Haarriss in der Türkei
Familie Yildirim entdeckt im Sommerurlaub eine nasse Wand in ihrem Haus am Schwarzen Meer – ein Haarriss im Wasserrohr. Trocknung, Rohrtausch, Wandreparatur.
Ein Ferienhaus ist ein Rückzugsort – aber Sie können nicht ständig vor Ort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien im In- und Ausland deutlich anspruchsvoller als beim Hauptwohnsitz. Die Ferienhauspolice bündelt Gebäude, Hausrat und Haftpflicht.
Ein Ferienhaus ist ein Rückzugsort – aber Sie können nicht ständig vor Ort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien im In- und Ausland deutlich anspruchsvoller als beim Hauptwohnsitz. Die Ferienhauspolice bündelt Gebäude, Hausrat und Haftpflicht.
Wer sein Ferienhaus außerhalb der eigenen Urlaubszeit an Gäste vermietet, hält die laufenden Kosten niedrig – und vertraut fremden Menschen Haus und Einrichtung an. Vergessene Herdplatten, Einbrüche in leerstehende Häuser, Sturm, Frost und Rohrbruch, die wochenlang unbemerkt bleiben: Das Risiko ist höher als daheim, und deutsche Standardpolicen decken Auslandsimmobilien meist nicht.
Die Ferienhauspolice fasst je nach Anbieter Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusammen – für Objekte in Deutschland und in vielen europäischen Ländern. Welche Absicherung im konkreten Fall möglich und nötig ist, prüfen wir gesondert, denn die Tarife am Markt unterscheiden sich extrem.
Familie Yildirim entdeckt im Sommerurlaub eine nasse Wand in ihrem Haus am Schwarzen Meer – ein Haarriss im Wasserrohr. Trocknung, Rohrtausch, Wandreparatur.
Mieter vergessen den Herd und gehen an den Strand. Die Oberschränke fangen Feuer, das Reetdach ist nicht mehr zu retten. Die Ferienhauspolice zahlt – ohne die Frage, ob die Mieter haftpflichtversichert waren.
Jugendliche brechen ein, finden keine Wertsachen und verwüsten das Haus: Fenster zerschlagen, Wände beschmiert, Möbel zerbrochen.
Nördlich von Groningen bricht nachts ein Baum und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer schwer beschädigt, Wind und Wetter erreichen den Hausrat.
Am Bodom-See heizt sich der Kaminschlot so stark auf, dass der Dachstuhl brennt. Die Eheleute retten sich; Reparatur und Reinigung übernimmt die Police.
Je nach Anbieter und Tarif lassen sich drei Bausteine über eine Ferienhauspolice absichern:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser inkl. Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel – zusätzlich Elementarschäden und unbenannte Gefahren.
Die Einrichtung des Ferienhauses gegen dieselben Gefahren – inklusive Vandalismus nach Einbruch.
Alle Schäden, die durch Gebäude oder Grundstück Dritten schuldhaft zugefügt werden – und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Versichert sind nur die im Schein benannten Gefahren; ausgeschlossen sind grundsätzlich Vorsatz und Krieg. Bei den Ausschlüssen gibt es massive Unterschiede zwischen den Anbietern – Leerstandsklauseln, Vermietung, Frostschutzpflichten. Wir lesen das Kleingedruckte für Ihr Objekt.
Für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus oder einen Zweitwohnsitz besitzt – selbst genutzt oder vermietet.
Nach dem Wert von Gebäude und Hausrat – per Wertermittlungsbogen, Gutachter oder Baukosten. Wegen regionaler Bauweisen und Materialkosten regelmäßig prüfen.
Für die im Vertrag benannten Gebäude und deren Einrichtung – Standort und Land bestimmen Tarif und Anbieter.
Wer über Portale vermietet, braucht Tarife, die Gästeschäden und Leerstand ausdrücklich einschließen – nicht jeder tut das.
Die gesetzliche Kasse zahlt im Ausland nur, was in Deutschland angefallen wäre. Auch für Privatversicherte lohnt sie sich: kein Verbrauch der Selbstbeteiligung im Hauptvertrag.
Für den Hauptwohnsitz – mit Elementar und unbenannten Gefahren die Basis für alles Weitere.
Mehr erfahrenWeltweit gültig – auch wenn Ihnen im Ferienhaus ein Missgeschick mit fremdem Eigentum passiert.
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Wir prüfen, welche Absicherung für Ihr Ferienhaus im In- oder Ausland möglich und nötig ist, und finden den Tarif, der Vermietung, Leerstand und Elementar sauber abdeckt.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2026
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