Riester-Rente

Staatlich gefördert in den Ruhestand

175 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus – jedes Jahr, plus Steuerersparnis: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat mit bis zu 40 % an Ihrer Altersvorsorge. Für Familien und Arbeitnehmer eine der stärksten Förderungen überhaupt.

175 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, 200 € Berufseinsteigerbonus – jedes Jahr, plus Steuerersparnis: Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat mit bis zu 40 % an Ihrer Altersvorsorge. Für Familien und Arbeitnehmer eine der stärksten Förderungen überhaupt.

Worum es geht

Schon jetzt an später denken

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Wir werden älter, die Rentenphase wird länger, gleichzeitig zahlen immer weniger Arbeitnehmer ein. Haben früher drei Einzahler einen Rentner finanziert, finanzieren dieselben drei heute bereits zwei. Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr – die Versorgungslücke wird größer.

Die Riester-Rente wurde 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt (§ 10a EStG). Die Förderung besteht aus Zulagen – und zusätzlich ist die Sparleistung als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie günstiger ist.

Grundlagen

„Geschenke" vom Staat

FörderbausteinBetrag
Grundzulage175 € jährlich je Zulagenberechtigtem
Kinderzulage185 € je Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 € je Kind (geboren ab 2008) – jährlich, solange Kindergeld bezogen wird
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig für junge Sparer bis 25 mit eigenem Vertrag
Sparleistung für volle Förderung4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € (Sockelbeitrag)
Förderfähiger Höchstbeitrag2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen)
SteuervorteilBeiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzbar; Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Werte Stand 01/2026. Wer weniger als 4 % einzahlt, erhält die Zulagen anteilig gekürzt.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt berechnet die fiktive Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Ist sie geringer als die Zulagen, bleibt es bei den Zulagen. Übersteigt sie die Zulagen, wird die Differenz zusätzlich über die Steuererklärung erstattet – Gutverdiener profitieren so doppelt.

Für wen

Wer kann riestern?

Unmittelbar zulagenberechtigt

Alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte erwerben:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte
  • Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
  • Personen in Elternzeit oder in häuslicher Pflege Angehöriger
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten, Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Vollständig Erwerbsgeminderte, arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Minijobber, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten

Mittelbar zulagenberechtigt

Ehepartner der unmittelbar Berechtigten, sofern sie nicht selbst dazugehören – mit eigenem Vertrag und dem Sockelbeitrag von 60 € im Jahr. So erhält z. B. die nicht berufstätige Ehefrau die volle Grundzulage.

Nicht zulagenberechtigt

  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Apotheker, Architekten …)
  • Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
  • Altersrentner, Bezieher einer Teil-Erwerbsminderungsrente
  • Nicht versicherungspflichtige Studenten

Für diese Gruppen ist die Basisrente der geförderte Weg.

Aus der Praxis

Lohnt sich Riestern?

Drei Rechenbeispiele aus der VEMA-Sparteninformation, Werte 2026:

Arbeitnehmerin, 1 Kind (2015)

Vorjahresverdienst 30.000 €, Sparleistung 1.200 €: Grundzulage 175 € + Kinderzulage 300 € = 475 € Förderung. Eigenbeitrag nur 725 €. Bei 100 € monatlich über 35 Jahre: garantierte Rente 195 €, mit Überschüssen 390 €.*

Förderquote39,6 %

Familie, 2 Kinder (2007/2008)

Vorjahresverdienst 66.000 €, Ehefrau nicht berufstätig, Sparleistung 2.100 €: 175 € + 175 € (Ehefrau) + 185 € + 300 € = 835 € Förderung. Eigenbeitrag 1.265 €. Bei 175 € monatlich über 35 Jahre: 340 € garantiert, 680 € mit Überschüssen.*

Förderquote39,8 %

Single, 30 Jahre

Vorjahresverdienst 60.000 €, Sparleistung 2.100 €: Grundzulage 175 € + Steuerersparnis 455 € = 630 € Förderung. Eigenbeitrag 1.470 €. Gleiche Rentenwerte wie im Familienbeispiel.*

Förderquote30 %

* Annahmen: 35 Jahre Laufzeit, keine Zusatzversicherungen, klassische Anlage im Deckungsstock, dynamische Rentenbezugsform; Überschüsse nicht garantiert.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Garantie

Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung – Anlage klassisch, fondsgebunden oder gemischt.

Rentenbeginn ab 62

Lebenslange Rente; 30 % des Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.

Wohn-Riester

Seit 2010 kann das Kapital komplett für Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden, seit 2024 auch für energetische Sanierung. Besteuerung nachgelagert über das Wohnförderkonto.

Besteuerung

Renten werden mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert – aber ohne Kranken- und Pflegebeiträge, anders als die gesetzliche Rente.

Pfändungsschutz

Gefördertes Guthaben ist in der Ansparphase unpfändbar (BGH); Abtretung und Beleihung sind nicht möglich.

Im Todesfall

Der Vertrag kann förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

Flexibel

Beitrag jederzeit erhöhen oder senken – bei weniger Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Wichtig für Mütter und Väter

Kindererziehungszeiten spätestens 36 Monate nach der Geburt bei der Rentenversicherung beantragen (Formular V800) – sonst streicht die Zulagenstelle die Zulagen rückwirkend!

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Lohnt sich Riester ohne Kinder?
Ja, über die Steuerersparnis – im Beispiel des 30-jährigen Singles mit 60.000 € liegt die Förderquote bei 30 %.
Wie viel muss ich einzahlen?
4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 €, maximal 2.100 € im Jahr inklusive Zulagen.
Kann mein nicht berufstätiger Partner riestern?
Ja, mittelbar über einen eigenen Vertrag mit 60 € Sockelbeitrag – und erhält die volle Grundzulage.
Was ist mit Selbstständigen?
Nur rentenversicherungspflichtige Selbstständige sind berechtigt. Andere können mittelbar über den angestellten Ehepartner riestern oder nutzen die Basisrente.
Muss ich die Zulagen jedes Jahr beantragen?
Mit einem Dauerzulagenantrag beim Anbieter läuft das automatisch – Änderungen bei Kindern oder Einkommen bitte melden.
Beratung zur Riester-Rente bei VIALOG

Bis zu 40 % Förderung – mitnehmen

Wir berechnen Ihre persönliche Förderquote, prüfen die Zulagenberechtigung der ganzen Familie und finden den passenden Riester-Tarif aus über 80 Versicherern – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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