Neujahrsbrand
Ein Kurzschluss im Schaltkasten entfacht in einer Schreinerei ein Feuer. Trotz schnellem Eingreifen entstehen erhebliche Verrußungen und verschmorte Leitungen; die Aufräumarbeiten dauern mehrere Tage.
Ihre Betriebsstätte ist genauso durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten bedroht wie ein Wohngebäude. Ein einziges Ereignis kann enorme Schäden verursachen, die sich nicht aus den laufenden Einnahmen decken lassen. Die Betriebsgebäudeversicherung fängt das ab.
Ihre Betriebsstätte ist genauso durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten bedroht wie ein Wohngebäude. Ein einziges Ereignis kann enorme Schäden verursachen, die sich nicht aus den laufenden Einnahmen decken lassen. Die Betriebsgebäudeversicherung fängt das ab.
So wie Ihr Wohngebäude ist auch Ihre Betriebsstätte durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten bedroht – bis hin zur vollständigen Zerstörung. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
Die Betriebsgebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst samt fest verbundener Einbauten und ist damit die zentrale Absicherung für Eigentümer. Sie wird aus einzeln wählbaren Gefahren zusammengestellt und leistet im Schadenfall bis zum vollständigen Wiederaufbau.
Wie schnell aus einem Defekt oder Sturm ein fünfstelliger Gebäudeschaden wird.
Ein Kurzschluss im Schaltkasten entfacht in einer Schreinerei ein Feuer. Trotz schnellem Eingreifen entstehen erhebliche Verrußungen und verschmorte Leitungen; die Aufräumarbeiten dauern mehrere Tage.
Eine undichte Dichtung lässt über Jahre Wasser in eine Holzbalkendecke laufen. Erst ein modriger Geruch und Aufwerfungen im Boden decken den Schaden auf – die gesamte Decke muss ausgetauscht werden.
Ein Neubau auf dem Nachbargrundstück ändert die Bodenverhältnisse. Starkregen drückt Wassermassen in die Montagehalle eines Metallbetriebs, beschädigt die Heizung – Abpumpen, Trocknen und Reparatur dauern zehn Tage.
Ein Frühjahrssturm reißt die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung und drückt sie nach oben – nur wenige Schrauben halten sie noch. Die Reparatur wird umfangreich.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln wählbar. So lässt sich der Schutz stufenweise aufbauen:
Das Betriebsgebäude samt der von Ihnen als Eigentümer vorgenommenen Einbauten – soweit in der Versicherungssumme erfasst:
Für Betriebe mit Gebäuden im Firmeneigentum – und für Eigentümer vermieteter Betriebsgebäude.
Versichert sind nur die im Vertrag benannten Gefahren. Allgemein ausgeschlossen sind:
Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
Aufräumen der Schadenstätte inkl. Abbruch stehen gebliebener Teile und Sondermüll-Entsorgung.
Soweit vereinbart: Ersatz ausbleibender Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden.
Die Versicherungssumme muss stets dem Neuwert des Gebäudes entsprechen. Sie wird bei Vertragsschluss sorgfältig ermittelt – z. B. über einen Wertermittlungsbogen nach dem „Wert 1914" oder ein Gutachten – und dann jährlich anhand des Baupreisindex angepasst. So bleiben Sie dauerhaft vor Unterversicherung geschützt.
Die Gebäudeversicherung schützt die Substanz – für den Rest gibt es passende Bausteine.
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt betroffen. Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Waren und Maschinen zum Neuwert.
Große Scheiben oder ein Wintergarten sind über die Gebäudeversicherung nur gegen die benannten Gefahren gedeckt. Die Glasversicherung schützt das Glas gegen sämtliche Bruchschäden.
Wir prüfen Versicherungssumme und Gefahren kostenfrei – und decken Unterversicherung oder Lücken bei Elementar & Mietausfall auf.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 08/2025
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