Kranken­zusatz­versicherung – stationär

Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte

Einbettzimmer statt Vierbettzimmer, Chefarzt statt Stationsarzt, das Krankenhaus Ihrer Wahl statt des nächstgelegenen: Die stationäre Zusatzversicherung macht Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten – und Sie bleiben trotzdem in Ihrer gesetzlichen Kasse.

Einbettzimmer statt Vierbettzimmer, Chefarzt statt Stationsarzt, das Krankenhaus Ihrer Wahl statt des nächstgelegenen: Die stationäre Zusatzversicherung macht Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten – und Sie bleiben trotzdem in Ihrer gesetzlichen Kasse.

Worum es geht

Im Krankenhaus Privatpatient

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie in Ihrer gesetzlichen Kasse bleiben möchten oder müssen. Denn im Krankenhaus zeigt sich der Unterschied zwischen Regelversorgung und Privatpatient am deutlichsten: bei der Unterbringung, beim behandelnden Arzt und bei der Wahl der Klinik.

Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt – auf Wunsch vom Chefarzt, im Ein- oder Zweibettzimmer und mit den Möglichkeiten modernster Medizintechnik.

Aus der Praxis

Reale Beispiele

Krankenhausaufenthalt

Herr W. besucht seinen Kollegen nach dem Herzinfarkt: Er teilt sich das Zimmer mit drei weiteren Patienten und kommt kaum zum Schlafen. Herr W. beschließt, sich abzusichern – ihm ist wichtig, im Ernstfall nicht im Mehrbettzimmer zu liegen und vom Chefarzt behandelt zu werden.

WunschChefarzt, Einbettzimmer

Behandlung durch den Spezialisten

Frau S. leidet seit Langem unter starken Rückenschmerzen, keine Therapie half. Eine spezielle OP-Methode bietet nur ein Spezialist in Deutschland an – der ausschließlich Privatpatienten behandelt. Dank stationärer Zusatzversicherung und freier Krankenhauswahl kann sie sich von ihm operieren lassen.

Vorteilfreie Klinikwahl
Leistungsumfang

Was ist versicherbar?

Folgendes ist je nach Tarif unter anderem versicherbar:

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen (Deutschland)
Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Vor- und nachstationäre Behandlung
Rooming-in (Mitaufnahme einer Begleitperson)
Erstattung der stationären Zuzahlung
Transportkosten
Freie Krankenhauswahl
Honorarvereinbarungen über dem GOÄ-Höchstsatz

Für wen?

Für jeden, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der Verzicht auf das Einbettzimmer zugunsten des Zweibettzimmers senkt den Beitrag spürbar.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Wartezeit

Der Schutz beginnt meist nach drei Monaten; manche Tarife greifen sofort. Bei Unfall gilt der Schutz auch innerhalb der Wartezeit.

Nicht versichert

Je nach Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in geringem Umfang versichert – etwa Aufenthalte, die bei Abschluss bereits geplant waren.

Ersatz-Krankenhaustagegeld

Verzichten Sie im Einzelfall auf Chefarzt oder Einbettzimmer, zahlen viele Tarife stattdessen ein Tagegeld.

Auslandsschutz

Viele Tarife leisten auch bei stationärer Behandlung im Ausland – die Auslandsreisekrankenversicherung bleibt trotzdem sinnvoll.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Kann ich mir das Krankenhaus wirklich frei aussuchen?
Ja – die freie Krankenhauswahl ist Bestandteil der meisten Tarife, auch für Spezialkliniken, die nur Privatpatienten behandeln.
Was kostet ein Einbettzimmer ohne Versicherung?
Je nach Klinik 100 bis 250 € pro Tag, Chefarztbehandlung wird zusätzlich nach GOÄ berechnet.
Leistet die Versicherung auch bei geplanten Operationen?
Ja, nach Ablauf der Wartezeit – sofern der Eingriff bei Abschluss noch nicht angeraten war.
Was ist Rooming-in?
Die Mitaufnahme einer Begleitperson, etwa eines Elternteils beim Kind. Viele Tarife übernehmen die Kosten.
Kann ich den Baustein später erweitern?
Ja, mit erneuter Gesundheitsprüfung. Wer heute das Zweibettzimmer wählt, kann später aufstocken.
Beratung zur stationären Krankenzusatzversicherung bei VIALOG

Im Ernstfall bestens versorgt

Wir vergleichen stationäre Tarife aus über 80 Versicherern – Einbett- oder Zweibettzimmer, mit oder ohne Wartezeit – und finden Ihren Schutz. Unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 02/2025

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