Auslandsreise­kranken­versicherung

Auch fern der Heimat auf alles vorbereitet

Ein gebrochener Arm auf Mallorca, ein Rücktransport aus der Türkei: Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bedingt – und einen Rücktransport nie. Die Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke für wenige Euro im Jahr.

Ein gebrochener Arm auf Mallorca, ein Rücktransport aus der Türkei: Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bedingt – und einen Rücktransport nie. Die Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke für wenige Euro im Jahr.

Worum es geht

Krank im Urlaub – wer zahlt?

Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr. Trotzdem kann vor und während einer Reise viel Unvorhergesehenes passieren. Erkrankungen im Ausland werfen schnell finanzielle Probleme auf: Die eigene Krankenversicherung leistet dort nur bedingt, außerhalb der EU oft gar nicht, und für den Rücktransport nach Deutschland besteht kein Anspruch.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn Sie im Ausland krank werden – ambulant, stationär, Medikamente und den ärztlich angeordneten Rücktransport. Als Jahrespolice gilt sie für alle Reisen, auch für die ganze Familie.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Armbruch auf Mallorca

Das Kind von Frau S. stürzt im Urlaub und bricht sich den Arm. Die Behandlung muss sie beim Arzt direkt bezahlen – die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Rechnung vollständig.

Erstattung100 %

Blinddarm vor New York

Zwei Tage vor Abflug: Blinddarmentzündung, sofortige Operation. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten.

BausteinReiserücktritt

Todesfall in der Familie

In der zweiten Urlaubswoche stirbt die Mutter von Frau M. Die Familie fliegt sofort nach Hause – die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise.

BausteinReiseabbruch

Koffer in Mailand

Am Busbahnhof reißt ein Dieb Herrn T. den Koffer aus der Hand. Ohne Reisegepäckversicherung bleibt er auf dem Schaden sitzen.

BausteinReisegepäck
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt unter anderem folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
Überführung im Todesfall

Nicht versichert

Grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden
  • Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland
  • Zahnbehandlungen über die schmerzstillende Wirkung hinaus

Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meist begrenzt; weitere Einschränkungen sind je nach Versicherer möglich.

Urlaub, Beruf, Studium

Die meisten Policen versichern nur Urlaubsreisen. Für berufliche Auslandsreisen, Work & Travel oder ein Auslandsstudium gibt es spezielle Tarife. Neben Einzelpolicen sind Familienverträge möglich. Zu beachten: Heimatreisen von Ausländern sind teilweise nicht mitversichert.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jeden, der sich vor und während einer Reise optimal absichern möchte – auch Privatversicherte, deren Tarif den Rücktransport nicht enthält.

Beitrag

Eine Jahrespolice für die ganze Familie kostet oft weniger als ein Abendessen im Urlaub – Rücktransporte per Ambulanzflug dagegen fünfstellige Beträge.

Reisedauer

Jahrespolicen gelten meist für Reisen bis 6 oder 8 Wochen; für längere Aufenthalte gibt es Langzeittarife.

Im Notfall

Rechnung vor Ort bezahlen, Belege sammeln, Notrufzentrale des Versicherers anrufen – sie organisiert Klinik und Rücktransport.

Das Reisepaket

Rücktritt, Abbruch, Gepäck

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist der wichtigste Baustein – diese drei ergänzen sie zu einem individuellen Reiseversicherungspaket.

Reiserücktrittsversicherung

Erstattet die Stornokosten, wenn die Reise nicht zumutbar ist – u. a. bei Tod oder schwerer Erkrankung einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, schwerer Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, erheblichem Schaden am Eigentum oder unerwarteter betriebsbedingter Kündigung. Nicht versichert: Ereignisse, mit denen bei Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Muss die Reise aus einem sehr wichtigen Grund vorzeitig beendet werden, ersetzt sie die Mehrkosten der Rückreise und die nicht genutzte Reiseleistung – bei Todesfall, schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung oder erheblichem Schaden am Eigentum.

Reisegepäckversicherung

Leistet, wenn mitgeführtes Gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird – Diebstahl, Raub, Unfall des Transportmittels, Feuer, Elementarereignisse. Erstattet wird der Zeitwert bzw. die Reparatur; für Wertsachen und Foto-/Videoausrüstung gelten Grenzen, für Gepäck im abgestellten Auto besondere Sorgfaltspflichten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Reicht die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht?
Nur für gesetzlich notwendige Behandlungen in EU-Ländern zu den dortigen Kassensätzen – Privatkliniken, Zuzahlungen und der Rücktransport sind nie gedeckt.
Brauche ich sie auch als Privatversicherter?
Oft ja: Viele PKV-Tarife begrenzen Auslandsschutz zeitlich oder schließen den Rücktransport aus. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Gilt eine Jahrespolice für alle Reisen?
Ja, für beliebig viele Reisen im Jahr, jeweils bis zur vereinbarten Maximaldauer pro Reise.
Sind Vorerkrankungen versichert?
Krankheiten, die vor Reiseantritt bestanden, sind grundsätzlich ausgeschlossen – akute, unerwartete Verschlechterungen sind je nach Tarif mitversichert.
Was ist bei Auslandsstudium oder Work & Travel?
Dafür gibt es spezielle Langzeittarife – die klassische Urlaubspolice greift hier nicht.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 07/2025

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