Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, Unisex-Tarife, geschlossene Tarifbestände: PKV-Beiträge steigen – und im Ruhestand tut das weh. Es gibt gesetzliche Mechanismen, die automatisch greifen, und drei Wege, die Sie selbst gehen können.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, Unisex-Tarife, geschlossene Tarifbestände: PKV-Beiträge steigen – und im Ruhestand tut das weh. Es gibt gesetzliche Mechanismen, die automatisch greifen, und drei Wege, die Sie selbst gehen können.
Die private Krankenversicherung musste einige politische Entscheidungen verkraften: Altersrückstellungen verbleiben beim Versichererwechsel nicht mehr beim Altversicherer, Kunden ohne Beitragszahlung darf nicht mehr gekündigt werden, Unisex-Tarife verbieten die geschlechtsspezifische Kalkulation. Dazu kommen die steigende Lebenserwartung, die normale Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der medizinische Fortschritt – Behandlungen, zu deren Bezahlung sich die PKV vertraglich verpflichtet hat.
Da es um Menschenleben geht, muss vorsichtig kalkuliert werden – der Tarif muss immer funktionieren. Regelmäßige Beitragsanpassungen sind die logische Konsequenz. Eine hausgemachte Ursache kommt hinzu: Wird ein Tarif geschlossen, kommen keine jungen Beitragszahler nach, der Bestand altert und der Bedarf steigt.
Versicherer und Gesetzgeber haben Instrumente geschaffen, die die Beiträge im Alter stabilisieren – ohne Zutun des Versicherten:
Der 10 %-Beitragsanteil für den gesetzlichen Vorsorgezuschlag entfällt.
Die Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag und den Altersrückstellungen stabilisieren die Beiträge.
Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss von 7,3 % des Rentenanspruchs, maximal 50 % des PKV-Beitrags.
Stehen noch Mittel aus den gebildeten Rückstellungen zur Verfügung, werden sie zur Prämienreduzierung herangezogen.
Wer weitere Maßnahmen treffen will, kann bei vielen Versicherern einen Beitragsentlastungstarif abschließen: Sie bestimmen selbst, um welchen Betrag die Prämie bei Renteneintritt sinken soll. Außerdem kann ab Rentenbeginn das Krankentagegeld stillgelegt werden – im Ruhestand wird es nicht mehr benötigt.
Auch dann gibt es Mittel und Wege – in dieser Reihenfolge prüfen wir sie mit Ihnen.
Ein Blick in den Versicherungsschein zeigt oft erstes Optimierungspotenzial, ohne die Tarifwelt zu verlassen:
Seit der VVG-Reform 2008 können Sie in andere Tarife Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln – unter Mitnahme der erworbenen Rechte und Altersrückstellungen. Gleichartig heißt nicht gleichwertig: Für Mehrleistungen darf der Versicherer Ausschlüsse, Wartezeiten oder Zuschläge verlangen – die Sie durch Verzicht auf die Mehrleistung umgehen können.
Bei Beitragserhöhungen muss der Versicherer auf das Wechselrecht hinweisen; Kunden ab 60 erhalten zusätzlich Angebote für Basis- und Standardtarif. So gelangt man oft in neuere, günstigere Tarife – die allerdings meist weniger Altersrückstellungen aufbauen.
Vorsicht beim Wechsel des Versicherers: Nur der kleinere, dem Basistarif entsprechende Teil der Rückstellungen wird übertragen; für Verträge vor dem 01.09.2009 gar keiner.
Wer diesen Weg ernsthaft verfolgt, muss früh planen: Ab 55 gehen bei den Kassen die Türen zu. Und: Ohne Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner werden Beiträge auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge erhoben.
Unter 55:
Über 55: Nur, wenn in den letzten fünf Jahren 30 Monate GKV-Mitgliedschaft bestand (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Vorzüge der PKV gehen dabei verloren – Lücken mit Zusatztarifen zu füllen ist meist nur mit erheblichem Mehraufwand möglich.
Mit einer Policenkopie, Ihrem aktuellen Beitrag und Ihrem Status (angestellt, selbstständig, Beamter) gehen wir diese Fragen systematisch durch:
Reduzierter Schutz lässt sich meist nur mit neuer Gesundheitsprüfung zurückholen. Erst rechnen, dann entscheiden.
Jede Beitragserhöhung ist ein Anlass, das Wechselrecht nach § 204 VVG zu prüfen – der Versicherer muss darauf hinweisen.
PKV-Beiträge sind teilweise absetzbar, der Selbstbehalt nicht – das gehört in die Rechnung.
Beitragsentlastungstarife wirken umso stärker, je früher sie abgeschlossen werden – idealerweise mit 40 bis 50.
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Schicken Sie uns Ihre Policenkopie: Wir prüfen Selbstbehalt, Bausteine, Tarifwechsel nach § 204 VVG und Entlastungstarife – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Optionen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
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