Worum es geht
Gefährdungshaftung: Sie haften ohne Schuld
Wer im Betrieb oder in der eigenen Immobilie Heizöl, Diesel oder andere gewässerschädliche Stoffe in Tanks lagert, trägt eine enorme Verantwortung. Schon ein winziges Leck kann eine ökologische und finanzielle Katastrophe auslösen. Das größte Risiko ist dabei die Gesetzgebung selbst: Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterliegen Tankbetreiber der Gefährdungshaftung.
Das heißt: Sie haften in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Privat- und Firmenvermögen für Schäden, die von Ihrem Tank ausgehen – unabhängig davon, ob Sie eine Schuld trifft. Weder die normale Privathaftpflicht noch eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht decken dieses Risiko bei ober- und unterirdischen Tanks ab einer bestimmten Größe ausreichend ab.