Erkrankung
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall und muss seine Praxis für mehrere Monate schließen. Miete, Gehalt der Assistentin und alle weiteren Kosten laufen weiter.
Ein Bandscheibenvorfall, ein Unfall, ein Brand: Wenn der Inhaber ausfällt oder ein Sachschaden den Betrieb lahmlegt, laufen Miete, Gehälter und Nebenkosten weiter. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ersetzt Kosten und Gewinn – bis zu zwölf Monate.
Ein Bandscheibenvorfall, ein Unfall, ein Brand: Wenn der Inhaber ausfällt oder ein Sachschaden den Betrieb lahmlegt, laufen Miete, Gehälter und Nebenkosten weiter. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ersetzt Kosten und Gewinn – bis zu zwölf Monate.
Kann eine Firma oder Praxis wegen eines Sachschadens oder einer Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht weiterarbeiten, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall brach. Die Folgen: Gewinnverlust bei weiterlaufenden Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Löhnen und Gehältern – dazu Kundenabwanderung und Wettbewerbsnachteile.
Das Besondere gegenüber der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung: Auch Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers sind versicherte Ursachen. Gerade bei Ärzten, Heilberufen, Handwerkern und Freiberuflern hängt der gesamte Ertrag an einer Person – und das Krankentagegeld deckt nur das private Einkommen, nie die betrieblichen Fixkosten.
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall und muss seine Praxis für mehrere Monate schließen. Miete, Gehalt der Assistentin und alle weiteren Kosten laufen weiter.
Ein Arzt zieht sich bei einer Motorradtour zwei Wirbelbrüche zu. Für die Genesungszeit muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden – die Mehrkosten begleicht die Praxisausfallversicherung.
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Täter in ein Schreibwarengeschäft ein. Weil es nichts zu holen gibt, randalieren sie: Einrichtung und Ware beschädigt, Wände beschmiert, Wasserhahn aufgedreht. Am nächsten Tag kaufen die Kunden bei der Konkurrenz.
Bei einem Werkzeugbau bricht ein Feuer aus, an den Maschinen kann nicht oder nur teilweise weitergearbeitet werden. Nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten summieren sich zum Ertragsausfall.
Ein Herbststurm reißt das Lagerdach ein. Gebäude- und Inhaltsversicherung zahlen – aber wer trägt die Folgen? Der Betrieb liegt lahm, Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.
Betriebs-/Praxisausfall aufgrund von:
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für:
Haftzeit: In der Regel bis zu zwölf Monate ab Schadeneintritt; je nach Tarif auch länger vereinbar.
Nein. Das Krankentagegeld ist Einkommensersatz für Ihren Privatbereich und wird maximal in Höhe Ihres nachweislichen persönlichen Einkommens gezahlt. Ihre betrieblichen Fixkosten lassen sich daraus unmöglich bestreiten – egal wie hoch Sie es vereinbart haben. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ist die unverzichtbare zweite Säule.
Produzierende Gewerbebetriebe, Handel und Handwerk, Ärzte, Heilberufe, Freiberufler und Kammerberufe – überall, wo der Ertrag am Inhaber hängt.
Summe Ihrer jährlichen laufenden Kosten plus erwarteter Gewinn. Grundlage: die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters.
Innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte – Ihre Praxis- bzw. Betriebsräume.
Schäden durch Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Kernenergie und radioaktive Strahlung.
Für größere Betriebe mit Belegschaft: deckt den Ertragsausfall nach Sachschäden mit Haftzeiten bis 36 Monaten – unabhängig von der Person des Inhabers.
Mehr erfahrenSichert Ihr persönliches Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit – die Praxisausfallversicherung die betrieblichen Kosten. Beides zusammen ergibt den vollständigen Schutz.
Mehr erfahrenWenn die Arbeitskraft dauerhaft wegfällt: Die BU-Rente greift, wo die zwölfmonatige Haftzeit der Ausfallversicherung endet.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 02/2025
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