Vertrauensschaden­versicherung

Weil man manchmal enttäuscht wird

Die größten Schäden kommen manchmal von innen: Unterschlagung, Betrug oder Sabotage durch eigene Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen können ein Unternehmen ruinieren. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Firmenvermögen genau davor.

Die größten Schäden kommen manchmal von innen: Unterschlagung, Betrug oder Sabotage durch eigene Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen können ein Unternehmen ruinieren. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Firmenvermögen genau davor.

Worum es geht

Wenn Vertrauen ausgenutzt wird

Man möchte es nicht wahrhaben – aber Vermögensschäden entstehen häufig durch die eigenen Reihen: durch Betriebsangehörige oder sonstige Vertrauenspersonen, denen man berechtigt Vertrauen entgegenbringt.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen – dazu zählen etwa Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Betrug oder Sabotage. Solche Schäden können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Neben dem eigentlichen Schaden übernimmt sie auch wichtige Folgekosten – etwa für die Schadenermittlung, die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Wiederherstellung missbräuchlich zerstörter Daten.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

So unterschiedlich die Täter, so groß der mögliche Schaden.

Phishing

Ein Bauunternehmen wickelt Kommunikation überwiegend per E-Mail ab. Kriminelle machen sich das zunutze und entlocken dem Betrieb über gefälschte Phishing-Webseiten vertrauliche Informationen.

Computerbetrug

Unterschlagung

Eine Kassiererin stellt über längere Zeit Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich Leergut zurückgegeben wird, und unterschlägt das Geld. Weil ihre Kasse immer „stimmt", fällt der Betrug erst bei einer Prüfung durch die Innenrevision auf.

Untreue

Ihr Schutz

Ob Innentäter oder Cyberbetrug: Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Vermögensschaden am Firmenvermögen und trägt die Folgekosten für Ermittlung, Betriebsfortführung und Datenwiederherstellung.

Vertrauensschadenversicherung
Leistungsumfang

Was die Versicherung abdeckt

Was ist versichert?

Abgesichert ist das Firmenvermögen gegen Schäden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen von Vertrauenspersonen – etwa Unterschlagung oder Betrug.

Abgedeckt sind

  • Unterschlagung, Diebstahl, Untreue & Betrug
  • Unmittelbare Schäden durch Computersabotage
  • Schäden durch Geheimnisverrat

Mitversicherte Folgekosten

  • Aufwendungen für die Schadenermittlung
  • Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
  • Wiederherstellung & Beschaffung von Daten nach Missbrauch

Was ist nicht versicherbar?

Nicht versicherbar sind unter anderem:

  • Aufwendungen für Personenschäden
  • Schäden, die anderweitig versichert werden können
  • InventurdifferenzenVermögensschäden aus der bloßen Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen.
  • Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Vertragsstrafen)
  • Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
  • Schäden durch Vertrauenspersonen mit bekannten Vermögensdelikten

Für wen?

Für Unternehmen aller Art – vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern.

Wer verursacht?

Betriebsangehörige sowie sonstige Vertrauenspersonen des Unternehmens.

Auch Folgekosten

Schadenermittlung, Betriebsfortführung und Datenwiederherstellung sind mitversichert.

Existenzschutz

Innentäter-Delikte können existenzbedrohend sein – die Versicherung fängt das ab.

Sinnvolle Ergänzungen

Was Sie zusätzlich absichern sollten

Diese Bausteine schützen Ihr Unternehmen an weiteren empfindlichen Stellen.

D&O-Versicherung

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt. Die D&O sichert dieses Managerrisiko ab.

D&O-Selbstbehaltsversicherung

Für AG-Vorstände gilt seit 2010 ein Pflicht-Selbstbehalt (10 %, max. 1,5-facher Jahresbruttobezug). Eine separate Police schließt diese Lücke.

AGG-Versicherung

Schutz vor Ansprüchen wegen Diskriminierung aus Arbeitsverhältnissen oder dem täglichen Geschäft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer gilt als Vertrauensperson?
Dazu zählen Betriebsangehörige – also Ihre Mitarbeiter – ebenso wie sonstige Vertrauenspersonen, denen das Unternehmen berechtigt Vertrauen entgegenbringt und die dadurch Zugriff auf Werte oder sensible Informationen haben.
Welche Handlungen sind abgedeckt?
Versichert sind vorsätzliche, unerlaubte Handlungen wie Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Betrug und Sabotage. Auch unmittelbare Schäden aus Computersabotage und Geheimnisverrat sind eingeschlossen.
Sind Inventurdifferenzen mitversichert?
Nein. Reine Vermögensschäden, die sich nur aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen ergeben (Inventurdifferenzen), sind ausgeschlossen – es braucht eine konkret zurechenbare unerlaubte Handlung.
Ist entgangener Gewinn versichert?
Nein. Mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn oder die Verwirkung von Vertragsstrafen sind nicht versicherbar. Ersetzt wird der unmittelbare Vermögensschaden am Firmenvermögen.
Sind auch Datenschäden abgedeckt?
Ja. Neben Schäden durch Computersabotage und Geheimnisverrat sind auch die Kosten für die Wiederherstellung und Beschaffung von Daten infolge eines Missbrauchs mitversichert.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2025

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