Veranstaltungs­haftpflicht

Damit Ihr Event abgesichert läuft

Ob Firmenfeier, Vereinsfest oder großes Event: Kommt bei der Veranstaltung – oder beim Auf- und Abbau – jemand zu Schaden, haften Sie als Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht sichert Sie ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Ob Firmenfeier, Vereinsfest oder großes Event: Kommt bei der Veranstaltung – oder beim Auf- und Abbau – jemand zu Schaden, haften Sie als Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht sichert Sie ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Worum es geht

Als Veranstalter in der Verantwortung

Kommt es bei einer Veranstaltung – oder bereits beim Auf- oder Abbau – zu einem Sach- oder Personenschaden, haftet der Veranstalter dafür. Und das kann schnell teuer werden.

Die Veranstaltungshaftpflicht hat dabei zwei Funktionen: Im Rahmen der Versicherungssumme deckt sie den entstandenen finanziellen Schaden verschuldensabhängig ab – und wehrt zum anderen unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Für einen rundum sicheren Event lässt sich der Schutz zusätzlich um das Equipment und das Risiko eines Veranstaltungsausfalls erweitern.

Doppelte Absicherung

Zwei Funktionen, ein Schutz

Berechtigte Ansprüche regulieren

Entsteht durch Ihr Verschulden ein Sach- oder Personenschaden, übernimmt die Versicherung den finanziellen Schaden – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Ebenso wichtig: Werden unberechtigte Forderungen an Sie gestellt, prüft und wehrt die Versicherung diese für Sie ab – inklusive der damit verbundenen Kosten.

Leistungsumfang

Das ist mitversichert

Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht sind insbesondere Ansprüche aus folgenden Bereichen abgedeckt:

Nutzung sowie Auf- und Abbau der für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen

Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung

Bewachung und Sicherung der Veranstaltung

Beauftragung fremder Unternehmen mit Aufgaben oder Arbeiten im Interesse des Veranstalters

Besitz oder Verwendung von Hebezeugen (z. B. Kräne oder Feldbahnen) zur Beförderung von Sachen

Werbeveranstaltungen und Werbeeinrichtungen wie Transparente, Leuchtröhren oder Werbetafeln

Sinnvolle Erweiterungen

Zwei Module gegen echte Deckungslücken

Die Haftpflicht deckt nur die gesetzliche (verschuldensabhängige) Haftung. Für zwei typische Lücken gibt es passende Zusatzmodule.

Zusatzmodul

Veranstaltungsequipment

Für ein Event wird viel Ausstattung gebraucht: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht & Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrungen und mehr. Da diese meist angemietet ist, haften Sie als Mieter laut Mietvertrag für Beschädigung oder Abhandenkommen.

Das ist eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung – die reine Veranstaltungshaftpflicht greift hier nicht. Die Equipmentversicherung schließt genau diese Lücke, auch für Schäden ohne Ihr Zutun.

Zusatzmodul

Veranstaltungsausfall

Events sind kostenintensiv – von Raummiete über Plakatierung bis zum Vorverkauf, und weit darüber hinaus. Muss die Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder geändert werden, entsteht schnell ein hoher Vermögensschaden.

Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt genau diesen Vermögensschaden und gibt Ihnen die nötige finanzielle Planungssicherheit.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Sind Auf- und Abbau mitversichert?
Ja. Der Schutz greift nicht nur während der eigentlichen Veranstaltung, sondern ausdrücklich auch bei Auf- und Abbau der erforderlichen Einrichtungen und Technik.
Ist gemietetes Equipment über die Haftpflicht abgesichert?
Nein – hier entsteht eine Lücke. Die Veranstaltungshaftpflicht versichert nur die gesetzliche, also verschuldensabhängige Haftung. Für angemietete Ausstattung haften Sie jedoch verschuldensunabhängig laut Mietvertrag. Diese Lücke schließt das Modul Veranstaltungsequipment.
Was, wenn meine Veranstaltung ausfällt?
Muss ein Event abgesagt, abgebrochen, verschoben oder in der Durchführung geändert werden, ersetzt die Veranstaltungsausfallversicherung den dadurch entstehenden Vermögensschaden – etwa bereits angefallene Kosten für Vorbereitung und Vorverkauf.
Für wen eignet sich der Schutz?
Für alle Veranstalter – vom Verein über Unternehmen bis zum privaten Organisator. Ob einmaliges Fest oder wiederkehrende Events: Wir stellen den Umfang passend zu Anlass, Größe und Risiko Ihrer Veranstaltung zusammen.
Beratung zur Veranstaltungshaftpflicht bei VIALOG

Planen Sie ein Event? Sichern Sie es ab

Wir stellen den passenden Veranstaltungsschutz inklusive Equipment und Ausfall zusammen – unabhängig und aus über 80 Versicherern.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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