht – Gesellschafter-Geschäftsführer können z. B. direkt vom Insolvenzverwalter belangt werden.
Wie jede Haftpflicht hat auch die D&O klare Ausschlüsse. Nicht versichert bleiben unter anderem:
Seit dem 01.07.2010 tragen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften – unabhängig von Größe, Börsennotierung oder Aktionärsstruktur – laut VorstAG einen gesetzlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, maximal dem 1,5-fachen des Jahresbruttofestbezugs. Diese Deckungslücke lässt sich mit einer separaten D&O-Selbstbehaltsversicherung schließen.
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts-, Verwaltungs- & Beiräte, Prokuristen, leitende Angestellte – ebenso Vereinsvorstände und Stiftungsentscheider.
Weltweit. Für Risiken in den USA gelten besondere Regelungen.
Spezialisierte Anwälte, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Ausgleich berechtigter Forderungen – auch zum Schutz Ihrer Reputation.
Die Haftung hängt nicht von der Unternehmensgröße ab – schon kleine GmbHs, Vereine und Stiftungen profitieren.
Diese Bausteine schließen die Lücken, die eine reine Firmen-D&O offenlässt.
Schließt die gesetzliche Deckungslücke, die durch den Pflicht-Selbstbehalt für AG-Vorstände entsteht.
Ergänzender Eigenschutz zusätzlich zur Firmen-D&O – etwa wenn deren Deckung nicht greift oder bereits ausgeschöpft ist.
Bis zu drei Bausteine: Managerstrafrechtsschutz, Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz.
Wir prüfen unabhängig, welche D&O-Deckung zu Ihrer Organtätigkeit passt – kostenfrei und aus über 80 Versicherern.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 11/2025
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