Verkehrshaftungs­versicherung (Frachtführerhaftung)

Wenn fremdes Eigentum zum eigenen Risiko wird

Speditionen, Frachtführer und Kurierdienste haften für fremde Güter – von der Übernahme bis zur Ablieferung. Ab 3,5 t ist die Verkehrshaftungsversicherung nach § 7a GüKG Pflicht, darunter verlangen sie praktisch alle Auftraggeber. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Speditionen, Frachtführer und Kurierdienste haften für fremde Güter – von der Übernahme bis zur Ablieferung. Ab 3,5 t ist die Verkehrshaftungsversicherung nach § 7a GüKG Pflicht, darunter verlangen sie praktisch alle Auftraggeber. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Worum es geht

Ohne diese Police dürfen Sie nicht fahren

Transportunternehmen sind das rollende Förderband der Wirtschaft – und haften für jedes Gut in ihrer Obhut. Wird die Ladung beschädigt, geht verloren oder kommt zu spät, kann diese Haftung schnell existenzbedrohend werden. Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung nach § 7a GüKG gesetzlich vorgeschrieben – ohne Versicherungsbestätigung keine Erlaubnis.

Auch unter 3,5 t ist sie unverzichtbar: Nahezu alle namhaften Auftraggeber und Frachtenbörsen vergeben Aufträge nur mit gültiger Verkehrshaftungspolice. Sie wirkt wie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Transportgewerbe – nach HGB, CMR und ADSp.

Aus der Praxis

Drei Fälle aus dem Transportalltag

Der klassische Güterschaden

Ein Frachtführer transportiert teure Unterhaltungselektronik. Auf nasser Autobahn gerät der Lkw ins Schleudern und prallt in die Leitplanke, die Ladung ist schwer beschädigt. Die Verkehrshaftungsversicherung prüft die Ansprüche des Auftraggebers und reguliert im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen – nicht aus der eigenen Tasche.

Haftungnach HGB

Lieferverzug mit Folgen

Ein Express-Kurier soll ein dringendes Ersatzteil ans Produktionswerk liefern. Panne, kein Ersatzwagen – das Teil kommt 24 Stunden zu spät, die Bänder standen still. Der Auftraggeber macht den Vermögensschaden geltend; die Police deckt Lieferfristüberschreitungen bis zur vertraglichen Höchstgrenze, etwa dem Dreifachen der Fracht.

HaftungVerzug

Vorwurf grobe Fahrlässigkeit

Ein Fahrer parkt den vollen Transporter nachts im dunklen Industriegebiet statt auf dem beleuchteten Autohof. Diebe brechen ein. Bei grober Fahrlässigkeit fallen die Kilogramm-Grenzen weg – der Frachtführer haftet unbegrenzt für den vollen Warenwert. Eine starke Police schließt genau diese unbegrenzte Haftung ein.

Haftungunbegrenzt
Leistungsumfang

Zwei Aufgaben, eine Police

Berechtigte Ansprüche zahlen

Entschädigt den Auftraggeber für beschädigte oder verlorene Ware – im Rahmen der gesetzlichen Haftungshöchstbeträge.

  • 8,33 SZR je kg nach HGB / CMR
  • bis 40 SZR je kg bei erweiterter Haftungsvereinbarung
  • Lieferfristüberschreitung bis zum Dreifachen der Fracht
  • Unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit (qualifiziertes Verschulden)

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Passiver Rechtsschutz: Fordert der Auftraggeber mehr, als Sie gesetzlich schulden – etwa den vollen Warenwert statt der Gewichtshaftung – wehrt die Versicherung das ab, notfalls vor Gericht.

  • Prüfung jeder Forderung
  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
  • Schutz vor überzogenen Regressansprüchen
  • Versicherungsbestätigung für Auftraggeber und Frachtenbörsen
Nationaler Güterverkehr (HGB)
Internationaler Verkehr (CMR)
Speditionshaftung nach ADSp
Umzugs- und Möbeltransport
KEP-Dienste und Subunternehmer
Lagerhaftung als Baustein
Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Speditionen und Frachtführer im Nah- und Fernverkehr, Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP), Möbelspediteure und Umzugsunternehmen, Subunternehmer in der Logistik.

Gesetzliche Pflicht

Ab 3,5 t zGG nach § 7a GüKG – die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Erlaubnis. Unter 3,5 t faktisch Pflicht durch die Auftraggeber.

Haftungshöhe

Standard 8,33 SZR je kg; viele Auftraggeber verlangen die erweiterte Haftung bis 40 SZR – das muss die Police abbilden.

Grobe Fahrlässigkeit

Der häufigste Streitpunkt: Bei qualifiziertem Verschulden haften Sie unbegrenzt. Nur Policen mit diesem Einschluss schützen wirklich.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich die Police auch mit einem 3,5-t-Sprinter?
Gesetzlich nicht – praktisch ja: Frachtenbörsen und Auftraggeber vergeben ohne gültige Verkehrshaftungspolice keine Aufträge.
Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?
Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. 8,33 SZR je Kilogramm entsprechen derzeit rund 10 bis 12 Euro – der gesetzliche Haftungshöchstbetrag im Güterverkehr.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Die Kilogramm-Grenzen entfallen, Sie haften unbegrenzt für den vollen Warenwert. Eine gute Police versichert auch dieses qualifizierte Verschulden.
Ist Lieferverzug mitversichert?
Ja – Vermögensschäden aus Lieferfristüberschreitung bis zur gesetzlichen bzw. vertraglichen Grenze, meist das Dreifache der Fracht.
Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung für die Erlaubnis?
Der Versicherer stellt sie nach Vertragsabschluss aus – wir kümmern uns darum, damit die Erlaubnisbehörde und Ihre Auftraggeber sie zeitnah bekommen.
Beratung zur Verkehrshaftungsversicherung bei VIALOG

Fahren Sie nicht ohne dieses Sicherheitsnetz

Auftraggeber werden anspruchsvoller. Wir prüfen Ihre Haftungsrisiken, checken Ihre Verträge auf Deckungslücken und sorgen dafür, dass Sie die Vorgaben Ihrer Auftraggeber erfüllen.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 09/2026

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