Einkommensschutz Kranken­tagegeld

Ihr Netto bleibt – auch wenn Sie länger ausfallen

Nicht jede längere Krankheit endet in Berufsunfähigkeit – aber fast jede kostet Einkommen. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse nur noch Krankengeld, im Schnitt fehlen rund 20 % des Nettos. Selbstständige stehen ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Das Krankentagegeld ist der Einkommensschutz für genau diese Zeit.

Nicht jede längere Krankheit endet in Berufsunfähigkeit – aber fast jede kostet Einkommen. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse nur noch Krankengeld, im Schnitt fehlen rund 20 % des Nettos. Selbstständige stehen ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Das Krankentagegeld ist der Einkommensschutz für genau diese Zeit.

Worum es geht

Die Lücke vor der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Bei einer „normalen" Arbeitsunfähigkeit – Bandscheibe, Unfall, Burnout, Reha – besteht in der Regel kein Anspruch. Genau in dieser Zeit endet aber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung.

Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke: Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer einen festen Betrag – bei Angestellten die Differenz zwischen Krankengeld und Netto, bei Selbstständigen das komplette Einkommen ab dem gewünschten Tag. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Verdienst- oder Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall.

Für wen

Angestellte, Selbstständige, Freiberufler

Angestellte – gesetzlich versichert

Sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld: höchstens 70 % des Bruttos, maximal 90 % des Nettos, abzüglich Sozialabgaben. Im Schnitt bleiben rund 60 % des Bruttos – eine Lücke von etwa 20 % des Nettos, bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € brutto monatlich) deutlich mehr.

Selbstständige & Freiberufler

Keine Lohnfortzahlung, meist kein Krankengeld: Ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen – während Miete, Personal und Leasing weiterlaufen. Für Selbstständige ist das Krankentagegeld unverzichtbar; Leistungsbeginn ab dem 15., 22. oder 29. Tag.

Privatversicherte

Auch in der PKV ist das Krankentagegeld ein eigener Baustein – ohne ihn zahlen Sie im Krankheitsfall Ihren Beitrag weiter, aber es kommt nichts herein. Höhe: 1/30 des Nettos bei Angestellten, max. 1/30 des Monatsgewinns nach Steuern bei Selbstständigen.

Beispielrechnung

Wie berechnet sich die Versorgungslücke?

PflichtversicherteFreiwillig Versicherte
Monatliches Nettogehalt2.600,00 €5.000,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*)2.340,00 €4.068,75 €
./. 9,3 % Rentenversicherungsbeitrag217,62 €378,39 €
./. 1,3 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag30,42 €52,89 €
./. 2,4 % Pflegeversicherungsbeitrag**56,16 €97,65 €
Monatliches Netto-Krankengeld2.035,80 €3.539,82 €
Monatliche Versorgungslücke564,20 €1.460,18 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet)20,00 €50,00 €

* 70 % des Bruttogehalts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), max. 90 % des Nettoeinkommens · ** 1,8 %; Kinderlose ab 23 J. zzgl. 0,6 %; ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 J. abzgl. 0,25 % je Kind · Werte Stand 01/2026

Pflichtversicherte Arbeitnehmerin

4.000 € brutto, 2.600 € netto, länger arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche 2.035,80 € Krankengeld – es fehlen 564,20 € monatlich. Ihr Krankentagegeld von 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ersetzt den Ausfall vollständig.

Tagessatz20 €

Leitender Angestellter

9.000 € brutto, 5.000 € netto, freiwillig gesetzlich versichert. Krankengeld 3.539,82 € – es fehlen 1.460,18 € im Monat. Sein Krankentagegeld von 50 € täglich ab dem 43. Tag gleicht die Lücke aus.

Tagessatz50 €
Leistungsumfang

So wird Ihr Einkommensschutz aufgebaut

  1. Lücke ermitteln: Netto minus Netto-Krankengeld (Angestellte) bzw. Monatsgewinn nach Steuern (Selbstständige), geteilt durch 30 = Tagessatz.
  2. Leistungsbeginn wählen: Angestellte ab dem 43. Tag, Selbstständige je nach Rücklagen ab dem 15., 22. oder 29. Tag – je später, desto günstiger.
  3. Dynamik vereinbaren: Der Tagessatz sollte mit dem Einkommen wachsen – idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  4. Mit der BU verzahnen: Das Krankentagegeld endet, wenn die BU-Rente beginnt. Gute Tarife regeln den Übergang ohne Lücke und ohne Rückforderung.

Wichtig: nur bis zur Höhe des Einkommens

Versicherbar ist nur, wer Arbeitseinkommen hat – und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls. Fällt das Einkommen dauerhaft, muss der Tagessatz angepasst werden, sonst droht im Leistungsfall eine Kürzung.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Steuerfrei

Die Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist einkommensteuerfrei.

Dauer

Solange Arbeitsunfähigkeit besteht – anders als das Kassen-Krankengeld, das nach 78 Wochen endet.

Beitrag

Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tagessatz und Leistungsbeginn. Meist deutlich günstiger als die BU.

Im Ruhestand

Ab Rentenbeginn kann der Baustein stillgelegt werden – vorher davon abzuraten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Warum reicht die BU nicht?
Die BU leistet erst bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Eine Arbeitsunfähigkeit – auch über Monate – ist kein BU-Fall.
Wie hoch sollte der Tagessatz sein?
Angestellte: Lücke zwischen Netto-Krankengeld und Netto ÷ 30. Selbstständige: bis zu 1/30 des Monatsgewinns nach Steuern – gern inklusive laufender Betriebskosten.
Ab wann zahlt die Versicherung?
Ab dem vereinbarten Tag: Angestellte meist ab dem 43., Selbstständige ab dem 15., 22. oder 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Kann ich das Krankentagegeld mit der BU kombinieren?
Ja – und sollten es. Wichtig ist eine saubere Übergangsregelung, damit beim Wechsel von Krankentagegeld zu BU-Rente keine Lücke entsteht.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein, die Leistung ist steuerfrei.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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