Max vererbt seinen Eltern
200.000 € Wertpapiere, Freibetrag 100.000 €, steuerpflichtig 100.000 €, Steuer 11 %.
Bis zu 400 Milliarden Euro werden jährlich vererbt, in 44 % der Fälle Immobilien. Wer nicht plant, überlässt dem Finanzamt bis zu 50 % – und zwingt Erben, das Elternhaus zu verkaufen. Mit Testament, Freibeträgen und der richtigen Versicherungsgestaltung bleibt das Lebenswerk in der Familie.
Bis zu 400 Milliarden Euro werden jährlich vererbt, in 44 % der Fälle Immobilien. Wer nicht plant, überlässt dem Finanzamt bis zu 50 % – und zwingt Erben, das Elternhaus zu verkaufen. Mit Testament, Freibeträgen und der richtigen Versicherungsgestaltung bleibt das Lebenswerk in der Familie.
Zugegeben, es ist kein schönes Thema. Dennoch sollte sich jeder rechtzeitig über seinen Nachlass Gedanken machen. Die Nachkriegsgeneration hat enorme Werte geschaffen, die nun auf die „Generation der Erben" übergehen – jährlich bis zu 400 Mrd. €, in rund 44 % der Fälle Immobilien.
Die Probleme: Der Wert übersteigt die Freibeträge und löst erhebliche Steuern aus. Es fehlt Liquidität, um Geschwister, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisse auszuzahlen. Die Folgen: Immobilien werden schnell und mit Verlust verkauft, das Elternhaus geht verloren, Wertpapiere werden in ungünstigen Börsenzeiten versilbert, Familienbetriebe geraten in Liquiditätsnot – und über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen fließt erheblich gemindert an die Hinterbliebenen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen. Eine nähere Ordnung schließt die fernere aus.
Abkömmlinge: Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert) zu gleichen Teilen; an die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder (Enkel).
Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge – also Geschwister, Halbgeschwister, Nichten und Neffen.
Großeltern und deren Abkömmlinge – Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins.
Erbt bei Zugewinngemeinschaft neben Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Großeltern drei Viertel; ohne Verwandte 1.–2. Ordnung allein.
Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört nicht zu den gesetzlichen Erben – ebenso wenig Freunde. Hier ist ein Testament dringend erforderlich. Sind gar keine Erben vorhanden, erbt der Staat.
Mehrere Erben ohne Testament bilden eine Erbengemeinschaft: Jedem steht ein Anteil zu, verfügen können aber nur alle gemeinsam. Bei Immobilien führt das häufig zu Streit – oder zum Zwangsverkauf, weil ein Erbe die Geschwister nicht auszahlen kann.
Handschriftlich oder notariell, jederzeit widerrufbar, keine Bindung zu Lebzeiten. Beliebige Personen zu beliebigen Anteilen, einzelne Gegenstände, Auflagen – dem letzten Willen sind kaum Grenzen gesetzt. Problematisch: mehrere Einzeltestamente und Ergänzungen.
Muss notariell beurkundet werden und ist bindend – Anfechtung oder Rücktritt nur in engen Grenzen. Sinnvoll, wenn Erben Sicherheit brauchen, etwa bei der Unternehmensnachfolge oder Pflegeverpflichtungen.
Eltern, Abkömmlinge und Ehegatten können von der Erbfolge ausgeschlossen werden – behalten aber einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Eltern nur, wenn keine Abkömmlinge leben. Dafür muss Liquidität da sein.
Die Höhe hängt vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse ab – die sich aus dem Verwandtschaftsgrad ergibt (§ 16, § 19 ErbStG).
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder; Enkel, deren Eltern verstorben sind | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Urenkel; Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten | 20.000 € | II |
| Alle übrigen – z. B. nichteheliche Lebenspartner, Freunde | 20.000 € | III |
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Bewertung: Sparguthaben zum Nominalwert, Wertpapiere zum niedrigsten Kurswert, Renten mit Kapitalwert, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Immobilien im Vergleichswertverfahren (§ 14 BewG).
200.000 € Wertpapiere, Freibetrag 100.000 €, steuerpflichtig 100.000 €, Steuer 11 %.
Dieselben 200.000 € – Freibetrag nur 20.000 €, steuerpflichtig 180.000 €, Steuerklasse III mit 30 %.
Ehegatten und Kinder erben die selbstgenutzte Immobilie steuerfrei, wenn sie sie 10 Jahre selbst bewohnen (Kinder: bis 200 m²). Vermietete Immobilien werden dagegen mit 90–100 % angesetzt.
Die zu versorgende Person schließt als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben der anderen ab. Stirbt die versicherte Person, wird die Summe steuerfrei ausgezahlt – keine Anrechnung auf Freibeträge, keine Abgeltungsteuer. Beispiel: Ehefrau F. versichert das Leben ihres Mannes M. und zahlt die Prämien aus eigenem Einkommen. Vorsicht, wenn die Prämien indirekt vom Ehemann finanziert werden – dann droht Besteuerung als Vorschenkung.
Zwei Personen schließen je einen Vertrag ab, bei dem jeweils der andere die versicherte Person ist: Anton versichert Brigitte, Brigitte versichert Anton, jeder ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter des eigenen Vertrags. Im Todesfall fließt die Summe steuerfrei an den Überlebenden – ideal für unverheiratete Paare und Geschäftspartner.
| Versicherungsnehmer | Versicherte Person | Bezugsberechtigter | Beitragszahler | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|---|---|
| Ehepartner 1 | Ehepartner 1 | Ehepartner 2 | Ehepartner 1 | Todesfallleistung in voller Höhe steuerpflichtig |
| Ehepartner 1 | Ehepartner 2 | Ehepartner 1 | Ehepartner 1 | Wird Ehepartner 2 Versicherungsnehmer, ist der Rückkaufswert steuerpflichtig |
| Ehepartner 2 | Ehepartner 1 | Ehepartner 2 | Ehepartner 2 | Todesfallleistung nicht erbschaftsteuerpflichtig |
Erbschaftsteuerliche Behandlung beim Tod von Ehepartner 1.
Bei der Unternehmernachfolge schließt der Nachfolger als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eine Lebensversicherung auf das Leben des Unternehmers ab. Die Auszahlung unterliegt nicht der Erbschaftsteuer – so stehen Mittel für Erbschaftsteuer, Vermächtnisse und Pflichtteile bereit, ohne den Betrieb zu gefährden.
Klassische Kapitalpolicen zahlen oft weit vor dem Erbfall aus, viele Risikotarife enden mit 75 – die Lebenserwartung ist höher. Die Todesfallversicherung ohne festes Endalter läuft, bis die versicherte Person tatsächlich stirbt – und zahlt genau dann, wenn die Erbschaftsteuer fällig wird.
| Kapitalanlage 40.000 € zum 60. Lebensjahr, Tod mit 80 | Bankanlage | Schenkung + Erbschaftsteuerversicherung |
|---|---|---|
| Wert am Todestag vor Steuern (4 % p. a.) | 87.645 € | 87.645 € |
| Abgeltungsteuer während der Ansparzeit (ca. 28 %) | ./. 13.340 € | keine |
| 30 % Erbschaftsteuer nach 20.000 € Freibetrag | ./. 16.292 € (auf 54.305 €) | ./. 7.147 € (nur 2. Vertrag, auf 43.822 €) |
| Verfügbares Kapital nach Steuern | 58.013 € | 80.498 € |
Beispiel für eine nichteheliche Lebenspartnerin: Zwei Lebensversicherungen, eine davon sofort verschenkt (20.000 € Freibetrag alle 10 Jahre). Ergebnis: über 22.400 € mehr im Erbfall. Quelle: VEMA-Sparteninformation, Stand 01/2026.
Vater (65) schenkt Tochter (40) 670.000 €. Als Geld: 670.000 € Bewertung, 400.000 € Freibetrag, 270.000 € steuerpflichtig, 29.700 € Schenkungsteuer. Als Rentenversicherung (2.850 € Monatsrente): Bewertung mit dem Kapitalwert = Jahresrente × Vervielfältiger (Mann, 65: 11,444) = 391.384,80 € – unter dem Freibetrag, 0 € Steuer. Je jünger der Schenkende, desto höher der Faktor.
Opa will dem Enkel 50.000 € schenken – aber nicht für ein Motorrad. Lösung: Opa schließt eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ab (Versicherungsnehmer Opa, versicherte Person Enkel). Nach frühestens einem Monat überträgt er 99 % der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Enkel und behält 1 %. Jede Entnahme oder Kündigung braucht beide Unterschriften – ein Veto-Recht. Stirbt Opa, sind 99 % des Vertrags erbschaftsteuerfrei.
Die Grundabsicherung der Hinterbliebenen – über Kreuz gestaltet ohne Erbschaftsteuer.
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