Pflegeheim
Rentnerin Frau K. stürzt zu Hause und bleibt auf Hilfe angewiesen. Die Kinder sind berufstätig, das Pflegeheim unvermeidbar. Rente und Ersparnisse reichen nicht – ohne Pflegezusatz zahlen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro zu.
Rund 5,6 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen – Tendenz steigend. Ein Pflegeheimplatz kostet im Schnitt über 4.000 € im Monat, die Pflegekasse zahlt einen Bruchteil. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke – für Sie und Ihre Angehörigen.
Rund 5,6 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen – Tendenz steigend. Ein Pflegeheimplatz kostet im Schnitt über 4.000 € im Monat, die Pflegekasse zahlt einen Bruchteil. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke – für Sie und Ihre Angehörigen.
Die Lebenserwartung steigt rasant, mehr als 19 Millionen Deutsche sind älter als 65. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs und Unfälle – er trifft nicht nur Hochbetagte. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" ist jeder pflegepflichtversichert: gesetzlich in der sozialen Pflegeversicherung, privat Vollversicherte bei ihrem PKV-Unternehmen.
Doch die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Reichen Rente und Vermögen – auch Immobilien – nicht aus, nimmt das Sozialamt die nächsten Angehörigen in die Pflicht, sobald ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer.
Seit 2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Lebensbereichen („Modulen") mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet.
Gewichtung 10 % – z. B. Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
Gewichtung 15 % – Orientierung, Kommunikation oder psychische Problemlagen; nur das höher bewertete Modul zählt.
Gewichtung 40 % – Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden.
Gewichtung 20 % – Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung.
Gewichtung 15 % – Gestaltung des Tagesablaufs, soziale Kontakte.
Gesetzlich über den Medizinischen Dienst (MD), privat über Medicproof.
| Gesamtpunktwert | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegegrad |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | geringe | 1 |
| 27 bis unter 47,5 | erhebliche | 2 |
| 47,5 bis unter 70 | schwere | 3 |
| 70 bis unter 90 | schwerste | 4 |
| 90 bis 100 | schwerste – mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 5 |
Pflegebedürftigkeit liegt ab 12,5 von 100 Punkten vor.
Monatliche Leistungen nach Pflegegrad. Privat Pflegepflichtversicherte erhalten statt Sachleistungen eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung.
| Pflegegrad | Häusliche Pflege · Sachleistung | Häusliche Pflege · Pflegegeld | Stationäre Pflege · Leistungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | Zuschuss 131 € |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € | 805 € + Leistungszuschlag |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € | 1.319 € + Leistungszuschlag |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € | 1.855 € + Leistungszuschlag |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € | 2.096 € + Leistungszuschlag |
+ Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) für ambulante Pflege, Pflegegrad 1–5. Leistungszuschlag stationär (Pflegegrad 2–5) auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab 12 Monaten, 50 % ab 24 Monaten, 75 % ab 36 Monaten. Werte Stand 01/2026.
Braucht jemand vorübergehend Pflege ohne festgestellten Pflegegrad – etwa nach einer Operation oder akuten Erkrankung –, schließt die Übergangspflege als Leistung der Krankenkasse diese Versorgungslücke.
Bundesdurchschnittliche Kosten für vollstationäre Pflege im Pflegeheim, monatlich, im ersten Jahr der Unterbringung.
| PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kosten pro Monat | 3.000 € | 4.169 € | 4.683 € | 5.219 € | 5.460 € |
| Leistung Pflegekasse | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Leistungszuschlag (15 %)* | 0 € | 256 € | 256 € | 256 € | 256 € |
| Ihre Eigenleistung | 2.869 € | 3.108 € | 3.108 € | 3.108 € | 3.108 € |
* Berechnung für vollstationäre Pflege im ersten Jahr (15 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils). Quelle: VEMA-Sparteninformation, Stand 01/2026.
Hier gibt es keine einheitlichen Preise: Jede Leistung – An- und Auskleiden, Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Ganzkörperwäsche, Transfer – wird zwischen Pflegekasse und Pflegedienst einzeln bewertet, dazu kommen Anfahrtskosten.
Beispiel: Frau Meier hat Pflegegrad 3, ihr Pflegedienst kostet 2.488 € im Monat. Die Pflegekasse zahlt 1.497 €. Ihre Eigenleistung: 991 € monatlich.
Ohne Vorsorge muss der Fehlbetrag aus dem Verkauf des Eigenheims, durch Zuzahlung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Kinder aufgebracht werden – Kinder ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Die Alternative – ein günstigeres Heim oder weniger Leistungen des Pflegedienstes – ist für die Betroffenen meist eine unschöne.
Rentnerin Frau K. stürzt zu Hause und bleibt auf Hilfe angewiesen. Die Kinder sind berufstätig, das Pflegeheim unvermeidbar. Rente und Ersparnisse reichen nicht – ohne Pflegezusatz zahlen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro zu.
Familienvater Herr M. bleibt nach einem Schlaganfall ein Pflegefall, seine Frau muss wieder Vollzeit arbeiten. Dank Pflegezusatzversicherung ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.
Drei Varianten, die Lücke zu schließen – jede mit eigener Logik. Zielgruppe: alle gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherten, die sich und ihre Angehörigen schützen möchten.
| Pflegetagegeld | Pflegekosten | Pflegerente | |
|---|---|---|---|
| Versicherer | Krankenversicherer | Krankenversicherer | Lebensversicherer |
| Leistung | Zahlung eines festen Tagessatzes je Pflegegrad, ohne Kostennachweis | Erstattung der Restkosten, die die Pflegepflichtversicherung nicht deckt (mit Höchstgrenzen) | Vereinbarte Monatsrente je Pflegegrad, unabhängig von Aufwand und Pflegeort |
| Verwendung | Frei verfügbar | Zweckgebunden – Nachweis durch Rechnungen | Frei verfügbar |
| Beitrag | Anpassbar durch Beitragsanpassungsklauseln | Anpassbar; an den Kassensatz gebunden | Tendenziell höher, dafür garantiert; Überschussbeteiligung möglich |
Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit – nach Ablauf der Karenzzeit – ein festes Tagegeld, gestaffelt nach den fünf Pflegegraden. Der Versicherte entscheidet selbst, wofür er das Geld nutzt: Pflegedienst, Angehörige, Umbau.
Stockt die gesetzlichen Leistungen um einen festen Prozentsatz auf oder übernimmt Restkosten bis zu einer Höchstgrenze – nur gegen Rechnung und nur für Leistungen aus dem Katalog der Pflegeversicherung. Unterkunft und Verpflegung meist nicht; Pflege durch Angehörige wird geringer erstattet.
Bestandteil einer Renten- oder Kapitallebensversicherung. Der Lebensversicherer sagt die Leistung zu und kann sie nachträglich nicht durch Beitragsanpassung verändern – deshalb tendenziell teurer, dafür mit Überschussbeteiligung zur Leistungserhöhung oder Beitragsreduktion.
Die staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 € Zulage pro Jahr) muss jeden annehmen – geeignet für Kunden mit Krankengeschichte. Aber: Wartezeit bis zu fünf Jahre, begrenzte Sätze, die die Lücke in der Regel nicht ansatzweise schließen. Wer auf regulärem Weg Schutz erhält, fährt deutlich besser.
Berücksichtigt werden Höhe der Absicherung, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Abschluss – je früher, desto günstiger.
In der Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert – bis 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 in Ausbildung oder Studium; ebenso Ehegatten unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Für PKV-Versicherte gilt: Kontrahierungszwang, kein Ausschluss von Vorerkrankungen, keine längeren Wartezeiten, kein Beitrag über dem GKV-Höchstbeitrag.
1. Pflegekasse benachrichtigen · 2. Begutachtung durch MD/Medicproof · 3. Pflegetagebuch führen · 4. häuslich oder stationär? · 5. Angehörige oder Pflegedienst? · 6. Kostenvergleich anfordern. Pflegeheimsuche: www.bkk-pflegefinder.de
Schlaganfall und Herzinfarkt sind die häufigsten Pflegeursachen – die Dread-Disease-Police zahlt sofort bei Diagnose.
Mehr erfahrenDer zweite große Eigenanteil-Bereich für gesetzlich Versicherte.
Mehr erfahrenFür Arbeitgeber: Pflegeschutz als Benefit für die ganze Belegschaft.
Mehr erfahren
Wir berechnen Ihre persönliche Versorgungslücke je Pflegegrad und vergleichen Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pflegerente aus über 80 Versicherern – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
Sie haben Fragen oder möchten ein kostenfreies Beratungsgespräch? Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Ihre Nachricht ist eingegangen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch – wir prüfen Ihren bestehenden Schutz und zeigen Potenziale auf.