Arbeitnehmerin, 1 Kind (2015)
Vorjahresverdienst 30.000 €, Sparleistung 1.200 €: Grundzulage 175 € + Kinderzulage 300 € = 475 € Förderung. Eigenbeitrag nur 725 €. Bei 100 € monatlich über 35 Jahre: garantierte Rente 195 €, mit Überschüssen 390 €.*
175 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus – jedes Jahr, plus Steuerersparnis: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat mit bis zu 40 % an Ihrer Altersvorsorge. Für Familien und Arbeitnehmer eine der stärksten Förderungen überhaupt.
175 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus – jedes Jahr, plus Steuerersparnis: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat mit bis zu 40 % an Ihrer Altersvorsorge. Für Familien und Arbeitnehmer eine der stärksten Förderungen überhaupt.
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Wir werden älter, die Rentenphase wird länger, gleichzeitig zahlen immer weniger Arbeitnehmer ein. Haben früher drei Einzahler einen Rentner finanziert, finanzieren dieselben drei heute bereits zwei. Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr – die Versorgungslücke wird größer.
Die Riester-Rente wurde 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt (§ 10a EStG). Die Förderung besteht aus Zulagen – und zusätzlich ist die Sparleistung als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie günstiger ist.
| Förderbaustein | Betrag |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € jährlich je Zulagenberechtigtem |
| Kinderzulage | 185 € je Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 € je Kind (geboren ab 2008) – jährlich, solange Kindergeld bezogen wird |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig für junge Sparer bis 25 mit eigenem Vertrag |
| Sparleistung für volle Förderung | 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € (Sockelbeitrag) |
| Förderfähiger Höchstbeitrag | 2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen) |
| Steuervorteil | Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzbar; Günstigerprüfung durch das Finanzamt |
Werte Stand 01/2026. Wer weniger als 4 % einzahlt, erhält die Zulagen anteilig gekürzt.
Das Finanzamt berechnet die fiktive Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Ist sie geringer als die Zulagen, bleibt es bei den Zulagen. Übersteigt sie die Zulagen, wird die Differenz zusätzlich über die Steuererklärung erstattet – Gutverdiener profitieren so doppelt.
Alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte erwerben:
Ehepartner der unmittelbar Berechtigten, sofern sie nicht selbst dazugehören – mit eigenem Vertrag und dem Sockelbeitrag von 60 € im Jahr. So erhält z. B. die nicht berufstätige Ehefrau die volle Grundzulage.
Für diese Gruppen ist die Basisrente der geförderte Weg.
Drei Rechenbeispiele aus der VEMA-Sparteninformation, Werte 2026:
Vorjahresverdienst 30.000 €, Sparleistung 1.200 €: Grundzulage 175 € + Kinderzulage 300 € = 475 € Förderung. Eigenbeitrag nur 725 €. Bei 100 € monatlich über 35 Jahre: garantierte Rente 195 €, mit Überschüssen 390 €.*
Vorjahresverdienst 66.000 €, Ehefrau nicht berufstätig, Sparleistung 2.100 €: 175 € + 175 € (Ehefrau) + 185 € + 300 € = 835 € Förderung. Eigenbeitrag 1.265 €. Bei 175 € monatlich über 35 Jahre: 340 € garantiert, 680 € mit Überschüssen.*
Vorjahresverdienst 60.000 €, Sparleistung 2.100 €: Grundzulage 175 € + Steuerersparnis 455 € = 630 € Förderung. Eigenbeitrag 1.470 €. Gleiche Rentenwerte wie im Familienbeispiel.*
* Annahmen: 35 Jahre Laufzeit, keine Zusatzversicherungen, klassische Anlage im Deckungsstock, dynamische Rentenbezugsform; Überschüsse nicht garantiert.
Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung – Anlage klassisch, fondsgebunden oder gemischt.
Lebenslange Rente; 30 % des Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.
Seit 2010 kann das Kapital komplett für Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden, seit 2024 auch für energetische Sanierung. Besteuerung nachgelagert über das Wohnförderkonto.
Renten werden mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert – aber ohne Kranken- und Pflegebeiträge, anders als die gesetzliche Rente.
Gefördertes Guthaben ist in der Ansparphase unpfändbar (BGH); Abtretung und Beleihung sind nicht möglich.
Der Vertrag kann förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Beitrag jederzeit erhöhen oder senken – bei weniger Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Kindererziehungszeiten spätestens 36 Monate nach der Geburt bei der Rentenversicherung beantragen (Formular V800) – sonst streicht die Zulagenstelle die Zulagen rückwirkend!
Statt Zulagen fördert der Staat hier über die Absetzbarkeit der Beiträge – für Selbstständige und Gutverdiener.
Mehr erfahrenAls Direktversicherung sparen Arbeitnehmer Einkommensteuer und Sozialabgaben.
Mehr erfahrenOhne Förderung, dafür maximal flexibel – die ideale Ergänzung.
Mehr erfahrenIhre Arbeitskraft ist die Grundlage jedes Sparens – sie zuerst absichern.
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Wir berechnen Ihre persönliche Förderquote, prüfen die Zulagenberechtigung der ganzen Familie und finden den passenden Riester-Tarif aus über 80 Versicherern – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
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