Vermögensschaden-Haftpflicht

Beratungsfehler richtig versichern

Wer für Kunden berät, entscheidet oder Werte verwaltet, trägt hohe Verantwortung. Schon ein Rechen- oder Beratungsfehler kann einen teuren Vermögensschaden auslösen – die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert genau das ab.

Wer für Kunden berät, entscheidet oder Werte verwaltet, trägt hohe Verantwortung. Schon ein Rechen- oder Beratungsfehler kann einen teuren Vermögensschaden auslösen – die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert genau das ab.

Worum es geht

Wenn ein Rat zum Schaden wird

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung – denn viele Entscheidungen sind folgenreich und manche unwiderruflich. Man vertraut dem professionellen Sachverstand und den Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen von Fachleuten.

Doch auch Experten unterläuft mal ein Fehler. Genau dann greift die Vermögensschaden-Haftpflicht: Sie deckt reine Vermögensschäden ab, die weder Personen- noch Sachschäden sind und die die klassische Betriebshaftpflicht deshalb nicht übernimmt – und sie wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler ist dieser Schutz sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Zwei Fälle, in denen ein Fehler ohne Sach- oder Personenschaden teuer wurde.

Brief nicht eingeworfen

Eine Mitarbeiterin soll nach Feierabend einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einwerfen – vergisst ihn aber tagelang im Auto. Das Inserat wird nicht geschaltet, dem Auftraggeber entsteht ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

Fehlerhaftes Unterlassen

Fahrlässiger Steuerberater

Ein Mandant vertraut bei einer größeren Investition auf die Berechnungen seines Steuerberaters. Der versäumt es jedoch, die zugesagten Steuerbegünstigungen zu beantragen – und Teile der Beratung erweisen sich als falsch.

Beratungs- & Fristfehler

Ihr Schutz

Ob durch fehlerhaftes Tun oder Unterlassen: Die Vermögensschaden-Haftpflicht prüft die Ansprüche mit Spezialjuristen, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Schäden – ein wichtiger Abwehrschutz gerade für Dienstleister.

Vermögensschaden-Haftpflicht
Leistungsumfang

Was die Versicherung abdeckt

Was ist versichert?

Abgedeckt sind alle reinen Vermögensschäden Dritter – also Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Versichert sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen.

Durch fehlerhaftes Tun

  • Beratungs- & Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Durch fehlerhaftes Unterlassen

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Im Schadenfall

  • Prüfung durch Spezialjuristen (Grund & Höhe)
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche inkl. Kosten
  • Regulierung berechtigter Ansprüche

Was ist nicht versichert?

Grundsätzlich ausgeschlossen bleiben unter anderem:

  • Sach- und Personenschäden
  • Erfüllungsersatzleistungenz. B. der Aufwand für die Berichtigung oder Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung.
  • Wissentliche Pflichtverletzung
  • Schäden durch Veruntreuung

Übrigens: Sach- und Personenschäden sind über die Betriebs- und Berufshaftpflicht abgedeckt – beide Bausteine ergänzen sich zu einem lückenlosen Schutz.

Rückwärtsversicherung

Beim Abschluss lassen sich auch Verstöße aus der Vergangenheit mit absichern, die bis zum Vertragsbeginn noch nicht bekannt waren. So schließen Sie die Lücke für Fehler, die erst später ans Licht kommen.

Für wen?

Für alle, die beruflich oder ehrenamtlich beraten, Gutachten erstellen, Verträge vermitteln, beurkunden oder Gelder verwalten – Firmen, Vereine, Kammern und Beamte.

Für manche Pflicht

Für besonders gefährdete Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler ist die Deckung gesetzlich vorgeschrieben.

Wo gilt sie?

Üblicherweise für Tätigkeiten im Inland nach deutschem Recht. Für Pflichtversicherte je nach Branche auch für das Recht bestimmter europäischer Staaten.

Abwehrschutz

Auch die Abwehr unberechtigter, überzogener Ansprüche ist versichert – ein wichtiger Schutz für Dienstleister.

Zielgruppen

Besonders empfehlenswert für

Überall dort, wo Rat, Auskunft oder Verwaltung zum Kerngeschäft gehören, ist die Vermögensschaden-Haftpflicht sinnvoll – zum Beispiel:

ImmobilienbürosSachverständigeUnternehmensberaterHausverwalterGutachterReisebürosDolmetscherBuchhaltungsbürosIT-UnternehmenGläubigerausschüsseAuskunfteienRechtspflegerFinanzbeamteKrankenhäuserAltenheimeFachverbändeWerbeagenturenZeitungenAuktionatorenBestattungsunternehmenVereineMediatoren
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entsteht – etwa wenn ein Beratungsfehler dem Kunden Geld kostet, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Genau diese Lücke schließt die Vermögensschaden-Haftpflicht.
Reicht meine Betriebshaftpflicht nicht aus?
Nein. Die Betriebs- und Berufshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden (und daraus folgende Vermögensschäden). Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind dort ausgeschlossen – dafür braucht es die Vermögensschaden-Haftpflicht.
Sind auch Fehler meiner Mitarbeiter versichert?
Ja. Als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt – also z. B. Angestellte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Vermögensschaden verursachen.
Was ist eine Rückwärtsversicherung?
Damit lassen sich beim Abschluss auch Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit mitversichern, die bis zum Vertragsbeginn noch nicht bekannt waren. So sind Sie auch für Fehler geschützt, die erst später auffallen.
Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen sind insbesondere Sach- und Personenschäden, Erfüllungsersatzleistungen (etwa die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung), wissentliche Pflichtverletzungen sowie Schäden durch Veruntreuung.
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Verantwortung tragen – ohne Existenzrisiko

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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 09/2025

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