Worum es geht
Wenn ein Rat zum Schaden wird
Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung – denn viele Entscheidungen sind folgenreich und manche unwiderruflich. Man vertraut dem professionellen Sachverstand und den Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen von Fachleuten.
Doch auch Experten unterläuft mal ein Fehler. Genau dann greift die Vermögensschaden-Haftpflicht: Sie deckt reine Vermögensschäden ab, die weder Personen- noch Sachschäden sind und die die klassische Betriebshaftpflicht deshalb nicht übernimmt – und sie wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler ist dieser Schutz sogar gesetzlich vorgeschrieben.