Tiere sind keine Sachen (§ 90a BGB) – und sollten auch nicht wie Sachen versichert werden. Die Hausrat ersetzt bestenfalls den Neuwert nach Feuer oder Sturm. Für Hund und Pferd gibt es eigene Lösungen: Haftpflicht, Kranken- und OP-Schutz, Tierleben, Transport, Trächtigkeit und Kastration.
Tiere sind keine Sachen (§ 90a BGB) – und sollten auch nicht wie Sachen versichert werden. Die Hausrat ersetzt bestenfalls den Neuwert nach Feuer oder Sturm. Für Hund und Pferd gibt es eigene Lösungen: Haftpflicht, Kranken- und OP-Schutz, Tierleben, Transport, Trächtigkeit und Kastration.
Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern – und auch der Gesetzgeber stellt sie unter besonderen Schutz. Haustiere sind „Luxustiere": Sie werden nicht gehalten, um Ertrag zu erwirtschaften oder einen Zweck zu erfüllen. Genau deshalb gilt für ihre Halter die reine Gefährdungshaftung nach § 833 BGB – der Grad des Verschuldens spielt keine Rolle.
Artgerechte Haltung bedeutet auch: Versorgung im Krankheitsfall – und Verantwortung für Schäden, die das Tier verursacht. Wird Ihr Hund krank oder Ihr Pferd verletzt, entscheidet nicht der Marktwert, ob Sie zum Tierarzt gehen. Spezielle Tierversicherungen sorgen dafür, dass die finanzielle Belastung im Rahmen bleibt.
Reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier Dritten zufügt – mit Erweiterungen wie Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, ungewolltem Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall und privaten Kutschfahrten. Bei Hunden je nach Bundesland Pflichtversicherung.
Zur Detailseite →Für Hunde, Katzen und Pferde: ambulante und stationäre Behandlungen, medizinisch notwendige Operationen unter Vollnarkose, Unterbringung in der Tierklinik. Auch reine OP-Tarife – und für Pferde Policen, die ausschließlich die Kolik-OP übernehmen.
Zur Detailseite →Haustiere sind in der Hausrat meist mitversichert – aber nur zum Neuwert und nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser das Tier schädigt. Was, wenn Ihr Hund eine Hüft-OP braucht, Ihre Katze gebrochene Rippen hat, Ihr Pferd an Kolik leidet? Dafür braucht es spezielle Tierversicherungen.
Für Pferde bietet der Markt eine ganze Reihe von Lösungen mit fest vereinbarten Versicherungssummen, die beim Eintritt eines versicherten Ereignisses die Basis der Erstattung sind:
Wie die Lebensversicherung für Menschen: vereinbarte Summe bei Tod oder Nottötung, Transport, Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernder Zuchtunbrauchbarkeit. Gilt im Stall wie auf der Weide, inklusive Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier. Auch für Rinder und Schafe.
Tod oder Nottötung während des Transports in EU und Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Transport die Ursache ist – plus Diebstahl, Raub, Brand und Blitzschlag. Auch kurzfristig für einzelne Transporte, z. B. Turniere.
Während der Tragzeit können ständig Komplikationen auftreten. Versichert sind Tod oder Nottötung der Stute infolge der Trächtigkeit oder des Abfohlens – auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme.
Die einzige Absicherung, die vor der Geburt beginnt – meist ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis nach der Geburt. Versichert sind Tod und Nottötung von Embryo bzw. Fohlen durch Krankheit; je nach Tarif auch dauerhafte Unbrauchbarkeit durch Krankheit, Unfall, Brand, Diebstahl.
Deckt das Risiko der Kastration – während des Eingriffs und eine bestimmte Anzahl Tage danach. Voraussetzung: Kastration durch einen Tierarzt und vorab eine Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung. Bei Komplikationen wird die vereinbarte Summe fällig.
Die häufigste lebensbedrohliche Pferdeerkrankung, die OP kostet im Schnitt 6.000 € – bei Komplikationen ein Vielfaches. Spezielle Policen übernehmen ausschließlich diese Kosten, günstiger als die volle Pferdekrankenversicherung.
Für alle, die nicht gewerblich Hunde oder Pferde halten – vom Familienhund bis zum Turnierpferd.
Eine solide Absicherung als Ergänzung zur notwendigen Haftpflicht ist günstig – gerade bei höherwertigen Rassetieren lohnt die Abwägung.
Für Spinnen, Schlangen, Echsen und andere gefährlichere Tiere immer das Gespräch mit dem Privathaftpflichtversicherer suchen.
§ 90a BGB – deshalb gibt es eigene Sparten mit eigenen Regeln, statt Neuwertersatz aus der Hausrat.
Das Pflichtfundament: Haftung ohne Verschulden, unbegrenzt.
Mehr erfahrenDie Tierarztrechnung planbar machen – für Hund, Katze und Pferd.
Mehr erfahrenWird Ihr Tier durch Dritte verletzt, hilft sie beim Durchsetzen der Behandlungskosten.
Mehr erfahrenFür alle, die mit Hund verreisen: Inhalt und Schutzbrief fürs mobile Zuhause.
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Die Möglichkeiten, Ihre Tiere abzusichern, waren nie so umfangreich wie heute. Wir stellen aus über 80 Versicherern das Paket zusammen, das zu Ihrem Hund oder Pferd passt – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 06/2025
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