Pflichtversicherte Arbeitnehmerin
4.000 € brutto, 2.600 € netto, länger arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche 2.035,80 € Krankengeld – es fehlen 564,20 € monatlich. Ihr Krankentagegeld von 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ersetzt den Ausfall vollständig.
Nicht jede längere Krankheit endet in Berufsunfähigkeit – aber fast jede kostet Einkommen. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse nur noch Krankengeld, im Schnitt fehlen rund 20 % des Nettos. Selbstständige stehen ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Das Krankentagegeld ist der Einkommensschutz für genau diese Zeit.
Nicht jede längere Krankheit endet in Berufsunfähigkeit – aber fast jede kostet Einkommen. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse nur noch Krankengeld, im Schnitt fehlen rund 20 % des Nettos. Selbstständige stehen ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Das Krankentagegeld ist der Einkommensschutz für genau diese Zeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Bei einer „normalen" Arbeitsunfähigkeit – Bandscheibe, Unfall, Burnout, Reha – besteht in der Regel kein Anspruch. Genau in dieser Zeit endet aber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung.
Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke: Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer einen festen Betrag – bei Angestellten die Differenz zwischen Krankengeld und Netto, bei Selbstständigen das komplette Einkommen ab dem gewünschten Tag. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Verdienst- oder Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall.
Sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld: höchstens 70 % des Bruttos, maximal 90 % des Nettos, abzüglich Sozialabgaben. Im Schnitt bleiben rund 60 % des Bruttos – eine Lücke von etwa 20 % des Nettos, bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € brutto monatlich) deutlich mehr.
Keine Lohnfortzahlung, meist kein Krankengeld: Ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen – während Miete, Personal und Leasing weiterlaufen. Für Selbstständige ist das Krankentagegeld unverzichtbar; Leistungsbeginn ab dem 15., 22. oder 29. Tag.
Auch in der PKV ist das Krankentagegeld ein eigener Baustein – ohne ihn zahlen Sie im Krankheitsfall Ihren Beitrag weiter, aber es kommt nichts herein. Höhe: 1/30 des Nettos bei Angestellten, max. 1/30 des Monatsgewinns nach Steuern bei Selbstständigen.
| Pflichtversicherte | Freiwillig Versicherte | |
|---|---|---|
| Monatliches Nettogehalt | 2.600,00 € | 5.000,00 € |
| Krankengeld (Höchstsatz*) | 2.340,00 € | 4.068,75 € |
| ./. 9,3 % Rentenversicherungsbeitrag | 217,62 € | 378,39 € |
| ./. 1,3 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag | 30,42 € | 52,89 € |
| ./. 2,4 % Pflegeversicherungsbeitrag** | 56,16 € | 97,65 € |
| Monatliches Netto-Krankengeld | 2.035,80 € | 3.539,82 € |
| Monatliche Versorgungslücke | 564,20 € | 1.460,18 € |
| Absicherungsbedarf täglich (gerundet) | 20,00 € | 50,00 € |
* 70 % des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), max. 90 % des Nettoeinkommens · ** 1,8 %; Kinderlose ab 23 J. zzgl. 0,6 %; ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 J. abzgl. 0,25 % je Kind · Werte Stand 01/2026
4.000 € brutto, 2.600 € netto, länger arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche 2.035,80 € Krankengeld – es fehlen 564,20 € monatlich. Ihr Krankentagegeld von 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ersetzt den Ausfall vollständig.
9.000 € brutto, 5.000 € netto, freiwillig gesetzlich versichert. Krankengeld 3.539,82 € – es fehlen 1.460,18 € im Monat. Sein Krankentagegeld von 50 € täglich ab dem 43. Tag gleicht die Lücke aus.
Versicherbar ist nur, wer Arbeitseinkommen hat – und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls. Fällt das Einkommen dauerhaft, muss der Tagessatz angepasst werden, sonst droht im Leistungsfall eine Kürzung.
Die Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist einkommensteuerfrei.
Solange Arbeitsunfähigkeit besteht – anders als das Kassen-Krankengeld, das nach 78 Wochen endet.
Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tagessatz und Leistungsbeginn. Meist deutlich günstiger als die BU.
Ab Rentenbeginn kann der Baustein stillgelegt werden – vorher davon abzuraten.
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