Betriebs- & Produkthaftpflicht

Mitdenken zahlt sich aus

Der unverzichtbare Basisschutz für jeden Betrieb: Sie schützt Unternehmer, gesetzliche Vertreter und alle Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung – und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Der unverzichtbare Basisschutz für jeden Betrieb: Sie schützt Unternehmer, gesetzliche Vertreter und alle Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung – und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Worum es geht

Ein Fehler – und der Betrieb haftet

Im Geschäftsalltag entstehen schnell Schäden: ein Passant wird verletzt, beim Kunden bricht ein Brand aus, ein fehlerhaftes Produkt gelangt in den Handel. Für solche Schäden haftet Ihr Unternehmen – und zwar der Höhe nach unbegrenzt.

Die Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt den Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörigen vor genau diesen finanziellen Folgen. Dabei arbeitet sie in zwei Richtungen: Sie prüft jede Forderung, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.

Weil kein Betrieb wie der andere ist, besteht die Police aus frei kombinierbaren Bausteinen. Wir stellen den Schutz passgenau auf Ihre Tätigkeit, Ihre Produkte und Ihre Risiken zusammen.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Diese Fälle zeigen, wie schnell aus Alltagsarbeit eine ernste Haftungsfrage wird.

Unachtsamkeit

Beim Abladen von Baumaterial mit einem Turmdrehkran wird durch die Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

Personenschaden Dritter

Montagefehler

Ein Elektriker verlegt im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Später entsteht durch einen Kurzschluss ein Brand, der den gesamten Bürotrakt zerstört. Die Ursache wird eindeutig festgestellt – die Versicherung reguliert den Schaden.

Sachschaden Dritter

Fabrikationsfehler

In einer Großbäckerei lösen sich Metallteile einer Maschine und gelangen unbemerkt in den Teig. Das verunreinigte Brot kommt in den Handel, Kunden erleiden gesundheitliche Beschwerden. Die Versicherung übernimmt die berechtigten Forderungen.

Produkthaftpflicht

Verkehrssicherungspflicht

Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten, noch nassen Marmorboden eines Geschäfts aus und bricht sich den Oberschenkelhals. Krankenhausaufenthalt und Folgebehandlungen einer dauerhaften Schädigung trägt die Versicherung.

Verletzung der Sicherungspflicht
Leistungsumfang

Was die Versicherung abdeckt

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann. Steht die Ersatzpflicht fest, leistet die Versicherung bis zur Höhe des Schadens – maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Abgedeckt sind

  • Personenschäden an Dritten
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Daraus folgende Vermögensschäden
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Für einzelne Risiken können separate Deckungssummen und individuelle Selbstbeteiligungen vereinbart werden.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert – in den meisten Fällen müssen sie jedoch gesondert vereinbart werden. Abgesichert sind Ansprüche Dritter aus Schäden wie:

  • Personen- & Sachschäden durch fehlende zugesicherte Eigenschaften
  • Mängel durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Ihrer Erzeugnisse
  • Nutzlos aufgewendete Weiterverarbeitungskosten
  • Aus- & Einbaukosten sowie Austausch mangelhafter Erzeugnisse
  • Prüf- & Sortierkosten mangelhafter Produkte
  • Mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen

Was ist nicht versichert?

Wie jede Haftpflicht enthält auch diese Police Ausschlüsse. Nicht versichert sind unter anderem:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • ErfüllungsschädenSchäden, bei denen ein Vertrag – z. B. Kauf oder Werkvertrag – nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Differenz zwischen vereinbarter und erbrachter Leistung).
  • Schäden außerhalb des betriebsspezifischen Risikos (z. B. an Kommissionsware)
  • Reine VermögensschädenDiese sichert eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht ab.

Für wen?

Für alle Gewerbetreibenden, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

Wo gilt sie?

Für Betriebsstätten in Deutschland, mit Auslandsschutz in Europa. Weltweiter Schutz und Exporte sind auf Antrag erweiterbar.

Deckungssumme

Richtet sich nach dem individuellen Risiko Ihres Betriebs – wir ermitteln sie gemeinsam mit Ihnen.

Selbstbeteiligung

Im Schadenfall wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen – je Bereich individuell festlegbar.

Sinnvolle Ergänzungen

Was Sie zusätzlich absichern sollten

Die Betriebshaftpflicht ist das Fundament. Diese Bausteine schließen die Lücken, die sie bewusst offenlässt.

D&O-Versicherung

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Die D&O sichert genau dieses Managerrisiko ab.

D&O-Selbstbehaltversicherung

Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist seit 2010 ein persönlicher Pflicht-Selbstbehalt vorgeschrieben (10 %, max. das 1,5-fache des Jahresbruttobezugs). Diesen deckt eine separate Selbstbehaltpolice ab.

AGG-Versicherung

Schutz vor Ansprüchen wegen Diskriminierung, die aus Arbeitsverhältnissen oder dem täglichen Geschäft entstehen können – nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Produkthaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die im laufenden Betrieb entstehen – etwa durch Mitarbeiter, Maschinen oder eine verletzte Verkehrssicherungspflicht. Die Produkthaftpflicht greift, wenn ein von Ihnen hergestelltes oder in Verkehr gebrachtes Produkt einen Schaden verursacht. In der Regel werden beide in einer kombinierten Police geführt.
Sind reine Vermögensschäden mitversichert?
Nein. Reine Vermögensschäden – also solche ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – sind ausgeschlossen. Für beratende und vermögensbetreuende Berufe kann daher eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht nötig sein, die auch unabhängig von einem Sach- oder Personenschaden leistet.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Die Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland; gehen von dort Schäden ins europäische Ausland aus, besteht ebenfalls Schutz. Weltweite Deckung sowie der Einschluss direkter Exporte lassen sich auf Antrag ergänzen. Für indirekte Exporte – in Deutschland hergestellte Produkte, die ohne Ihre Lieferung ins Ausland gelangen – besteht bereits Schutz.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Das hängt vom individuellen Risiko Ihres Betriebs ab – von Branche und Größe über die Produkte bis zum Kundenkreis. Da ein einzelner Personenschaden schnell hohe Summen erreicht, empfehlen wir eine bewusst großzügige Deckung und ermitteln die passende Höhe gemeinsam mit Ihnen.
Mein Betrieb ist klein – brauche ich das trotzdem?
Ja. Die Haftung hängt nicht von der Betriebsgröße ab: Auch ein kleiner Handwerks- oder Handelsbetrieb kann Dritten erhebliche Schäden zufügen. Die Betriebshaftpflicht gilt daher branchenübergreifend als unverzichtbarer Grundschutz.
Beratung zur Betriebs- und Produkthaftpflicht bei VIALOG

Passt Ihr Schutz noch zu Ihrem Betrieb?

Betriebe verändern sich – neue Tätigkeiten, Produkte und Standorte bringen neue Risiken. Wir prüfen Ihre bestehende Police kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 02/2026

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