Rotwein
Beim Abendessen bei Freunden entgleitet dem Gast ein volles Glas Rotwein – der weiße Teppich ist getroffen. Eine Spezialreinigung rettet ihn.
Ein umgestoßenes Rotweinglas, ein Fußball im Gewächshaus, ein Zusammenstoß beim Skaten: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen – bei Personenschäden in Millionenhöhe. Die Privathaftpflicht ist deshalb die wichtigste Versicherung für jeden Privathaushalt.
Ein umgestoßenes Rotweinglas, ein Fußball im Gewächshaus, ein Zusammenstoß beim Skaten: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen – bei Personenschäden in Millionenhöhe. Die Privathaftpflicht ist deshalb die wichtigste Versicherung für jeden Privathaushalt.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" – so § 823 BGB. Die Gefahr, im Alltag Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade bei Personenschäden können Forderungen entstehen, die ein Leben lang nicht abzuzahlen wären.
Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht – und zahlt berechtigte. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder mitversicherte Personen Dritten fahrlässig zufügen.
Von 300 Euro bis über drei Millionen – die Spanne zeigt, warum niemand ohne Privathaftpflicht sein sollte.
Beim Abendessen bei Freunden entgleitet dem Gast ein volles Glas Rotwein – der weiße Teppich ist getroffen. Eine Spezialreinigung rettet ihn.
Beim Waldspaziergang wirft ein Mann eine brennende Zigarette weg. Der Waldbrand greift auf ein Industriegebiet über, eine Lagerhalle brennt ab – plus Wiederaufforstung.
Fußball im Garten mit den Kindern – der Schuss geht knapp am Tor vorbei und durch die Scheibe des Nachbar-Gewächshauses.
Ein Bekannter schlägt seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Der fällt eine Treppe hinunter, bricht das Schulterblatt – Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Krankenkassen-Regress.
Ein Inlineskater übersieht eine Joggerin. Sie erleidet lebensbedrohliche Kopfverletzungen, bleibt dauerhaft pflegebedürftig und arbeitsunfähig. Regress, Pflege, Rente, Schmerzensgeld.
Grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder mitversicherte Personen einem Dritten fahrlässig zufügen. Je nach Tarif zusätzlich einschließbar:
Die Haftpflicht ist zugleich Ihr Anwalt: Sie prüft jede Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt sämtliche Kosten bis hin zum Rechtsstreit. Erst wenn die Forderung zu Recht besteht, wird geleistet.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden durch:
Sonderfall Glasbruch: Als Mieter sind Mietsachschäden meist mitversichert – Glasbruch an Fenstern, Türen oder dem Glaskochfeld der Einbauküche aber nicht. Dafür gibt es die Glasversicherung.
Für jede Privatperson – die Privathaftpflicht ist die eine Versicherung, auf die niemand verzichten sollte.
Bei Personenschäden entscheidet die Summe: Empfehlenswert sind heute Deckungen im zweistelligen Millionenbereich – der Beitragsunterschied ist gering.
Weltweit – im Alltag, auf Reisen, beim Sport, als Radfahrer, Skater oder Mieter.
Viele Tarife enthalten eine Forderungsausfalldeckung: Schädigt Sie ein Dritter ohne Haftpflicht, springt Ihre eigene Versicherung ein.
Für Mieter besonders wichtig: Glasbruch an der gemieteten Wohnung ist nicht über die Mietsachschäden gedeckt.
Mehr erfahrenDas Gegenstück zur Haftpflicht: Sie setzt Ihre eigenen Ansprüche durch – Verkehr, Arbeit, Miete, Steuer.
Mehr erfahrenWer an-, um- oder neu baut, haftet für die Sicherheit am Bau. Kleine Vorhaben sind oft in der Privathaftpflicht enthalten – große brauchen eigene Deckung.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 12/2025
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