Kranken­zusatz­versicherung

Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte – komplett

Heilpraktiker, Sehhilfen, Einbettzimmer, Zahnersatz, Krankentagegeld: Die gesetzliche Kasse deckt die Grundversorgung – alles darüber hinaus bezahlen Sie selbst. Mit einer Krankenzusatzversicherung heben Sie Ihren Schutz Baustein für Baustein auf Privatniveau.

Heilpraktiker, Sehhilfen, Einbettzimmer, Zahnersatz, Krankentagegeld: Die gesetzliche Kasse deckt die Grundversorgung – alles darüber hinaus bezahlen Sie selbst. Mit einer Krankenzusatzversicherung heben Sie Ihren Schutz Baustein für Baustein auf Privatniveau.

Worum es geht

Gesetzlich versichert – privat versorgt

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherer bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie in Ihrer gesetzlichen Kasse bleiben möchten oder müssen. So heben auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten.

Die Zusatzversicherung ist modular: ambulant, stationär, Zahn, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Pflegetagegeld lassen sich einzeln oder kombiniert versichern. Durch die individuelle Tarifwahl passt sich der Schutz optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse an.

Leistungsumfang

Sechs Bausteine – Ihr Konzept

Der genaue Umfang ist je nach Tarif unterschiedlich und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Ambulante Zusatzversicherung

Leistungen, die die Kasse nur teilweise oder gar nicht erstattet:

  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren und Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfs- und Heilmittel

Stationäre Zusatzversicherung

Im Krankenhaus „Privatpatient":

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Rooming-in
  • Erstattung der stationären Zuzahlung
  • Freie Krankenhauswahl, Transportkosten
  • Honorarvereinbarungen über dem GOÄ-Höchstsatz
Zur Detailseite stationär →

Zahnzusatzversicherung

Die Kasse zahlt für Zahnersatz, Implantate und Inlays meist keine oder nur verminderte Leistungen. Versicherbar:

  • Zahnersatz
  • Implantate
  • Inlays
  • Kieferorthopädie
Zur Detailseite Zahn →

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag im Krankenhaus – egal aus welchem Anlass – ein vereinbarter Betrag zur freien Verfügung, etwa für Kinderbetreuung oder Fahrtkosten der Angehörigen. Im Rahmen einer Unfallversicherung nur für unfallbedingte Aufenthalte.

Krankentagegeld

Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein vereinbarter Betrag. Für Arbeitnehmer sichert es das Netto, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert – bis zum 42. Tag zahlt der Arbeitgeber. Für Selbstständige ab dem gewünschten Tag.

Zur Detailseite →

Pflegetagegeld

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Mindestabsicherung. Das Pflegetagegeld zahlt je Pflegegrad einen festen Betrag – ohne Kostennachweis, frei verwendbar.

Zur Detailseite →
Aus der Praxis

Reale Beispiele

Heilpraktiker

Seit Jahren schlimme Kopfschmerzen, kein Arzt und kein Medikament halfen. Der Heilpraktiker konnte – aber die Kasse zahlt weder Behandlung noch Mittel. Die ambulante Zusatzversicherung erstattet einen Teil.

Bausteinambulant

Krankenhausaufenthalt

Herr W. besucht seinen Kollegen nach dem Herzinfarkt: Vierbettzimmer, kaum Schlaf. Ihm ist wichtig, im Ernstfall nicht im Mehrbettzimmer zu liegen und vom Chefarzt behandelt zu werden.

Bausteinstationär

Zahnersatz

Keramikkrone 650 €, Brücke 1.200 €, Implantat 2.100 € – die Kasse zahlt 240 bis 480 €. Frau N. trägt bis zu 1.620 € Eigenanteil.

BausteinZahn

Krankentagegeld

Herr E. wird bei einem Autounfall schwer verletzt: Wochen im Krankenhaus, dann Reha. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung fehlt der Großteil des Nettolohns – ein Krankentagegeld hatte er nicht.

BausteinKrankentagegeld
Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jeden, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Beitrag

Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie Art und Höhe der vereinbarten Leistungen – etwa der Höhe des Krankentagegeldes.

Nicht versichert

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in geringem Umfang versichert – wir zeigen Ihnen die Unterschiede.

Wartezeiten

Meist 3 Monate, bei Zahnersatz 8 Monate; bei Unfällen greift der Schutz sofort. Einige Tarife verzichten ganz auf Wartezeiten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss ich alle Bausteine nehmen?
Nein – Sie kombinieren frei. Die meisten Kunden starten mit Zahn und stationär, Selbstständige mit dem Krankentagegeld.
Ich bleibe in der gesetzlichen Kasse – geht das?
Genau dafür ist die Zusatzversicherung gemacht: Sie bleiben gesetzlich versichert und heben einzelne Bereiche auf Privatniveau.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Ja, in der Regel wenige Fragen. Wir prüfen vorab anonym, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaus- und Krankentagegeld?
Krankenhaustagegeld gibt es nur für Tage im Krankenhaus; Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch zu Hause.
Kann ich später Bausteine ergänzen?
Ja, mit erneuter Gesundheitsprüfung für den neuen Baustein. Deshalb lohnt sich ein durchdachtes Konzept von Anfang an.
Beratung zur Krankenzusatzversicherung bei VIALOG

Ihre Versorgung – Baustein für Baustein

Wir stellen aus über 80 Versicherern das Zusatzkonzept zusammen, das zu Ihren Wünschen und Ihrem Budget passt – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2025

Kontakt

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