Schwere-Krankheiten-Absicherung (Dread Disease)

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung

Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall: Fast eine Million Menschen erkranken jährlich schwer. Die Überlebenschancen sind gut – doch wie geht es finanziell weiter? Die Schwere-Krankheiten-Absicherung zahlt bei Diagnose einen festen Betrag zur freien Verfügung.

Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall: Fast eine Million Menschen erkranken jährlich schwer. Die Überlebenschancen sind gut – doch wie geht es finanziell weiter? Die Schwere-Krankheiten-Absicherung zahlt bei Diagnose einen festen Betrag zur freien Verfügung.

Worum es geht

Diagnose – und dann?

Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als Volkskrankheiten. Nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich fast eine Million Menschen an einer sogenannten schweren Krankheit. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen sehr gut – doch können Sie es sich leisten, beruflich kürzerzutreten? Was passiert bei Kosten, die die Kasse nicht übernimmt – spezielle Behandlungen, Reha, der Umbau von Haus, Wohnung oder Auto?

Bei der Diagnose einer versicherten Erkrankung erhalten Sie einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung – egal, ob Sie arbeiten können oder nicht. So schaffen Sie sich den finanziellen Freiraum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Genesung.

Für wen

Wer sollte sich absichern?

Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt

Eine schwere Krankheit kann jeden treffen – unabhängig vom Beruf. Ratsam ist die Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist: Angestellte, Selbstständige, Familien mit laufender Finanzierung.

Wenn die BU nicht möglich ist

Für Personen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur mit Ausschlüssen möglich ist – etwa bei Vorerkrankungen –, kann die Schwere-Krankheiten-Absicherung eine Alternative sein.

Für Unternehmen

Auch Firmen sichern damit wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (Key- oder Schlüsselpersonen) ab und sichern ihre finanzielle Handlungsfähigkeit bei deren Ausfall.

Zur Keyman-Versicherung →
Leistungsumfang

Welche Krankheitsbilder sind versichert?

Je nach Anbieter können die versicherten Krankheiten variieren – typischerweise unter anderem:

Herzinfarkt
Schlaganfall
Krebs
Bypass-Operation
Transplantation von Hauptorganen
Nierenversagen
Fortgeschrittene Lebererkrankung
Fortgeschrittene Lungenerkrankung
Knochenmarktransplantation
Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Querschnittslähmung
Funktionsverlust von Gliedmaßen
Multiple Sklerose
Abhängigkeit von einer dritten Person
Schwere Verbrennungen
Taubheit
Blindheit
Sprachverlust
Schwerer Unfall

Einmalzahlung – frei verwendbar

Die Versicherungssumme wird nach der Diagnose ausgezahlt – nicht erst, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Sie entscheiden: Behandlung beim Spezialisten, Reha, Umbau, Kredit ablösen oder einfach ein Jahr kürzertreten.

Abgrenzung

Wo liegen die Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beide sind wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft – und ergänzen sich sehr gut.

BerufsunfähigkeitsversicherungSchwere-Krankheiten-Absicherung
AuslöserSie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit oder dauerhaft nicht ausübenDiagnose einer versicherten Erkrankung – auch ohne Berufsunfähigkeit
LeistungMonatliche Rente, solange Berufsunfähigkeit bestehtEinmalzahlung zur freien Verfügung
DauerEndet, sobald der alte Beruf wieder ausgeübt werden kannBleibt – auch bei vollständiger Heilung
BerufsrisikoBeitrag stark berufsabhängig (Büro günstig, Handwerk teuer)Erkrankungswahrscheinlichkeit hängt nicht vom Beruf ab
Ideal fürDauerhafte EinkommenssicherungFinanzielles Polster in der Akutphase, Alternative bei BU-Ablehnung

Warum sich beide ergänzen

Viele Erkrankungen sind heute ganz oder teilweise heilbar – eine BU-Rente wird dann oft nur vorübergehend gezahlt und endet, sobald Sie wieder arbeiten können. Die Einmalzahlung der Schwere-Krankheiten-Absicherung ermöglicht es, in dieser Phase beruflich kürzerzutreten, ohne finanziell ins Straucheln zu geraten.

Berufsrisiko spielt keine Rolle

Das BU-Risiko ist bei Bürotätigkeiten (Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) geringer als bei körperlichen Berufen (Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer). Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Krankheit hängt dagegen nicht vom Beruf ab – deshalb ist die Dread-Disease-Police auch für Handwerker attraktiv kalkuliert.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Prämie

Abhängig von Alter, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen.

Steuer

Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht ausgeschöpft sind. Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei.

Definitionen

Entscheidend ist, wie der Versicherer die Krankheiten definiert – etwa ab welchem Stadium Krebs als versichert gilt. Wir vergleichen die Bedingungen.

Wartezeiten

Viele Tarife sehen eine Wartezeit von wenigen Monaten und eine Überlebensfrist nach Diagnose vor.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich weiterarbeiten kann?
Ja – die Leistung ist an die Diagnose gebunden, nicht an die Arbeitsfähigkeit.
Ersetzt sie die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein, sie ergänzt sie. Nur wenn eine BU nicht möglich ist, kann sie als Alternative dienen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Faustregel: ein bis drei Jahresnettoeinkommen plus geplante Sonderausgaben wie Umbau oder Kreditablösung.
Was passiert bei einer zweiten Erkrankung?
Je nach Tarif endet der Vertrag mit der ersten Leistung oder leistet für weitere, nicht verbundene Krankheiten erneut.
Ist die Auszahlung steuerpflichtig?
Nein, die Auszahlung im Leistungsfall ist einkommensteuerfrei.
Beratung zur Schwere-Krankheiten-Absicherung bei VIALOG

Wenn es ernst wird – finanziell frei

Wir vergleichen Krankheitsdefinitionen, Summen und Bedingungen aus über 80 Versicherern und finden die Absicherung, die zu Ihrer Lebenssituation passt – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

Kontakt

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