Sterbegeld­versicherung

Weil Sie Ihre Angelegenheiten selbst regeln

Eine Bestattung kostet 5.000 bis 10.000 € – die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen zur Trauer nicht auch noch die Rechnung tragen: lebenslanger Schutz, meist ohne Gesundheitsprüfung, auch im hohen Alter abschließbar.

Eine Bestattung kostet 5.000 bis 10.000 € – die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen zur Trauer nicht auch noch die Rechnung tragen: lebenslanger Schutz, meist ohne Gesundheitsprüfung, auch im hohen Alter abschließbar.

Worum es geht

Vorsorge treffen – selbstbestimmt

Zugegeben, es ist nicht angenehm, sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Aber Fragen wie „Wie soll meine Beerdigung aussehen?" und „Wer bezahlt meine Bestattung?" gehören zum Leben. Seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr – Hinterbliebene haben keinen Anspruch auf eine Leistung.

Der Tod eines Angehörigen ist traurig genug – oft kommt die finanzielle Belastung durch die Bestattung hinzu. Allzu oft tritt der Trauerfall unerwartet ein, ohne dass Rücklagen gebildet wurden. Die Sterbegeldversicherung schützt Ihre Angehörigen davor – und sichert, dass Ihre letzte Ruhestätte so aussieht, wie Sie es sich wünschen.

Grundlagen

Wie soll Ihre letzte Ruhestätte aussehen?

Vier Bestattungsformen sind in Deutschland zulässig:

Erdbestattung

Die traditionelle Beisetzung im Sarg auf einer gepachteten Grabstelle, bepflanzt und mit Grabstein.

Feuerbestattung

Einäscherung im Sarg, Beisetzung der Urne im Urnengrab oder traditionellen Grab – erfordert eine ausdrückliche Willenserklärung.

Seebestattung

Sonderform der Feuerbestattung: Die Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nord- oder Ostsee versenkt; Angehörige erhalten eine Karte mit den Koordinaten.

Baumbestattung

Biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes; das Nutzungsrecht kann zu Lebzeiten erworben werden – bis zu 99 Jahre grundbuchgeschützt.

Aus der Praxis

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist eine würdevolle Bestattung – und die dauerhafte Grabpflege danach. Üblich sind 5.000 bis 10.000 €.

Einfache BestattungAufwändige Bestattung
Grabstein600 €4.000 €
Sarg300 €2.000 €
Kränze / Blumen150 €800 €
Trauerredner300 €300 €
Trauerfeier—500 €
Karten100 €300 €
Grabbepflanzung110 €260 €
Summe1.560 €8.160 €
Friedhofs- und Bestattungsgebühren*500 bis 3.500 €500 bis 3.500 €
Gesamtsumme2.060 bis 5.060 €8.660 bis 11.660 €

* Gebühren werden gemeindeabhängig erhoben und unterscheiden sich je nach Region erheblich. Seebestattung mindestens 2.000 €, Baumbestattung mit Familiennutzung rund 3.350 € – jeweils zuzüglich Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier. Quelle: VEMA-Sparteninformation, Stand 08/2025.

Inflation einrechnen

Nach oben sind je nach Ausführung kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie die Inflation – die Bestattung liegt vielleicht Jahrzehnte in der Zukunft.

Leistungsumfang

Was passiert im Leistungsfall?

Auszahlung

Im Trauerfall wird die vereinbarte Leistung an Ihre Erben bzw. die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 25.000 € absicherbar.

Aktive Unterstützung

Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister aktive Hilfe: Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung, der Dienstleister übernimmt später die Organisation – Ihre Angehörigen werden zusätzlich entlastet. Die Summe wird dann direkt an den Dienstleister überwiesen.

Konditionen

  • Eintrittsalter häufig 40 bis 80 Jahre; gegen Einmalbeitrag oft noch mit 85
  • Versicherungsschutz lebenslang
  • Beitragszahlung z. B. 10 Jahre oder lebenslang
  • Tarife gegen Einmalbeitrag – z. B. aus einer abgelaufenen Lebensversicherung
  • Überschüsse erhöhen die Leistung oder senken den Beitrag
Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Ohne Gesundheitsprüfung

Meist keine Gesundheitsfragen – dafür Wartezeiten: Tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeit ein, wird oft nur der eingezahlte Beitrag erstattet. Bei Unfalltod volle Leistung; gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.

Erbschaftsteuer nicht vergessen

Die Leistung stellt sicher, dass Erben oder eine benannte Person Geld erhalten – so lassen sich auch Belastungen wie Erbschaftsteuer leichter ausgleichen. Nicht selten müssen Kinder sonst das Elternhaus verkaufen.

Schonvermögen

Eine Sterbegeldversicherung in angemessener Höhe gilt bei Sozialhilfe und Pflegeheimkosten in der Regel als geschütztes Schonvermögen.

Bezugsrecht

Bestimmen Sie die bezugsberechtigte Person – auch außerhalb der Erbfolge, etwa den Lebensgefährten oder den Bestatter.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Reicht nicht eine Risikolebensversicherung?
Die RLV ist befristet und endet meist mit 65 bis 75 – genau dann, wenn die Sterbegeldversicherung gebraucht wird. Sie ist lebenslang und auch im hohen Alter abschließbar.
Bekomme ich sie mit 75 noch?
Ja – häufig bis 80, gegen Einmalbeitrag oft bis 85, meist ohne Gesundheitsprüfung.
Was ist die Wartezeit?
Meist 1 bis 3 Jahre: Bei Tod in dieser Zeit werden nur die Beiträge erstattet, bei Unfalltod die volle Summe. Gegen Einmalbeitrag entfällt sie.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Mindestens die gewünschte Bestattung plus Grabpflege plus Inflationspuffer – für die meisten 7.000 bis 12.000 €.
Wird das Geld auf Sozialhilfe angerechnet?
Eine angemessene Sterbegeldversicherung gilt in der Regel als Schonvermögen – wir achten auf die passende Gestaltung.
Beratung zur Sterbegeldversicherung bei VIALOG

Regeln Sie es selbst – zu Ihren Bedingungen

Wir finden den Sterbegeld-Tarif mit der passenden Summe, kurzer Wartezeit und Bestattungsvorsorge-Service – aus über 80 Versicherern, unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Vorsorgelösungen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 08/2025

Kontakt

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