Heilpraktiker
Seit Jahren schlimme Kopfschmerzen, kein Arzt und kein Medikament halfen. Der Heilpraktiker konnte – aber die Kasse zahlt weder Behandlung noch Mittel. Die ambulante Zusatzversicherung erstattet einen Teil.
Heilpraktiker, Sehhilfen, Einbettzimmer, Zahnersatz, Krankentagegeld: Die gesetzliche Kasse deckt die Grundversorgung – alles darüber hinaus bezahlen Sie selbst. Mit einer Krankenzusatzversicherung heben Sie Ihren Schutz Baustein für Baustein auf Privatniveau.
Heilpraktiker, Sehhilfen, Einbettzimmer, Zahnersatz, Krankentagegeld: Die gesetzliche Kasse deckt die Grundversorgung – alles darüber hinaus bezahlen Sie selbst. Mit einer Krankenzusatzversicherung heben Sie Ihren Schutz Baustein für Baustein auf Privatniveau.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherer bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie in Ihrer gesetzlichen Kasse bleiben möchten oder müssen. So heben auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten.
Die Zusatzversicherung ist modular: ambulant, stationär, Zahn, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Pflegetagegeld lassen sich einzeln oder kombiniert versichern. Durch die individuelle Tarifwahl passt sich der Schutz optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse an.
Der genaue Umfang ist je nach Tarif unterschiedlich und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Leistungen, die die Kasse nur teilweise oder gar nicht erstattet:
Im Krankenhaus „Privatpatient":
Die Kasse zahlt für Zahnersatz, Implantate und Inlays meist keine oder nur verminderte Leistungen. Versicherbar:
Für jeden Tag im Krankenhaus – egal aus welchem Anlass – ein vereinbarter Betrag zur freien Verfügung, etwa für Kinderbetreuung oder Fahrtkosten der Angehörigen. Im Rahmen einer Unfallversicherung nur für unfallbedingte Aufenthalte.
Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein vereinbarter Betrag. Für Arbeitnehmer sichert es das Netto, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert – bis zum 42. Tag zahlt der Arbeitgeber. Für Selbstständige ab dem gewünschten Tag.
Zur Detailseite →Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Mindestabsicherung. Das Pflegetagegeld zahlt je Pflegegrad einen festen Betrag – ohne Kostennachweis, frei verwendbar.
Zur Detailseite →Seit Jahren schlimme Kopfschmerzen, kein Arzt und kein Medikament halfen. Der Heilpraktiker konnte – aber die Kasse zahlt weder Behandlung noch Mittel. Die ambulante Zusatzversicherung erstattet einen Teil.
Herr W. besucht seinen Kollegen nach dem Herzinfarkt: Vierbettzimmer, kaum Schlaf. Ihm ist wichtig, im Ernstfall nicht im Mehrbettzimmer zu liegen und vom Chefarzt behandelt zu werden.
Keramikkrone 650 €, Brücke 1.200 €, Implantat 2.100 € – die Kasse zahlt 240 bis 480 €. Frau N. trägt bis zu 1.620 € Eigenanteil.
Herr E. wird bei einem Autounfall schwer verletzt: Wochen im Krankenhaus, dann Reha. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung fehlt der Großteil des Nettolohns – ein Krankentagegeld hatte er nicht.
Für jeden, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie Art und Höhe der vereinbarten Leistungen – etwa der Höhe des Krankentagegeldes.
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in geringem Umfang versichert – wir zeigen Ihnen die Unterschiede.
Meist 3 Monate, bei Zahnersatz 8 Monate; bei Unfällen greift der Schutz sofort. Einige Tarife verzichten ganz auf Wartezeiten.
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Sie schützt vor den wirtschaftlichen Folgen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Mehr erfahrenIn 70 % aller Fälle – alle Freizeitunfälle – besteht kein gesetzlicher Schutz. Die private Unfallversicherung schließt die Lücke.
Mehr erfahrenDie Kasse übernimmt im Ausland nur einen geringen Teil – und nie den Rücktransport nach Deutschland.
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Wir stellen aus über 80 Versicherern das Zusatzkonzept zusammen, das zu Ihren Wünschen und Ihrem Budget passt – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2025
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