Pflege­versicherung & Pflegezusatz

Ein Thema, das die ganze Familie betrifft

Rund 5,6 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen – Tendenz steigend. Ein Pflegeheimplatz kostet im Schnitt über 4.000 € im Monat, die Pflegekasse zahlt einen Bruchteil. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke – für Sie und Ihre Angehörigen.

Rund 5,6 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen – Tendenz steigend. Ein Pflegeheimplatz kostet im Schnitt über 4.000 € im Monat, die Pflegekasse zahlt einen Bruchteil. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke – für Sie und Ihre Angehörigen.

Worum es geht

Pflegefall: Was er kostet – und wer zahlt

Die Lebenserwartung steigt rasant, mehr als 19 Millionen Deutsche sind älter als 65. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs und Unfälle – er trifft nicht nur Hochbetagte. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" ist jeder pflegepflichtversichert: gesetzlich in der sozialen Pflegeversicherung, privat Vollversicherte bei ihrem PKV-Unternehmen.

Doch die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Reichen Rente und Vermögen – auch Immobilien – nicht aus, nimmt das Sozialamt die nächsten Angehörigen in die Pflicht, sobald ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer.

Grundlagen

Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

Seit 2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Lebensbereichen („Modulen") mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet.

Modul 1 · Mobilität

Gewichtung 10 % – z. B. Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.

Modul 2/3 · Kognition & Verhalten

Gewichtung 15 % – Orientierung, Kommunikation oder psychische Problemlagen; nur das höher bewertete Modul zählt.

Modul 4 · Selbstversorgung

Gewichtung 40 % – Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden.

Modul 5 · Krankheitsbewältigung

Gewichtung 20 % – Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung.

Modul 6 · Alltag & Kontakte

Gewichtung 15 % – Gestaltung des Tagesablaufs, soziale Kontakte.

Begutachtung

Gesetzlich über den Medizinischen Dienst (MD), privat über Medicproof.

GesamtpunktwertBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegrad
12,5 bis unter 27geringe1
27 bis unter 47,5erhebliche2
47,5 bis unter 70schwere3
70 bis unter 90schwerste4
90 bis 100schwerste – mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung5

Pflegebedürftigkeit liegt ab 12,5 von 100 Punkten vor.

Leistungen

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad. Privat Pflegepflichtversicherte erhalten statt Sachleistungen eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung.

PflegegradHäusliche Pflege · SachleistungHäusliche Pflege · PflegegeldStationäre Pflege · Leistungsbetrag
Pflegegrad 10 €0 €Zuschuss 131 €
Pflegegrad 2796 €347 €805 € + Leistungszuschlag
Pflegegrad 31.497 €599 €1.319 € + Leistungszuschlag
Pflegegrad 41.859 €800 €1.855 € + Leistungszuschlag
Pflegegrad 52.299 €990 €2.096 € + Leistungszuschlag

+ Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) für ambulante Pflege, Pflegegrad 1–5. Leistungszuschlag stationär (Pflegegrad 2–5) auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab 12 Monaten, 50 % ab 24 Monaten, 75 % ab 36 Monaten. Werte Stand 01/2026.

Übergangspflege

Braucht jemand vorübergehend Pflege ohne festgestellten Pflegegrad – etwa nach einer Operation oder akuten Erkrankung –, schließt die Übergangspflege als Leistung der Krankenkasse diese Versorgungslücke.

Realkosten

Was ein Pflegefall wirklich kostet

Bundesdurchschnittliche Kosten für vollstationäre Pflege im Pflegeheim, monatlich, im ersten Jahr der Unterbringung.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Kosten pro Monat3.000 €4.169 €4.683 €5.219 €5.460 €
Leistung Pflegekasse131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Leistungszuschlag (15 %)*0 €256 €256 €256 €256 €
Ihre Eigenleistung2.869 €3.108 €3.108 €3.108 €3.108 €

* Berechnung für vollstationäre Pflege im ersten Jahr (15 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils). Quelle: VEMA-Sparteninformation, Stand 01/2026.

Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst

Hier gibt es keine einheitlichen Preise: Jede Leistung – An- und Auskleiden, Rasieren, Mund- und Zahnpflege, Ganzkörperwäsche, Transfer – wird zwischen Pflegekasse und Pflegedienst einzeln bewertet, dazu kommen Anfahrtskosten.

Beispiel: Frau Meier hat Pflegegrad 3, ihr Pflegedienst kostet 2.488 € im Monat. Die Pflegekasse zahlt 1.497 €. Ihre Eigenleistung: 991 € monatlich.

Wer die Lücke trägt

Ohne Vorsorge muss der Fehlbetrag aus dem Verkauf des Eigenheims, durch Zuzahlung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Kinder aufgebracht werden – Kinder ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Die Alternative – ein günstigeres Heim oder weniger Leistungen des Pflegedienstes – ist für die Betroffenen meist eine unschöne.

Pflegeheim

Rentnerin Frau K. stürzt zu Hause und bleibt auf Hilfe angewiesen. Die Kinder sind berufstätig, das Pflegeheim unvermeidbar. Rente und Ersparnisse reichen nicht – ohne Pflegezusatz zahlen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro zu.

Zuzahlung Kindermonatlich

Schlaganfall mit 40

Familienvater Herr M. bleibt nach einem Schlaganfall ein Pflegefall, seine Frau muss wieder Vollzeit arbeiten. Dank Pflegezusatzversicherung ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.

Häusliche Pflegefinanziert
Leistungsumfang

Pflegetagegeld, Pflegekosten oder Pflegerente?

Drei Varianten, die Lücke zu schließen – jede mit eigener Logik. Zielgruppe: alle gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherten, die sich und ihre Angehörigen schützen möchten.

PflegetagegeldPflegekostenPflegerente
VersichererKrankenversichererKrankenversichererLebensversicherer
LeistungZahlung eines festen Tagessatzes je Pflegegrad, ohne KostennachweisErstattung der Restkosten, die die Pflegepflichtversicherung nicht deckt (mit Höchstgrenzen)Vereinbarte Monatsrente je Pflegegrad, unabhängig von Aufwand und Pflegeort
VerwendungFrei verfügbarZweckgebunden – Nachweis durch RechnungenFrei verfügbar
BeitragAnpassbar durch BeitragsanpassungsklauselnAnpassbar; an den Kassensatz gebundenTendenziell höher, dafür garantiert; Überschussbeteiligung möglich

Pflegetagegeld

Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit – nach Ablauf der Karenzzeit – ein festes Tagegeld, gestaffelt nach den fünf Pflegegraden. Der Versicherte entscheidet selbst, wofür er das Geld nutzt: Pflegedienst, Angehörige, Umbau.

Pflegekostenversicherung

Stockt die gesetzlichen Leistungen um einen festen Prozentsatz auf oder übernimmt Restkosten bis zu einer Höchstgrenze – nur gegen Rechnung und nur für Leistungen aus dem Katalog der Pflegeversicherung. Unterkunft und Verpflegung meist nicht; Pflege durch Angehörige wird geringer erstattet.

Pflegerentenversicherung

Bestandteil einer Renten- oder Kapitallebensversicherung. Der Lebensversicherer sagt die Leistung zu und kann sie nachträglich nicht durch Beitragsanpassung verändern – deshalb tendenziell teurer, dafür mit Überschussbeteiligung zur Leistungserhöhung oder Beitragsreduktion.

Und der „Pflege-Bahr"?

Die staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 € Zulage pro Jahr) muss jeden annehmen – geeignet für Kunden mit Krankengeschichte. Aber: Wartezeit bis zu fünf Jahre, begrenzte Sätze, die die Lücke in der Regel nicht ansatzweise schließen. Wer auf regulärem Weg Schutz erhält, fährt deutlich besser.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Prämie

Berücksichtigt werden Höhe der Absicherung, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Abschluss – je früher, desto günstiger.

Kinder & Partner

In der Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert – bis 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 in Ausbildung oder Studium; ebenso Ehegatten unter der Geringfügigkeitsgrenze.

Private Pflegepflicht

Für PKV-Versicherte gilt: Kontrahierungszwang, kein Ausschluss von Vorerkrankungen, keine längeren Wartezeiten, kein Beitrag über dem GKV-Höchstbeitrag.

Checkliste im Pflegefall

1. Pflegekasse benachrichtigen · 2. Begutachtung durch MD/Medicproof · 3. Pflegetagebuch führen · 4. häuslich oder stationär? · 5. Angehörige oder Pflegedienst? · 6. Kostenvergleich anfordern. Pflegeheimsuche: www.bkk-pflegefinder.de

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus?
Nein. Bei vollstationärer Pflege bleibt in Pflegegrad 2–5 eine Eigenleistung von rund 3.100 € monatlich – Werte Stand 01/2026.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
Ja, sobald ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Auch das eigene Haus kann verwertet werden müssen.
Welche Variante ist die richtige?
Das Pflegetagegeld ist die flexibelste und häufigste Lösung; die Pflegerente die planbarste. Wir rechnen beide für Sie durch.
Ab welchem Alter sollte ich abschließen?
Je früher, desto günstiger – und desto sicherer ohne Ausschlüsse. Der 40-jährige Herr M. aus dem Beispiel zeigt: Pflege ist kein reines Altersthema.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Gesetzlich der Medizinische Dienst, privat Medicproof. Private Zusatztarife richten sich meist nach dieser Einstufung.
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Pflegelücke schließen – bevor es die Familie trifft

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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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