Bis zu 40 € vom Chef, bis zu 80 € vom Staat – jedes Jahr, sieben Jahre lang: Vermögenswirksame Leistungen sind das einfachste Startkapital, das es gibt. Trotzdem lassen Millionen Arbeitnehmer das Geld liegen. Wir zeigen, wie Sie es abholen – und wo es am meisten bringt.
Bis zu 40 € vom Chef, bis zu 80 € vom Staat – jedes Jahr, sieben Jahre lang: Vermögenswirksame Leistungen sind das einfachste Startkapital, das es gibt. Trotzdem lassen Millionen Arbeitnehmer das Geld liegen. Wir zeigen, wie Sie es abholen – und wo es am meisten bringt.
Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen – mit staatlicher Förderung: Das ermöglichen die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Anspruch haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Auszubildenden (Vermögensbildungsgesetz). Ob und wie viel der Arbeitgeber zuschießt, regelt meist der Tarifvertrag; ohne Tarifbindung entscheidet er selbst.
Weil viele Arbeitgeber sich nicht beteiligen, schrecken auch Arbeitnehmer zurück – dabei lohnt sich VL-Sparen gerade wegen der Arbeitnehmersparzulage auch für „Alleinsparer". Der Arbeitgeber überweist die Sparrate direkt in Ihren Vertrag; der Abzug erfolgt vom Netto und erscheint in der Lohnabrechnung.
Die Sparformen sind gesetzlich begrenzt – zwei sind mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert:
| Bausparvertrag | Fondssparplan | |
|---|---|---|
| Prinzip | Ansparen mit geringem Zins, später günstiges Baudarlehen – oder nach 7 Jahren freie Verwendung | Monatlicher Kauf von Fondsanteilen zum Tageskurs (Cost-Average-Effekt) |
| Arbeitnehmersparzulage | 9 % auf max. 470 € Sparleistung jährlich → max. 43 €/Jahr | 20 % auf max. 400 € Sparleistung jährlich → max. 80 €/Jahr |
| Einkommensgrenze (zvE) | 40.000 € Alleinstehende / 80.000 € Ehegatten | 40.000 € Alleinstehende / 80.000 € Ehegatten |
| Vorteil | Konstanter Wertzuwachs, bei Bedarf wohnwirtschaftliches Darlehen | Höchste Renditechance und höchste Förderung aller VWL-Formen |
| Risiko | Keines – aber Mindestzins oft unter 0,5 % | Kursschwankungen; VL-fähige Fonds gibt es auch für Sicherheitsorientierte |
Stand 01/2026. Die Zulage soll beim Fondssparplan das Kursrisiko zusätzlich ausgleichen.
Für alle VL-Sparprodukte – mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge – zahlen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben auf den Arbeitgeberanteil. Sie beteiligen sich also faktisch immer zu einem Teil an der Sparrate.
VL direkt in die Tilgung des Immobiliendarlehens: Die Tilgungsrate wird größer, das Darlehen schneller zurückgeführt. Es gelten die Regeln des Bausparvertrags.
Statt des VWL-Zuschusses vereinbaren Sie eine entsprechende Erhöhung des Bruttolohns, die per Gehaltsumwandlung in die bAV fließt – vom Brutto, ohne Ihr Netto anzutasten. Vor allem interessant, wenn Sie keine Sparzulage erhalten und ohne spürbare Belastung eine Betriebsrente aufbauen möchten.
Zur betrieblichen Altersvorsorge →Ähnlich der bAV-Umwandlung, aber in einen Vertrag mit Riester-Förderung: Zu den Sparbeiträgen des Arbeitgebers fließen die Riester-Zulagen für Sie und Ihre Kinder.
Zur Riester-Rente →Eine private Renten- oder Lebensversicherung, gespeist mit VL: Sie verzichten auf Sozialabgabenersparnis und Förderung, erhalten dafür mehr Flexibilität – etwa die Option, vorzeitig in einer Summe ans Guthaben zu kommen.
Egal ob Arbeitgeberzuschuss oder nicht – die VL-Möglichkeiten sollte niemand einfach links liegen lassen.
In jungen Jahren erstes Kapital, später Hilfe beim Immobilienerwerb, letztlich mehr im Alter.
Die Förderhöhen sind überschaubar – die Regelmäßigkeit macht es. Ein „warmer Regen" alle sieben Jahre oder ein paar tausend Euro weniger Restschuld.
Wie viel VL Ihnen zusteht (oft 6,65 bis 40 € monatlich), steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag – fragen Sie in der Personalabteilung.
Wenn die sieben Jahre um sind: Fondspolice oder Depot für den nächsten Schritt.
Mehr erfahrenAuch Kinder haben Zeit auf ihrer Seite – 25 € monatlich ab Geburt.
Mehr erfahrenFür Unternehmen: VL als günstiger Benefit für die Belegschaft.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Spar- und Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
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