Privathaftpflicht­versicherung

Wenn Unachtsamkeit die Existenz bedrohen kann

Ein umgestoßenes Rotweinglas, ein Fußball im Gewächshaus, ein Zusammenstoß beim Skaten: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen – bei Personenschäden in Millionenhöhe. Die Privathaftpflicht ist deshalb die wichtigste Versicherung für jeden Privathaushalt.

Ein umgestoßenes Rotweinglas, ein Fußball im Gewächshaus, ein Zusammenstoß beim Skaten: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen – bei Personenschäden in Millionenhöhe. Die Privathaftpflicht ist deshalb die wichtigste Versicherung für jeden Privathaushalt.

Worum es geht

Ein Moment der Unachtsamkeit – unbegrenzte Haftung

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" – so § 823 BGB. Die Gefahr, im Alltag Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade bei Personenschäden können Forderungen entstehen, die ein Leben lang nicht abzuzahlen wären.

Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht – und zahlt berechtigte. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder mitversicherte Personen Dritten fahrlässig zufügen.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Von 300 Euro bis über drei Millionen – die Spanne zeigt, warum niemand ohne Privathaftpflicht sein sollte.

Rotwein

Beim Abendessen bei Freunden entgleitet dem Gast ein volles Glas Rotwein – der weiße Teppich ist getroffen. Eine Spezialreinigung rettet ihn.

Schaden ca.300 €

Zigarette

Beim Waldspaziergang wirft ein Mann eine brennende Zigarette weg. Der Waldbrand greift auf ein Industriegebiet über, eine Lagerhalle brennt ab – plus Wiederaufforstung.

Schaden ca.3 Mio. €

Vorbei

Fußball im Garten mit den Kindern – der Schuss geht knapp am Tor vorbei und durch die Scheibe des Nachbar-Gewächshauses.

Schaden ca.400 €

Anerkennung

Ein Bekannter schlägt seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Der fällt eine Treppe hinunter, bricht das Schulterblatt – Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Krankenkassen-Regress.

Schaden ca.25.000 €

Zu schnell

Ein Inlineskater übersieht eine Joggerin. Sie erleidet lebensbedrohliche Kopfverletzungen, bleibt dauerhaft pflegebedürftig und arbeitsunfähig. Regress, Pflege, Rente, Schmerzensgeld.

Schaden ca.> 2 Mio. €
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder mitversicherte Personen einem Dritten fahrlässig zufügen. Je nach Tarif zusätzlich einschließbar:

Schäden durch deliktunfähige Personen (z. B. kleine Kinder)
Gefälligkeitsschäden
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Neuwertentschädigung
Photovoltaikanlagen inkl. Einspeisung
Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
Selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten

Passiver Rechtsschutz inklusive

Die Haftpflicht ist zugleich Ihr Anwalt: Sie prüft jede Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt sämtliche Kosten bis hin zum Rechtsstreit. Erst wenn die Forderung zu Recht besteht, wird geleistet.

Nicht versichert

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder

Sonderfall Glasbruch: Als Mieter sind Mietsachschäden meist mitversichert – Glasbruch an Fenstern, Türen oder dem Glaskochfeld der Einbauküche aber nicht. Dafür gibt es die Glasversicherung.

Wer ist versichert

Die ganze Familie unter einem Dach

Im Familientarif gedeckt

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Minderjährige, unverheiratete Kinder
  • Volljährige unverheiratete Kinder in der ersten Berufs- oder Schulausbildung – bis zu einem bestimmten Alter
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während ihrer Tätigkeit

Oft zusätzlich mitversichert

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern und Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, z. B. Au-pairs
Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jede Privatperson – die Privathaftpflicht ist die eine Versicherung, auf die niemand verzichten sollte.

Deckungssumme

Bei Personenschäden entscheidet die Summe: Empfehlenswert sind heute Deckungen im zweistelligen Millionenbereich – der Beitragsunterschied ist gering.

Wo gilt sie?

Weltweit – im Alltag, auf Reisen, beim Sport, als Radfahrer, Skater oder Mieter.

Forderungsausfall

Viele Tarife enthalten eine Forderungsausfalldeckung: Schädigt Sie ein Dritter ohne Haftpflicht, springt Ihre eigene Versicherung ein.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ist die Privathaftpflicht Pflicht?
Gesetzlich nein – faktisch ja. Sie haften nach § 823 BGB unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Kein anderes Risiko im Privatleben ist so existenzbedrohend und so günstig versicherbar.
Sind meine Kinder mitversichert?
Im Familientarif ja – minderjährige Kinder immer, volljährige während der ersten Ausbildung bis zu einer Altersgrenze. Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) lassen sich einschließen.
Zahlt die Haftpflicht auch Schäden an der Mietwohnung?
Mietsachschäden an Gebäudeteilen sind in vielen Tarifen versichert – Glasbruch nicht. Dafür gibt es die separate Glasversicherung.
Was ist ein Gefälligkeitsschaden?
Sie helfen beim Umzug und lassen den Fernseher fallen – rechtlich haften Sie nicht immer. Gute Tarife zahlen trotzdem.
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Je nach Tarif ja, inklusive Einspeisung. Bei größeren Anlagen empfiehlt sich eine eigene Betreiberhaftpflicht – wir prüfen das.
Bin ich als Tierhalter über die Privathaftpflicht geschützt?
Kleintiere ja, Hunde und Pferde nicht – dafür braucht es die Tierhalterhaftpflicht.
Beratung zur Privathaftpflichtversicherung bei VIALOG

Die wichtigste Versicherung – richtig gewählt

Wir vergleichen Deckungssummen, Einschlüsse und Forderungsausfall aus über 80 Versicherern und finden den Tarif, der zu Ihrer Familie passt – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 12/2025

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