Ob Firmenfeier, Vereinsfest oder großes Event: Kommt bei der Veranstaltung – oder beim Auf- und Abbau – jemand zu Schaden, haften Sie als Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht sichert Sie ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Ob Firmenfeier, Vereinsfest oder großes Event: Kommt bei der Veranstaltung – oder beim Auf- und Abbau – jemand zu Schaden, haften Sie als Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht sichert Sie ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Kommt es bei einer Veranstaltung – oder bereits beim Auf- oder Abbau – zu einem Sach- oder Personenschaden, haftet der Veranstalter dafür. Und das kann schnell teuer werden.
Die Veranstaltungshaftpflicht hat dabei zwei Funktionen: Im Rahmen der Versicherungssumme deckt sie den entstandenen finanziellen Schaden verschuldensabhängig ab – und wehrt zum anderen unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Für einen rundum sicheren Event lässt sich der Schutz zusätzlich um das Equipment und das Risiko eines Veranstaltungsausfalls erweitern.
Entsteht durch Ihr Verschulden ein Sach- oder Personenschaden, übernimmt die Versicherung den finanziellen Schaden – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Ebenso wichtig: Werden unberechtigte Forderungen an Sie gestellt, prüft und wehrt die Versicherung diese für Sie ab – inklusive der damit verbundenen Kosten.
Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht sind insbesondere Ansprüche aus folgenden Bereichen abgedeckt:
Nutzung sowie Auf- und Abbau der für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
Beauftragung fremder Unternehmen mit Aufgaben oder Arbeiten im Interesse des Veranstalters
Besitz oder Verwendung von Hebezeugen (z. B. Kräne oder Feldbahnen) zur Beförderung von Sachen
Werbeveranstaltungen und Werbeeinrichtungen wie Transparente, Leuchtröhren oder Werbetafeln
Die Haftpflicht deckt nur die gesetzliche (verschuldensabhängige) Haftung. Für zwei typische Lücken gibt es passende Zusatzmodule.
Für ein Event wird viel Ausstattung gebraucht: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht & Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrungen und mehr. Da diese meist angemietet ist, haften Sie als Mieter laut Mietvertrag für Beschädigung oder Abhandenkommen.
Das ist eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung – die reine Veranstaltungshaftpflicht greift hier nicht. Die Equipmentversicherung schließt genau diese Lücke, auch für Schäden ohne Ihr Zutun.
Events sind kostenintensiv – von Raummiete über Plakatierung bis zum Vorverkauf, und weit darüber hinaus. Muss die Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder geändert werden, entsteht schnell ein hoher Vermögensschaden.
Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt genau diesen Vermögensschaden und gibt Ihnen die nötige finanzielle Planungssicherheit.
Wir stellen den passenden Veranstaltungsschutz inklusive Equipment und Ausfall zusammen – unabhängig und aus über 80 Versicherern.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.
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