Bis zu 30.826 € jährlich absetzbar, bei Verheirateten 61.652 €: Die Basisrente ist die geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener. Der Staat beteiligt sich über die Steuerersparnis mit bis zu 48 % an Ihrem Sparbeitrag – und das Guthaben ist pfändungssicher.
Bis zu 30.826 € jährlich absetzbar, bei Verheirateten 61.652 €: Die Basisrente ist die geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener. Der Staat beteiligt sich über die Steuerersparnis mit bis zu 48 % an Ihrem Sparbeitrag – und das Guthaben ist pfändungssicher.
Die gesetzliche Rente reicht nicht – demografischer Wandel, längere Rentenphase, weniger Einzahler. Wer im Rentenalter seinen Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen, und das möglichst frühzeitig. Für Selbstständige und Freiberufler, die gar nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, gilt das umso mehr.
Die Basisrente – nach dem Ökonomen Hans-Adalbert Rürup auch Rürup-Rente genannt – wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Anders als bei Riester gibt es keine Zulagen; der Staat fördert über die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG). Ihr Alterssparen mindert Ihre Steuerlast.
Seit 2023 sind die Beiträge zur Basisrente zu 100 % als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Höchstbetrag 2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € für Verheiratete – abgeleitet aus Beitragssatz und Bemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Rente fallen ebenfalls unter diesen Höchstbetrag; bei Beamten und GmbH-Geschäftsführern wird er um den fiktiven Rentenbeitrag gekürzt.
Die Rente wird später besteuert – mit einem Prozentsatz, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und dann für die gesamte Bezugsdauer gilt: 2026 sind es 84 %, 2030 86 %, 2040 91 %, 2050 96 %, ab 2058 100 %. Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger – das Verhältnis aus Absetzbarkeit heute und Besteuerung morgen ist der Kern des Vorteils.
| Rentenbeginn | 2026 | 2030 | 2035 | 2040 | 2045 | 2050 | 2055 | ab 2058 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Anteil | 84 % | 86 % | 88,5 % | 91 % | 93,5 % | 96 % | 98,5 % | 100 % |
Auszug aus der Tabelle nach § 22 EStG; jährliche Steigerung um 0,5 Prozentpunkte.
Erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen. Ohne Versorgungswerk oder freiwillige GRV-Beiträge steht der volle Höchstbetrag zur Verfügung. Bei schwankendem Einkommen punktet die Flexibilität: kleiner Monatsbeitrag, zum Jahresende per Sonderzahlung bis zum Maximum aufstocken. Und: Das Guthaben ist in der Ansparphase pfändungssicher.
Profitieren wegen der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße vom Sonderausgabenabzug – und in der Rentenphase vom dann geringeren Steuersatz. Auch hier: Schutz vor Anrechnung auf die Grundsicherung und vor Pfändung in der Ansparphase.
Profitieren besonders vom Verhältnis zwischen Absetzbarkeit und Rentenbesteuerung. Kurz vor dem Ruhestand interessant: die Wiederanlage einer ausgezahlten Lebensversicherung in einer Basisrente – Steuervorteil sofort, lebenslange Rente ab 62.
Ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Steuerjahr 2026:
| Sparbetrag | Anerkennung | Steuerersparnis | Tatsächlicher Aufwand | Förderquote | |
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer, zvE 60.000 € | 5.000 € | 100 % | 1.910 € | 3.090 € | 38,20 % |
| Freiberufler, zvE 100.000 € | 15.000 € | 100 % | 7.153 € | 7.847 € | 47,69 % |
Quelle: VEMA-Sparteninformation, Stand 01/2026. zvE = zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Auch eine Berufsunfähigkeitsvorsorge lässt sich in die Basisrente integrieren: Die Beiträge für den BU-Schutz sind dann ebenfalls absetzbar, wenn ihr Anteil am Gesamtbeitrag maximal 50 % beträgt. Nachteil: Im Leistungsfall wird die BU-Rente mit dem Satz des Erstauszahlungsjahres versteuert – nicht mit dem geringeren Ertragsanteil einer separaten BU. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
Klassisch, fondsgebunden oder gemischt – Sie wählen die Anlagestrategie.
Wie bei der gesetzlichen Rente: keine Kapitalauszahlung, dafür eine garantierte monatliche Rente – auch im Ausland beziehbar.
Bei Tod verfällt das Kapital grundsätzlich – eine Absicherung für Ehegatten und Kinder (mit Kindergeldanspruch) kann als Zusatzbaustein integriert werden.
In der Ansparphase pfändungssicher; Abtretung und Beleihung nicht möglich. In der Rentenphase gelten die Pfändungsfreigrenzen.
Zulagen statt Steuerabzug – Selbstständige mit angestelltem Ehepartner können mittelbar profitieren.
Mehr erfahrenFür Arbeitnehmer: Direktversicherung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
Mehr erfahrenOhne Förderung, dafür mit Kapitalwahlrecht und voller Flexibilität.
Mehr erfahrenBeitragsübernahme bei BU sichert, dass die Vorsorge weiterläuft – oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
Mehr erfahren
Wir berechnen Ihren persönlichen Steuervorteil, wählen die passende Anlagestrategie und vergleichen Basisrenten-Tarife aus über 80 Versicherern – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
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