Worum es geht
Ein unterschätztes Existenzrisiko
Umweltschutz ist erklärtes Staatsziel – und seit 2007 sind Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG). Schädigt Ihr Betrieb oder eine Anlage das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Umwelt- und Artenschutzamt schnell aktiv.
Das Tückische: Die Auflagen zur Wiederherstellung des Ursprungszustands unterliegen keiner Summenbegrenzung, und das Gesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor – sogar für Schäden auf Ihrem eigenen Grund und Boden. Hinzu kommen hohe Gutachterkosten, weil Urzustand, Schaden und Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden.
Die Umweltschadenversicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht für solche ökologischen Schäden an Flora und Fauna – und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.