Freiluftender Hund
Beim Spaziergang läuft ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Es weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Behandlungskosten für die Platzwunde.
Ein Hund läuft vor ein Fahrrad, ein Pferd schlägt aus: Als Halter haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden – bei Personenschäden unbegrenzt. Die Privathaftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht. Die Tierhalterhaftpflicht ist deshalb ein Muss – und in vielen Bundesländern Pflicht.
Ein Hund läuft vor ein Fahrrad, ein Pferd schlägt aus: Als Halter haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden – bei Personenschäden unbegrenzt. Die Privathaftpflicht deckt Hunde und Pferde nicht. Die Tierhalterhaftpflicht ist deshalb ein Muss – und in vielen Bundesländern Pflicht.
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt – selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Das ist die Gefährdungshaftung des § 833 BGB: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen – aber auch Sachschäden übersteigen schnell die eigenen Möglichkeiten. Harmlosere Haustiere wie Katze, Hamster oder Papagei sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere) mit größerem Gefährdungspotenzial brauchen die gesonderte Tierhalterhaftpflicht.
Beim Spaziergang läuft ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Es weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Behandlungskosten für die Platzwunde.
Beim Ausführen erschrickt eine Stute durch ein lautes Geräusch und schlägt aus. Der Huf trifft einen Passanten an der Brust – zwei Rippen gebrochen. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung, Reinigung der Kleidung.
Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und verwüstet das Feld des Nachbarbauern. Der macht Schadenersatz wegen Ernteausfall geltend.
Ein Hund läuft vor ein Fahrrad. Der Radfahrer stürzt auf die Straße: erhebliche Prellungen, mehrere Rippenbrüche. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung, Fahrradreparatur, zerrissene Kleidung.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken – für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Zusätzlich versicherbar: Welpen des versicherten Hundes bis zu einem bestimmten Alter. Gute Tarife enthalten außerdem den ungewollten Deckakt, Schäden durch Leinenlosigkeit und Forderungsausfall, wenn ein Dritter Ihr Tier schädigt und selbst nicht zahlen kann.
Zusätzlich versicherbar: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen und der unentgeltliche Verleih an Fremd- und Gastreiter. Wichtig, wenn andere Ihr Pferd reiten – die Haftung bleibt bei Ihnen als Halter.
Vorsatz; Kernenergie, Krieg, innere Unruhen; gewerbliche Nutzung (entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Turnier- oder Rennteilnahme); reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Bestimmte Hunderassen – z. B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere „Kampfhunde" – sind anfragepflichtig.
In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht – abhängig von Rasse oder schon von der Schulterhöhe. Im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.
Personenschäden können Millionen kosten: Wir empfehlen mindestens 10 Mio. € pauschal – der Beitragsunterschied ist gering.
Deutschlandweit und, sofern vereinbart, bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten – wichtig für Urlaub mit Hund und Turniere mit Pferd.
Die Versicherung prüft, ob Ansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte ab und trägt sämtliche Kosten bis zum Rechtsstreit.
Kreuzband-OP 5.000 €, Kolik-OP 6.000 €: Damit Ihr Tier in jedem Fall optimal versorgt werden kann.
Mehr erfahrenTierleben, Transport und Diebstahl, Trächtigkeit, Kastration – Speziallösungen vor allem für Pferde.
Mehr erfahrenFür alle anderen Haustiere – und den Menschen, der die Leine hält.
Mehr erfahrenNicht nur Ihr Tier – auch Ihre Arbeitskraft sollte abgesichert sein.
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Wir vergleichen Deckungssummen, Einschlüsse und Rassen-Regelungen aus über 80 Versicherern und finden die Tierhalterhaftpflicht, die zu Ihrem Hund oder Pferd passt – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 10/2025
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