Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Ein „Muss" für jeden Tierbesitzer

Ein Hund läuft vor ein Fahrrad, ein Pferd schlägt aus: Als Halter haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden – bei Personenschäden unbegrenzt. Die Privathaftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht. Die Tierhalterhaftpflicht ist deshalb ein Muss – und in vielen Bundesländern Pflicht.

Ein Hund läuft vor ein Fahrrad, ein Pferd schlägt aus: Als Halter haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden – bei Personenschäden unbegrenzt. Die Privathaftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht. Die Tierhalterhaftpflicht ist deshalb ein Muss – und in vielen Bundesländern Pflicht.

Worum es geht

Halter haften – auch ohne Schuld

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt – selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Das ist die Gefährdungshaftung des § 833 BGB: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen – aber auch Sachschäden übersteigen schnell die eigenen Möglichkeiten. Harmlosere Haustiere wie Katze, Hamster oder Papagei sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere) mit größerem Gefährdungspotenzial brauchen die gesonderte Tierhalterhaftpflicht.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Freiluftender Hund

Beim Spaziergang läuft ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Es weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Behandlungskosten für die Platzwunde.

Schaden ca.2.000 €

Pferd schlägt aus

Beim Ausführen erschrickt eine Stute durch ein lautes Geräusch und schlägt aus. Der Huf trifft einen Passanten an der Brust – zwei Rippen gebrochen. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung, Reinigung der Kleidung.

Schaden ca.5.000 €

Flurschaden

Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und verwüstet das Feld des Nachbarbauern. Der macht Schadenersatz wegen Ernteausfall geltend.

Schaden ca.2.500 €

Spaziergang

Ein Hund läuft vor ein Fahrrad. Der Radfahrer stürzt auf die Straße: erhebliche Prellungen, mehrere Rippenbrüche. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung, Fahrradreparatur, zerrissene Kleidung.

Schaden ca.8.000 €
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken – für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Personenschäden Dritter
Sachschäden Dritter
Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden
Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche – bis zum Rechtsstreit
Mietsachschäden (z. B. an der Mietwohnung, Ferienwohnung, Pferdebox)
Tierhüterrisiko – wenn Freunde oder Nachbarn das Tier führen
Flurschäden

Speziell für Hundehalter

Zusätzlich versicherbar: Welpen des versicherten Hundes bis zu einem bestimmten Alter. Gute Tarife enthalten außerdem den ungewollten Deckakt, Schäden durch Leinenlosigkeit und Forderungsausfall, wenn ein Dritter Ihr Tier schädigt und selbst nicht zahlen kann.

Speziell für Pferdehalter

Zusätzlich versicherbar: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen und der unentgeltliche Verleih an Fremd- und Gastreiter. Wichtig, wenn andere Ihr Pferd reiten – die Haftung bleibt bei Ihnen als Halter.

Nicht versichert

Vorsatz; Kernenergie, Krieg, innere Unruhen; gewerbliche Nutzung (entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Turnier- oder Rennteilnahme); reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Bestimmte Hunderassen – z. B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere „Kampfhunde" – sind anfragepflichtig.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Pflicht je nach Bundesland

In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht – abhängig von Rasse oder schon von der Schulterhöhe. Im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.

Deckungssumme

Personenschäden können Millionen kosten: Wir empfehlen mindestens 10 Mio. € pauschal – der Beitragsunterschied ist gering.

Wo gilt sie?

Deutschlandweit und, sofern vereinbart, bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten – wichtig für Urlaub mit Hund und Turniere mit Pferd.

Passiver Rechtsschutz

Die Versicherung prüft, ob Ansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte ab und trägt sämtliche Kosten bis zum Rechtsstreit.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ist mein Hund nicht über die Privathaftpflicht versichert?
Nein – Hunde und Pferde sind wegen des höheren Gefahrenpotenzials ausgeschlossen. Kleintiere und Katzen sind mitversichert.
Bin ich verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen?
Je nach Bundesland und Rasse ja. Unabhängig davon: Sie haften ohne Verschulden und unbegrenzt – die Police ist immer ein Muss.
Zahlt die Versicherung, wenn ein Freund meinen Hund ausführt?
Ja, wenn das Tierhüterrisiko mitversichert ist – in guten Tarifen Standard.
Sind Reitbeteiligungen mitversichert?
Nur mit ausdrücklichem Einschluss von Reitbeteiligung und Fremdreitern – wir achten darauf.
Was kostet die Tierhalterhaftpflicht?
Hund meist 50 bis 100 € im Jahr, Pferd 100 bis 200 € – je nach Deckungssumme und Einschlüssen.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 10/2025

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