Unsichtbar
Spannungsschwankungen im Netz – Ursache unklar – führen zu einem Kurzschluss im Wechselrichter, der komplett ausgetauscht werden muss.
Ihr Kraftwerk auf dem Dach und die Ladestation in der Garage sind sensible Technik – Sturm, Hagel, Marderbiss, Überspannung oder Diebstahl bringen die Rendite ins Wanken. Die Photovoltaik- und Technikversicherung ist eine Allgefahrendeckung für Anlage, Wechselrichter, Speicher und Wallbox.
Ihr Kraftwerk auf dem Dach und die Ladestation in der Garage sind sensible Technik – Sturm, Hagel, Marderbiss, Überspannung oder Diebstahl bringen die Rendite ins Wanken. Die Photovoltaik- und Technikversicherung ist eine Allgefahrendeckung für Anlage, Wechselrichter, Speicher und Wallbox.
Eine Photovoltaikanlage finanziert sich umweltschonend selbst und macht Sie unabhängiger von den Stromanbietern – solange sie läuft. Stürme, Hagel, Bedienfehler, Diebstahl oder Vandalismus lassen die geplanten Einnahmen schnell einbrechen; zusammen mit den Reparaturkosten verschiebt sich die Rentabilität auf unbestimmte Zeit. Dasselbe gilt für die Wallbox, die fest mit dem Gebäude verbunden ist und deren Deckung in der Gebäudeversicherung oft nicht eindeutig geregelt ist.
Die Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrendeckung: Versichert sind alle Sachschäden durch nicht vorhersehbare Ereignisse und das Abhandenkommen – von Modulen und Tragkonstruktion über Wechselrichter, Zähler und Verkabelung bis zu Speicher und Ladestation.
Spannungsschwankungen im Netz – Ursache unklar – führen zu einem Kurzschluss im Wechselrichter, der komplett ausgetauscht werden muss.
Kinder werfen aus Langeweile Steine auf die Module und beschädigen die Kollektorabdeckung. Deliktunfähig, keine Aufsichtspflichtverletzung – kein durchsetzbarer Anspruch.
Über Nacht entwenden Täter die leichter zugänglichen Teile einer montierten Anlage. Die Ermittlungen bleiben erfolglos.
Unscheinbare Marderbisse an der Verkabelung legen die Anlage lahm – tagelang kein Einspeisestrom.
Die Kommunikation zwischen Wallbox und Akku ist gestört, es kommt zur Überladung – der Akku nimmt Schaden. Vierstelliger Betrag, gedeckt über Kasko bzw. Technikschutz.
Alle Teile der Anlage – Module, Tragkonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, Speicher. Versichert sind alle Sachschäden durch unvorhersehbare Ereignisse sowie Abhandenkommen, insbesondere durch:
Nach einem Schaden dauert die Reparatur – und die Einspeisevergütung fehlt. Die Ertragsausfallversicherung zahlt sie auf Basis fester Tagessätze weiter. Die Minderertragsdeckung fängt zusätzlich Mindererträge durch verminderte Globalstrahlung, Netzunterbrechung, Netztrennung durch den Versorger oder Zählerausfall auf – bei kreditfinanzierten Anlagen unverzichtbar.
Wallboxen sind fest mit dem Gebäude verbunden – doch wo sie im Ernstfall versichert sind, ist selten eindeutig geregelt. Viele Wege führen zum Ziel:
Als Gebäudebestandteil meist mitversichert – Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementar. Wir empfehlen die Anzeige beim Versicherer. Ein Technikschutz ergänzt Tierbiss, Überspannung und Vandalismus.
Ist die Wallbox mit der PV-Anlage gekoppelt, lässt sie sich hier einschließen – mit dem deutlich umfangreicheren Allgefahrenschutz. Versicherungssumme entsprechend anpassen.
Mobile Ladestationen und – bei einigen Anbietern – Wallboxen: gegen Diebstahl aus Garage oder Carport und die üblichen Hausratgefahren. Wichtig für Mieter, die auf eigene Kosten installieren.
Schäden beim Ladevorgang am Auto: Kasko. Schäden Dritter durch die Ladestation: Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Fremdes Gebäude oder öffentlicher Bereich: eigene E-Ladestation-Versicherung.
Errichtung und Erstabnahme müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für private Anlagen gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht – spätestens im Schadenfall verlangen viele Versicherer aber einen Wartungsschein; bei gewerblich angemeldeten PV-Anlagen ist die DGUV-V3-Prüfung Pflicht. Ohne Nachweis droht Leistungskürzung. Faustregel ohne Klausel: alle vier Jahre prüfen lassen, Ladestationen jährlich.
Alle Betreiber einer Photovoltaikanlage – besonders, wenn sie kreditfinanziert ist – und jeder mit Wallbox oder Speicher.
Je nach Versicherer die Investitionskosten inkl. Montage, der (meist niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp – Wallbox und Speicher mit einrechnen.
Die Installation gilt als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung – meist ohne Prämienfolge, aber ohne Meldung kann der Versicherer im Schadenfall kürzen.
Einspeisung ins Netz ist rechtlich unternehmerisch – die PV-Anlage ist meist nicht über die Privathaftpflicht versichert. Ab 30 kWp ist sogar eine Gewerbeanmeldung Pflicht.
Die Basis, in der Wallbox und PV als Gebäudebestandteile mitlaufen – mit Technikschutz als Ergänzung.
Mehr erfahrenDeckt Schäden Dritter durch die Ladestation außerhalb des Ladevorgangs – etwa den Postboten, der übers Kabel stolpert. Für die PV-Anlage prüfen wir den Einschluss der Einspeisung.
Mehr erfahrenAnlagen auf Firmengeländen, über 30 kWp oder fremdgenutzt: die gewerbliche Photovoltaikversicherung mit Betreiberhaftpflicht und Montageversicherung.
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Wir prüfen, wo PV-Anlage, Speicher und Wallbox heute schon versichert sind, schließen die Lücken mit Allgefahren- und Ertragsausfallschutz und melden die Installation beim Gebäudeversicherer – damit im Schadenfall keine Diskussion entsteht.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 11/2025
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