Wohngebäude­versicherung

Schützen Sie Ihr Traumhaus

Unwetter, Blitz, Rohrbruch, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann schwer beschädigt werden. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Neuwert – vom Dachstuhl bis zum Parkett – und trägt Aufräum-, Abbruch- und Mietausfallkosten.

Unwetter, Blitz, Rohrbruch, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann schwer beschädigt werden. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Neuwert – vom Dachstuhl bis zum Parkett – und trägt Aufräum-, Abbruch- und Mietausfallkosten.

Worum es geht

Schäden lassen sich nicht vermeiden – aber absichern

Ein Blitz im Dachstuhl, ein korrodiertes Rohr in der Küchenwand, Hagel in der vermieteten Wohnung, ein entwurzelter Baum am Balkon: Die Ursachen sind vielfältig, die Folgen fast immer teuer. Bei einem Totalschaden geht es um den vollständigen Wiederaufbau – sechsstellige Beträge sind die Regel.

Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Mit Elementarschäden und unbenannten Gefahren wird sie zum vollständigen Schutz – gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Innerhalb von Sekunden

Ein Blitz setzt den Dachstuhl in Brand, das Feuer erfasst das Dachgeschoss. Die Feuerwehr löscht schnell – doch das Löschwasser beschädigt die übrigen Räume so stark, dass abgerissen und neu gebaut werden muss.

Schaden ca.350.000 €

Dunkle Flecken

Feuchte Flecken an der Küchenwand. Der Rohrbruch wird erst gefunden, nachdem die Küche abgebaut und die Wand aufgeschlagen ist. Rohrtausch, neun Tage Trocknung, neues Parkett.

Schaden ca.3.000 €

Hagelschlag

Hagelkörner durchschlagen zwei Fenster einer vermieteten Wohnung, stundenlang dringen Hagel und Regen ein. Scheiben, sechs Tage Trocknung – und die Mieter mindern die Miete.

Schaden ca.1.500 €

Orkan Kyrill

2007 entwurzeln Böen bis 150 km/h einen 20 Meter hohen Baum. Er streift das Haus und beschädigt Balkon, Markise und Fassade erheblich.

Schaden ca.10.000 €

Erdrutsch Nachterstedt

Juli 2009, Sachsen-Anhalt: Ein Hang verliert die Festigkeit, ein Zweifamilienhaus wird in den Concordia-See gerissen, ein weiteres zur Hälfte. Versichert nur mit Elementardeckung.

DeckungElementar
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst:

Klassische Deckung

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden an Rohren
  • Sturm und Hagel
  • Neuwert bei Zerstörung, Reparaturkosten bei Beschädigung
  • Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall, soweit vereinbart

Zusätzlich versicherbar

  • Elementarschäden: Überschwemmung, Überflutung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbruch
  • Unbenannte Gefahren
  • Glasbruch am Gebäude
  • Photovoltaik, Wallbox und Haustechnik
  • Ableitungsrohre und Grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung

Nicht versichert (u. a.)

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung), Krieg, Kernenergie, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften; in der Feuerdeckung Erdbeben, Nutzwärme- und Sengschäden; im Leitungswasser Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren; im Sturm Sturmflut, Lawinen und Regen durch offene Fenster. Ohne Wiederaufbau besteht nur Anspruch auf den Zeitwert.

Warum erweiterter Schutz sinnvoll ist

Das Wetter von morgen

Elementarschäden

Überschwemmung und Hochwasser sind die häufigsten Elementarfälle – und die Kosten resultieren weniger aus echten Gebäudeschäden als aus Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung. Ein verschlammter Keller kostet schnell mittlere fünfstellige Beträge.

Mehrere Landesregierungen haben ihre Hilfsfonds gestrichen: Wer sich hätte versichern können, geht leer aus.

Unbenannte Gefahren

Der umgekehrte Weg: Nicht die versicherten Gefahren werden aufgezählt, sondern nur die ausgeschlossenen – Krieg, Vorsatz, Kernenergie. Jedes andere Ereignis ist versichert, etwa starker Wind unter Windstärke 8, der in der Sturmdeckung nicht greift.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Versicherungssumme

Nach dem Wert des Gebäudes – per Wertermittlungsbogen, Gutachter oder tatsächlichen Baukosten. Gleitender Neuwert schützt vor Unterversicherung.

Vermietete Objekte

Mietausfall nach einem versicherten Schaden ist mitversicherbar – wichtig, wenn Mieter wegen Trocknung ausziehen oder mindern.

Grobe Fahrlässigkeit

Standard ist Leistungskürzung – gute Tarife verzichten darauf. Ein Detail, das bei einem Brand durch die vergessene Kerze über alles entscheidet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Reicht die Feuerversicherung aus der Finanzierung?
Nein. Die Bank verlangt meist nur Feuer – Leitungswasser und Sturm/Hagel sind aber die häufigsten Schäden. Elementar kommt dazu.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Die Versicherungssumme passt sich automatisch an die Baukostenentwicklung an – so bleibt der Wiederaufbau auch nach Jahren vollständig gedeckt.
Ist ein Rohrbruch auch außerhalb des Hauses versichert?
Zuleitungen auf dem Grundstück oft ja, Ableitungsrohre nur mit Einschluss – ein häufiger Streitpunkt, den wir im Tarif klären.
Muss ich meine Photovoltaikanlage oder Wallbox melden?
Ja – als Gefahrerhöhung. Meist ohne Prämienfolge, aber ohne Meldung droht Leistungskürzung. Besser: eigener Technikschutz.
Was passiert, wenn ich nach einem Totalschaden nicht wieder aufbaue?
Dann besteht nur Anspruch auf den Zeitwert. Der Neuwert wird erst mit dem Wiederaufbau fällig.
Beratung zur Wohngebäudeversicherung bei VIALOG

Ihr Haus – zum Neuwert abgesichert

Wir prüfen Versicherungssumme, Elementar- und Allgefahrenschutz sowie grobe Fahrlässigkeit und vergleichen die Tarife von über 80 Versicherern – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 06/2025

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