Glasversicherung – gewerblich

Bruchschutz, unabhängig von der Ursache

Schaufenster, Ceranfelder, Firmenschilder: Glasbruch ist überraschend teuer und passiert schnell. Die gewerbliche Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an fest eingesetztem Glas – ohne dass es auf die Schadenursache ankommt.

Schaufenster, Ceranfelder, Firmenschilder: Glasbruch ist überraschend teuer und passiert schnell. Die gewerbliche Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an fest eingesetztem Glas – ohne dass es auf die Schadenursache ankommt.

Worum es geht

Ein Bruch – und es wird teuer

Große Schaufensterscheiben, Vitrinen, Glaskeramik-Kochflächen oder beleuchtete Firmenschilder: Glas prägt viele Betriebe – und ist zugleich empfindlich. Ein einziger Bruch kann hohe Ersatzkosten auslösen.

Der große Vorteil der Glasversicherung: Sie ersetzt Bruchschäden unabhängig von der Schadenursache. Damit geht sie weiter als die Gebäude- oder Inhaltsversicherung, die nur bei bestimmten benannten Gefahren (z. B. Sturm oder Einbruch) leistet.

Versichert sind Bruchschäden an fertig eingesetztem oder montiertem Glas in drei Bereichen: Geschäfts- und Gebäudeverglasung sowie Werbeanlagen.

Umfang

Versichert sind Bruchschäden

An fertig eingesetzten oder montierten Elementen – in drei Bereichen:

Geschäfts- & Gebäudeverglasung

Glas rund um Ihren Betrieb

Bruchschäden an fertig eingesetzten oder montierten:

  • Scheiben, Platten & Spiegel aus Glas
  • Scheiben & Platten aus Kunststoff
  • Glasbausteine & Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Platten aus Glaskeramik
  • Scheiben an Sonnenkollektoren inkl. Rahmen
Werbeanlagen

Ihr Auftritt nach außen

Bruchschäden an:

  • Leuchtröhrenanlagen
  • Firmenschildern
  • Transparenten
Leistungshighlights

Was diese Deckung besonders macht

Bis 25 m² Einzelscheibe

Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenverglasung bis 25 m² Scheiben-Einzelgröße.

Glaskeramik & Induktion

Platten aus Glaskeramik – inklusive Glaskeramik- und Induktionskochflächen.

Geräteverglasung

Glasscheiben und Sichtfenster an Öfen, Herden und sonstigen Elektrogeräten.

Muschelausbrüche

Schäden durch Muschelausbrüche an Kanten und Oberflächen von Scheiben und Platten aus Glas.

Unterversicherungsverzicht

Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung – Sie sind auf der sicheren Seite.

Kein Grobe-Fahrlässigkeit-Einwand

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – auch bei einem Missgeschick wird geleistet.

Leistungsupdate-Garantie

Verbessern sich die Bedingungen künftig, profitieren Sie automatisch – ohne Mehrbeitrag.

Laden & Gaststätten (optional)

Optionaler Einschluss in der Gebäudeverglasung: Verglasung von Ladengeschäften und Gaststätten vereinbar.

Aus der Praxis

Typische Glasschäden

So unterschiedlich Glas verbaut ist, so vielfältig sind die Schäden.

Schaufenster

Eine große Schaufensterscheibe im Ladengeschäft zerspringt – der Austausch samt Aus- und Einbau ist teuer, unabhängig davon, wie es dazu kam.

Geschäftsverglasung

Ceranfeld

In der Gastroküche fällt ein Topf auf die Induktionskochfläche und lässt sie springen – die Glaskeramik-Platte ist mitversichert.

Glaskeramik

Firmenschild

Ein Unwetter beschädigt die beleuchtete Werbeanlage über dem Eingang – Leuchtröhren und Firmenschild werden ersetzt.

Werbeanlagen
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Zahlt die Glasversicherung unabhängig von der Ursache?
Ja – das ist ihr großer Vorteil. Anders als die Gebäude- oder Inhaltsversicherung, die nur bei bestimmten benannten Gefahren leistet, ersetzt die Glasversicherung Bruchschäden unabhängig von der Schadenursache.
Ist meine Glaskeramik-Kochfläche mitversichert?
Ja. Platten aus Glaskeramik sind ausdrücklich eingeschlossen – inklusive Glaskeramik- und Induktionskochflächen sowie Glasscheiben und Sichtfenster an Öfen, Herden und sonstigen Elektrogeräten.
Gibt es eine Größenbeschränkung für Scheiben?
Die mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenverglasung ist bis zu einer Scheiben-Einzelgröße von 25 m² versichert. Größere Einzelflächen stimmen wir individuell mit dem Versicherer ab.
Was bedeutet der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?
Normalerweise kann ein Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Bei dieser Deckung wird darauf verzichtet – auch bei einem Missgeschick wird der Schaden ersetzt. Ebenso entfällt der Einwand der Unterversicherung.
Sind auch Firmenschilder und Werbeanlagen versichert?
Ja. Über den Bereich Werbeanlagen sind Bruchschäden an Leuchtröhrenanlagen, Firmenschildern und Transparenten abgedeckt.
Beratung zur gewerblichen Glasversicherung bei VIALOG

Ist Ihr Glas rundum abgesichert?

Wir prüfen Ihre Verglasung und Werbeanlagen kostenfrei – und finden aus über 80 Versicherern die passende Deckung.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

Kontakt

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Telefon03464 - 6172 66-0 E-Mailinfo@wirversicherns.de WhatsAppDirekt schreiben
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