Verdienstausfall – Pflichtversicherung
Eine Arbeitnehmerin mit 4.000 € brutto / 2.600 € netto wird länger arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie 2.035,80 € Krankengeld – es fehlen 564,20 € im Monat. Ihr Krankentagegeld von 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ersetzt den Ausfall.