Vermögens­wirksame Leistungen

Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt

Bis zu 40 € vom Chef, bis zu 80 € vom Staat – jedes Jahr, sieben Jahre lang: Vermögenswirksame Leistungen sind das einfachste Startkapital, das es gibt. Trotzdem lassen Millionen Arbeitnehmer das Geld liegen. Wir zeigen, wie Sie es abholen – und wo es am meisten bringt.

Bis zu 40 € vom Chef, bis zu 80 € vom Staat – jedes Jahr, sieben Jahre lang: Vermögenswirksame Leistungen sind das einfachste Startkapital, das es gibt. Trotzdem lassen Millionen Arbeitnehmer das Geld liegen. Wir zeigen, wie Sie es abholen – und wo es am meisten bringt.

Worum es geht

Sparen mit staatlicher Unterstützung

Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen – mit staatlicher Förderung: Das ermöglichen die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Anspruch haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Auszubildenden (Vermögensbildungsgesetz). Ob und wie viel der Arbeitgeber zuschießt, regelt meist der Tarifvertrag; ohne Tarifbindung entscheidet er selbst.

Weil viele Arbeitgeber sich nicht beteiligen, schrecken auch Arbeitnehmer zurück – dabei lohnt sich VL-Sparen gerade wegen der Arbeitnehmersparzulage auch für „Alleinsparer". Der Arbeitgeber überweist die Sparrate direkt in Ihren Vertrag; der Abzug erfolgt vom Netto und erscheint in der Lohnabrechnung.

Leistungsumfang

Womit können Sie sparen?

Die Sparformen sind gesetzlich begrenzt – zwei sind mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert:

BausparvertragFondssparplan
PrinzipAnsparen mit geringem Zins, später günstiges Baudarlehen – oder nach 7 Jahren freie VerwendungMonatlicher Kauf von Fondsanteilen zum Tageskurs (Cost-Average-Effekt)
Arbeitnehmersparzulage9 % auf max. 470 € Sparleistung jährlich → max. 43 €/Jahr20 % auf max. 400 € Sparleistung jährlich → max. 80 €/Jahr
Einkommensgrenze (zvE)40.000 € Alleinstehende / 80.000 € Ehegatten40.000 € Alleinstehende / 80.000 € Ehegatten
VorteilKonstanter Wertzuwachs, bei Bedarf wohnwirtschaftliches DarlehenHöchste Renditechance und höchste Förderung aller VWL-Formen
RisikoKeines – aber Mindestzins oft unter 0,5 %Kursschwankungen; VL-fähige Fonds gibt es auch für Sicherheitsorientierte

Stand 01/2026. Die Zulage soll beim Fondssparplan das Kursrisiko zusätzlich ausgleichen.

Das Kleingedruckte

So holen Sie die Förderung ab

  1. Vertrag wählen und dem Arbeitgeber melden – das Vertragsunternehmen schickt den Überweisungsauftrag an Sie oder direkt an die Bezügestelle.
  2. Arbeitnehmersparzulage jährlich beantragen – mit der Steuererklärung (Anlage N); den Nachweis liefert das Vertragsunternehmen einmal im Jahr.
  3. Frist beachten: spätestens bis Ende des vierten Sparjahres beantragen, sonst entfällt die Förderung für dieses Jahr.
  4. Sieben Jahre Sperrfrist – gerechnet ab Vertragsstart, nicht ab letzter Rate; der Vertrag muss nicht ununterbrochen bespart werden. Erst am Ende zahlt das Finanzamt die Zulage ein, dann können Sie verfügen.

Steuern und Sozialabgaben

Für alle VL-Sparprodukte – mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge – zahlen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben auf den Arbeitgeberanteil. Sie beteiligen sich also faktisch immer zu einem Teil an der Sparrate.

Attraktive Alternativen

VL für langfristige Ziele einsetzen

Tilgung eines Darlehens

VL direkt in die Tilgung des Immobiliendarlehens: Die Tilgungsrate wird größer, das Darlehen schneller zurückgeführt. Es gelten die Regeln des Bausparvertrags.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Statt des VWL-Zuschusses vereinbaren Sie eine entsprechende Erhöhung des Bruttolohns, die per Gehaltsumwandlung in die bAV fließt – vom Brutto, ohne Ihr Netto anzutasten. Vor allem interessant, wenn Sie keine Sparzulage erhalten und ohne spürbare Belastung eine Betriebsrente aufbauen möchten.

Zur betrieblichen Altersvorsorge →

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Ähnlich der bAV-Umwandlung, aber in einen Vertrag mit Riester-Förderung: Zu den Sparbeiträgen des Arbeitgebers fließen die Riester-Zulagen für Sie und Ihre Kinder.

Zur Riester-Rente →

Lebens-/Rentenversicherung

Eine private Renten- oder Lebensversicherung, gespeist mit VL: Sie verzichten auf Sozialabgabenersparnis und Förderung, erhalten dafür mehr Flexibilität – etwa die Option, vorzeitig in einer Summe ans Guthaben zu kommen.

Gut zu wissen

Steter Tropfen füllt das Fass

Nicht liegen lassen

Egal ob Arbeitgeberzuschuss oder nicht – die VL-Möglichkeiten sollte niemand einfach links liegen lassen.

Für jeden Lebensabschnitt

In jungen Jahren erstes Kapital, später Hilfe beim Immobilienerwerb, letztlich mehr im Alter.

Keine riesigen Summen

Die Förderhöhen sind überschaubar – die Regelmäßigkeit macht es. Ein „warmer Regen" alle sieben Jahre oder ein paar tausend Euro weniger Restschuld.

Tarifvertrag prüfen

Wie viel VL Ihnen zusteht (oft 6,65 bis 40 € monatlich), steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag – fragen Sie in der Personalabteilung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Habe ich Anspruch auf VL vom Arbeitgeber?
Das regelt der Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag – ohne Tarifbindung entscheidet der Arbeitgeber. Nachfragen lohnt sich immer.
Lohnt sich VL ohne Arbeitgeberzuschuss?
Ja, wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen: Die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € jährlich gibt es auch für Alleinsparer.
Bausparen oder Fonds?
Fonds bringen die höhere Förderung (20 % statt 9 %) und Renditechance; Bausparen ist sicher und sinnvoll, wenn später ein Darlehen gewünscht ist.
Wann komme ich an das Geld?
Nach der siebenjährigen Sperrfrist – dann ohne Auflagen zur Verwendung.
Was, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Der Vertrag läuft weiter – der neue Arbeitgeber überweist dann in denselben Vertrag.
Beratung zu Vermögenswirksamen Leistungen bei VIALOG

Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Spar- und Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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