Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Arbeitskraftabsicherung – die Alternativen zur BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Königsweg – aber nicht für jeden bezahlbar oder erhältlich. Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Funktionelle Invaliditätsversicherung sichern die Arbeitskraft günstiger und mit einfacherer Gesundheitsprüfung. Nicht jeder muss S-Klasse fahren, um im passenden Wagen zu sitzen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Königsweg – aber nicht für jeden bezahlbar oder erhältlich. Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Funktionelle Invaliditätsversicherung sichern die Arbeitskraft günstiger und mit einfacherer Gesundheitsprüfung. Nicht jeder muss S-Klasse fahren, um im passenden Wagen zu sitzen.

Worum es geht

Viel Licht macht auch Schatten

Für den größten Teil der Bevölkerung ist die eigene Arbeitskraft das wertvollste Gut – und nie waren die Möglichkeiten, sie abzusichern, vielfältiger. Die Versicherungsbranche sieht die Berufsunfähigkeitsversicherung als „Königsweg". Doch die rasante Entwicklung der BU hat Schattenseiten: Die Vielzahl möglicher Leistungsauslöser treibt die Kosten, und die Gesundheitsprüfung wurde strenger – schon ein Kreuzbandriss kann zu Ausschlüssen führen, psychische Behandlungen in der Vergangenheit zur Ablehnung.

So kann es sein, dass man sich die BU nicht leisten kann, zu viele Ausschlüsse den Schutz unattraktiv machen oder er wegen der Krankengeschichte gar nicht angeboten wird. Auch persönliche Gründe sprechen manchmal dagegen: zu jung (viele Tarife erst ab 15), ein nicht versicherbarer Beruf (z. B. künstlerische Berufe) oder der Begriff „Berufsunfähigkeit" bleibt schlicht zu abstrakt. Dann lohnt der Blick auf die Alternativen.

Grundlagen

Könnten Sie von der Erwerbsminderungsrente leben?

Seit Abschaffung der gesetzlichen BU-Rente 2001 gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente. Die Prüfung ist recht einfach – und hat mit Ihrem Beruf nichts zu tun:

Mehr als 6 Stunden

Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen? Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente.

3 bis 6 Stunden

Dann gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei 3.500 € brutto: rund 665 € im Monat.

Unter 3 Stunden

Volle Erwerbsminderungsrente – in der Spitze 38 % des letzten Bruttos. Bei 3.500 € brutto: rund 1.330 €. Wer kann davon leben?

Der Chirurg als Produktionshelfer

„Arbeit" ist hier in der allgemeingültigsten Form gemeint. Ein Chirurg mit zitternden Händen kann theoretisch noch als Produktionshelfer arbeiten – und bekommt keine Rente. Realistisch betrachtet sind Sie in diesem Bereich auf sich allein gestellt. Private Vorsorge tut not.

Die Alternativen

Vom Privatjet zum Charterflieger

Bei allen Alternativen stehen Gesundheitszustand und eine monatliche Rente im Mittelpunkt – der ausgeübte Beruf bleibt bei der Leistungsprüfung unberücksichtigt. Entsprechend günstiger ist der Schutz.

Berufsunfähigkeit (BU)Erwerbsunfähigkeit (EU)Grundfähigkeit (GFV)Funktionelle Invalidität (FI)
LeistungsauslöserEigener Beruf zu mind. 50 % nicht mehr ausübbar, voraussichtlich 6 MonateKeine Erwerbstätigkeit mehr möglich – egal welcher BerufVerlust konkreter Fähigkeiten: Sehen, Sprechen, Gehen, Greifen, Autofahren …Unfallinvalidität, Grundfähigkeitsverlust, Organschäden, schwere Krankheit, Pflegefall
LeistungMonatsrenteMonatsrenteMonatsrenteMonatsrente
BeitragHoch, stark berufsabhängigDeutlich günstigerGünstigÜberschaubar
GesundheitsprüfungStrengEinfacherEinfacherEinfacher
Geeignet fürAlle, die es sich leisten können und gesund sindKörperlich Tätige, chronische Schmerzen, psychische ErkrankungenMusiker, Tattookünstler, „Worst-Case"-SchutzKinder, Übergangszeiten, Basisschutz zu kleinem Beitrag

Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)

Verhält sich zur BU wie der Charterflieger zum Privatjet: Ihr Berufsbild spielt keine Rolle – nur, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Bei chronischen Schmerzen, psychischen Problemen oder Schlaganfall hätten viele BU-Rentner auch eine EU-Rente erhalten. Für körperlich Tätige sinnvoll: Wer mit starker körperlicher Schädigung berufsunfähig wird, kann selten einer anderen Arbeit nachgehen.

Grundfähigkeitsversicherung (GFV)

Leistet, wenn Sie konkrete Fähigkeiten des täglichen Lebens verlieren – Sprechen, Sehen, Gehen, Hände gebrauchen. Der Katalog variiert je Versicherer. Ganz konkrete Dinge, die man sich vorstellen kann. Für Berufsgruppen ohne BU-Zugang (Musiker, Tattookünstler) eine sehr gute Wahl – und für alle, die den „Worst Case" absichern wollen.

Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI)

Das „Schweizer Taschenmesser": Die Monatsrente wird durch konkrete Ereignisse ausgelöst – Unfall mit bleibender Invalidität, Verlust von Grundfähigkeiten, Organschäden, schwere Erkrankungen, Pflegefall. Eher Hausmeister als Fachhandwerker: löst viele Probleme ein wenig. Ideal für Kinder, Übergangszeiten und alle unter 60, die zu überschaubarem Beitrag in vielen Bereichen Schutz suchen.

Strategie

Abwärtskompatibel prüfen

Nicht immer lässt der Gesundheitszustand eine vollwertige BU zu, und manche Berufsfelder sind für Versicherer unkalkulierbar. Dann lohnt es, die Versicherbarkeit Stufe für Stufe zu prüfen:

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung – der umfangreichste Schutz. Anonyme Risikovoranfrage klärt, ob und zu welchen Bedingungen.
  2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung – wenn die BU zu teuer oder mit zu vielen Ausschlüssen belegt wäre.
  3. Grundfähigkeitsversicherung – wenn auch die EU nicht klappt oder der Beruf nicht versicherbar ist.
  4. Funktionelle Invaliditätsabsicherung – als Basis- oder Übergangslösung, auch für Kinder.
  5. Ergänzen: Schwere-Krankheiten-Absicherung (Einmalzahlung), Unfallversicherung (Kapital für Umbau) und Krankentagegeld (Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit) runden jeden Weg ab.

Kompromiss statt Wohlfahrt

Selbst die Grundfähigkeitsversicherung ist immer noch besser, als im Fall der Fälle auf Gott und die Wohlfahrt vertrauen zu müssen. Auch eigenverantwortliche Vorsorge braucht von Zeit zu Zeit einen Kompromiss – und der Blick in den Geldbeutel ist ein ganz legitimer Grund, sich nach Alternativen umzusehen.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Schwere Krankheiten

Einmalige Kapitalzahlung bei Diagnose – etwa um die Immobilienfinanzierung nach einem Herzinfarkt abzulösen. Keine laufende Rente, aber eine gute Beimischung im Vorsorge-Mix.

Unfallversicherung

Sorgt für Kapital, um das Lebensumfeld anzupassen. Die Unfallrente ersetzt Einkommen nur bei dauerhafter Unfallinvalidität – Krankheit löst nichts aus. Für die Arbeitskraft nur der letzte Ausweg.

Krankentagegeld

Nicht jede Arbeitsunfähigkeit endet in Erwerbsunfähigkeit – aber fast jede kostet rund 20 % des Nettos. Für Selbstständige ab dem ersten Tag unverzichtbar.

Kinder

Für Kinder ist BU-Schutz erst ab einem gewissen Alter möglich – Grundfähigkeits- und FI-Tarife gibt es deutlich früher, oft mit Option auf spätere BU ohne Gesundheitsprüfung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Erwerbsunfähig ist, wer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann – eine deutlich höhere Hürde, dafür ist der Schutz günstiger.
Für wen ist die EU-Versicherung sinnvoll?
Für körperlich Tätige, für Menschen mit Vorerkrankungen, die keine BU bekommen, und für alle, denen die BU zu teuer ist.
Was leistet die Grundfähigkeitsversicherung genau?
Eine Monatsrente beim Verlust definierter Fähigkeiten – Sehen, Sprechen, Gehen, Greifen, Autofahren u. a. Der Katalog ist je Versicherer verschieden.
Kann ich später zur BU wechseln?
Manche Tarife bieten Optionen oder Nachversicherungsgarantien. Grundsätzlich gilt: Die Gesundheitsprüfung so früh wie möglich nehmen.
Reicht die Unfallversicherung als Arbeitskraftschutz?
Nein. Die meisten Menschen scheiden durch Krankheit aus dem Beruf aus – dann leistet die Unfallversicherung nicht.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 07/2024

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