Glas­versicherung

Vorsicht: zerbrechlich!

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder – aber was eine zerstörte Scheibe kostet, unterschätzen viele. Und weil ein Aufschub selten möglich ist, muss sofort repariert werden. Die Glasversicherung zahlt jede Bruchursache, meist als Naturalersatz inklusive Notverglasung, Kran und Gerüst.

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder – aber was eine zerstörte Scheibe kostet, unterschätzen viele. Und weil ein Aufschub selten möglich ist, muss sofort repariert werden. Die Glasversicherung zahlt jede Bruchursache, meist als Naturalersatz inklusive Notverglasung, Kran und Gerüst.

Worum es geht

Jede Ursache versichert – Allgefahrendeckung

Ein Pflasterstein durchs Wohnzimmerfenster, ein Spannungsriss durch Temperaturunterschiede, der Besenstiel beim Frühjahrsputz, Hagel im Dachflächenfenster: Glasbruch hat viele Ursachen – und die Glasversicherung fragt nicht danach. Versichert ist das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke, ganz gleich, wodurch.

Besonders für Mieter ist die Glasversicherung wichtig: Glasschäden an der gemieteten Wohnung sind nicht über die Mietsachschäden der Privathaftpflicht gedeckt. Für Eigentümer lohnt sie sich bei großen Glasflächen, Wintergärten und hochwertiger Mobiliarverglasung.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Erfolglose Ermittlungen

Nachts fliegt ohne erkennbares Motiv ein Pflasterstein durchs Wohnzimmerfenster. Die Polizei findet den Täter nicht – der Hausbesitzer bleibt ohne Glasversicherung auf dem Schaden sitzen.

Schaden ca.1.100 €

Klassiker

Temperaturunterschiede und das Dehnungsverhalten von Glas erzeugen Risse, die den Austausch der kompletten Scheibe nötig machen – eine der häufigsten Ursachen überhaupt.

Schaden ca.500 €

Frühjahrsputz

Beim Kehren stößt der Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Scheibe bricht und muss wegen der Witterung sofort ersetzt werden.

Schaden ca.200 €

Unwetter

Äste und Hagel durchschlagen ein großes Dachflächenfenster. Der Austausch ist wegen Größe und Lage aufwendig – Gerüst inklusive.

Schaden ca.750 €
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Am Gebäude

Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von:

  • Fenstern und Türen
  • Balkonen, Terrassen, Loggien
  • Wänden, Wintergärten, Veranden
  • Wetterschutzvorbauten und Dächern

Im Gebäude / Mobiliar

  • Glasscheiben und -platten von Bildern und Schränken
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegel
  • Innentürverglasungen
  • Glaskochfelder (je nach Tarif)
  • Vitrinen und Spiegelflächen
Allgefahrendeckung – jede Bruchursache
Naturalersatz: Versicherer beauftragt den Glaser
Notverglasung
Kran- und Gerüstkosten
Sonstige notwendige Maßnahmen

Nicht versichert (u. a.)

Oberflächen- und Kantenschäden wie Schrammen, Muschelausbrüche oder Kratzer; Isoliergläser, die durch undichte Randverbindungen „blind" werden; Hohlgläser; Photovoltaikanlagen (nur mit Zusatzversicherung); Krieg, innere Unruhen, Kernenergie. Großscheiben über 6–8 m² – etwa Schaufenster – müssen separat versichert werden.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für alle, deren Gebäude oder Wohnung Glasfassaden, große Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen hat – und für Mieter grundsätzlich.

Versicherungssumme

Pauschal über die Nutzfläche – keine Einzelaufstellung nötig. Großscheiben werden gesondert versichert.

Wo gilt sie?

Für fest montierte Scheiben und die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

Beitrag

Die Glasversicherung gehört zu den günstigsten Policen überhaupt – oft als Baustein der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Zahlt nicht die Hausratversicherung den Glasbruch?
Nur wenn Glasbruch als Baustein eingeschlossen ist. Die Standard-Hausrat deckt Glas nur nach versicherten Gefahren wie Sturm oder Einbruch – nicht den Besenstiel.
Bin ich als Mieter nicht über die Haftpflicht geschützt?
Nein. Mietsachschäden sind in vielen Tarifen versichert, Glasbruch ist davon ausgenommen. Genau diese Lücke schließt die Glasversicherung.
Ist das Glaskochfeld mitversichert?
Je nach Tarif ja – als Mobiliarverglasung. Wir achten beim Vergleich darauf.
Was gilt als Glasbruch?
Das vollständige Brechen durch die komplette Dicke des Glases. Kratzer, Schrammen und blind gewordene Isoliergläser sind nicht versichert.
Bekomme ich Geld oder eine neue Scheibe?
In der Regel Naturalersatz: Der Versicherer beauftragt ein Unternehmen, inklusive Notverglasung und – falls nötig – Kran oder Gerüst.
Beratung zur Glasversicherung bei VIALOG

Kleiner Beitrag, großer Ärger gespart

Wir prüfen, ob Glasbruch in Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung bereits enthalten ist – oder ob sich eine eigene Glasversicherung für Ihre Wohnung lohnt.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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