Ferienhäuser & Zweitwohnsitz

Weil Sie nicht ständig vor Ort sein können

Ein Ferienhaus ist ein Rückzugsort – aber Sie können nicht ständig vor Ort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien im In- und Ausland deutlich anspruchsvoller als beim Hauptwohnsitz. Die Ferienhauspolice bündelt Gebäude, Hausrat und Haftpflicht.

Ein Ferienhaus ist ein Rückzugsort – aber Sie können nicht ständig vor Ort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien im In- und Ausland deutlich anspruchsvoller als beim Hauptwohnsitz. Die Ferienhauspolice bündelt Gebäude, Hausrat und Haftpflicht.

Worum es geht

Ein Zuhause in der Fremde – richtig versichert

Wer sein Ferienhaus außerhalb der eigenen Urlaubszeit an Gäste vermietet, hält die laufenden Kosten niedrig – und vertraut fremden Menschen Haus und Einrichtung an. Vergessene Herdplatten, Einbrüche in leerstehende Häuser, Sturm, Frost und Rohrbruch, die wochenlang unbemerkt bleiben: Das Risiko ist höher als daheim, und deutsche Standardpolicen decken Auslandsimmobilien meist nicht.

Die Ferienhauspolice fasst je nach Anbieter Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusammen – für Objekte in Deutschland und in vielen europäischen Ländern. Welche Absicherung im konkreten Fall möglich und nötig ist, prüfen wir gesondert, denn die Tarife am Markt unterscheiden sich extrem.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele aus ganz Europa

Haarriss in der Türkei

Familie Yildirim entdeckt im Sommerurlaub eine nasse Wand in ihrem Haus am Schwarzen Meer – ein Haarriss im Wasserrohr. Trocknung, Rohrtausch, Wandreparatur.

LandTürkei

Vergessliche Urlauber in Dänemark

Mieter vergessen den Herd und gehen an den Strand. Die Oberschränke fangen Feuer, das Reetdach ist nicht mehr zu retten. Die Ferienhauspolice zahlt – ohne die Frage, ob die Mieter haftpflichtversichert waren.

LandDänemark

Einbruch in Spanien

Jugendliche brechen ein, finden keine Wertsachen und verwüsten das Haus: Fenster zerschlagen, Wände beschmiert, Möbel zerbrochen.

LandSpanien

Sturm in Holland

Nördlich von Groningen bricht nachts ein Baum und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer schwer beschädigt, Wind und Wetter erreichen den Hausrat.

LandNiederlande

Feuer in Finnland

Am Bodom-See heizt sich der Kaminschlot so stark auf, dass der Dachstuhl brennt. Die Eheleute retten sich; Reparatur und Reinigung übernimmt die Police.

LandFinnland
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Je nach Anbieter und Tarif lassen sich drei Bausteine über eine Ferienhauspolice absichern:

Gebäudeversicherung

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser inkl. Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel – zusätzlich Elementarschäden und unbenannte Gefahren.

Hausratversicherung

Die Einrichtung des Ferienhauses gegen dieselben Gefahren – inklusive Vandalismus nach Einbruch.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Alle Schäden, die durch Gebäude oder Grundstück Dritten schuldhaft zugefügt werden – und Abwehr unberechtigter Forderungen.

Neuwert bei Zerstörung, Reparaturkosten bei Beschädigung
Aufräum- und Abbruchkosten
Bewegungs- und Schutzkosten
Schadenabwendungs- und Minderungskosten
Mietausfall, soweit vereinbart
Zeitwert, wenn kein Wiederaufbau erfolgt

Die Tarife unterscheiden sich extrem

Versichert sind nur die im Schein benannten Gefahren; ausgeschlossen sind grundsätzlich Vorsatz und Krieg. Bei den Ausschlüssen gibt es massive Unterschiede zwischen den Anbietern – Leerstandsklauseln, Vermietung, Frostschutzpflichten. Wir lesen das Kleingedruckte für Ihr Objekt.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus oder einen Zweitwohnsitz besitzt – selbst genutzt oder vermietet.

Versicherungssumme

Nach dem Wert von Gebäude und Hausrat – per Wertermittlungsbogen, Gutachter oder Baukosten. Wegen regionaler Bauweisen und Materialkosten regelmäßig prüfen.

Wo gilt sie?

Für die im Vertrag benannten Gebäude und deren Einrichtung – Standort und Land bestimmen Tarif und Anbieter.

Vermietung

Wer über Portale vermietet, braucht Tarife, die Gästeschäden und Leerstand ausdrücklich einschließen – nicht jeder tut das.

Sinnvolle Ergänzungen

Unterwegs und vor Ort geschützt

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Kasse zahlt im Ausland nur, was in Deutschland angefallen wäre. Auch für Privatversicherte lohnt sie sich: kein Verbrauch der Selbstbeteiligung im Hauptvertrag.

Wohngebäudeversicherung

Für den Hauptwohnsitz – mit Elementar und unbenannten Gefahren die Basis für alles Weitere.

Mehr erfahren

Privathaftpflicht

Weltweit gültig – auch wenn Ihnen im Ferienhaus ein Missgeschick mit fremdem Eigentum passiert.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ist mein Ferienhaus im Ausland über meine deutsche Gebäudeversicherung versichert?
In der Regel nein – deutsche Standardpolicen gelten für das benannte Objekt in Deutschland. Auslandsimmobilien brauchen eine Ferienhauspolice oder einen Vertrag im Belegenheitsland.
Was passiert, wenn Gäste einen Schaden verursachen?
Die Ferienhauspolice reguliert – unabhängig davon, ob die Gäste eine Haftpflicht haben. Der Versicherer kann anschließend selbst Regress nehmen.
Gilt der Schutz auch bei längerem Leerstand?
Je nach Tarif mit Auflagen: Frostschutz, regelmäßige Kontrolle, abgestelltes Wasser. Solche Leerstandsklauseln prüfen wir für Ihr Objekt genau.
Kann ich Elementarschäden einschließen?
Ja, bei den meisten Anbietern – gerade bei Küsten-, Berg- und Flusslagen dringend zu empfehlen.
Brauche ich eine eigene Haftpflicht für das Ferienhaus?
Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – der herabfallende Dachziegel trifft auch am Urlaubsort Dritte. Sie ist Bestandteil vieler Ferienhauspolicen.
Beratung zur Ferienhausversicherung bei VIALOG

Entspannt in der Ferne – wir können helfen

Wir prüfen, welche Absicherung für Ihr Ferienhaus im In- oder Ausland möglich und nötig ist, und finden den Tarif, der Vermietung, Leerstand und Elementar sauber abdeckt.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2026

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