Bauherren­haftpflicht

Ein „Muss" für jeden Bauherrn

Als Bauherr haften Sie nach BGB in unbegrenzter Höhe, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch wenn eine Firma baut. Ein Kind in der offenen Grube, ein Nagel im Fuß des Besuchers, das Gerüst auf der Straße: Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für jeden, der baut.

Als Bauherr haften Sie nach BGB in unbegrenzter Höhe, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch wenn eine Firma baut. Ein Kind in der offenen Grube, ein Nagel im Fuß des Besuchers, das Gerüst auf der Straße: Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für jeden, der baut.

Worum es geht

Die Baustelle ist Ihre Verantwortung

Sie haben eine Firma mit der Bauausführung beauftragt – trotzdem tragen Sie als Bauherr die Verantwortung dafür, dass niemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt: Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, Absperrung. Kommt es zum Schaden, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.

Die Bauherrenhaftpflicht deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Bauherr fahrlässig Dritten zufügen. Sie prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte. Mitversichert ist die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das Baugrundstück und das entstehende Bauwerk.

Aus der Praxis

Reale Schadenbeispiele

Kratzer

Trotz scheinbar guter Sicherung löst sich eine Abdeckplane und zerkratzt das Auto des Nachbarn. Er fordert Schadenersatz vom Bauherrn.

Schaden ca.500 €

Keine Chance

Gewitter, die Handwerker packen ein – die Absperrung sollte der Bauherr übernehmen. Danach spielen Kinder im aufgeweichten Erdreich, eines rutscht in eine ungesicherte Grube und bricht sich das Bein.

Schaden ca.5.300 €

Spaziergang

Der Bauherr hilft den Zimmerleuten auf dem Dach und lässt ein Nagelschussgerät fallen. Ein Schuss löst sich und trifft einen Spaziergänger ins Knie – trotz mehrerer OPs bleibt das Bein steif.

Schaden ca.74.000 €

Hoch hinaus

Das Fassadengerüst sackt auf schlechtem Untergrund ab, Verstrebungen fallen auf die Straße, werden von einem Auto erfasst und gegen die Nachbargarage geschleudert. Mitverschulden des Bauherrn: mangelnde Kontrolle.

Schaden ca.6.400 €

Nagel

Ein Bekannter besichtigt den Baufortschritt in Sommerschuhen und tritt in einen herausstehenden Nagel, der den Fuß durchbohrt. Er fordert Schmerzensgeld.

Schaden ca.2.600 €
Leistungsumfang

Was ist versichert?

Versichert

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig Dritten zufügt
  • Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle
  • Verstoß gegen die Überwachungspflicht
  • Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für Grundstück und Bauwerk
  • Prüfung der Ansprüche, Abwehr unberechtigter Forderungen – bis zum Rechtsstreit

Eigene Bauausführung, Bauleitung oder Planung durch den Bauherrn müssen separat beantragt werden.

Nicht versichert (u. a.)

  • Vorsatz
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden durch Gebrauch von Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kfz-Anhängern
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Kleine Bauvorhaben oft in der Privathaftpflicht

An- und Umbauten sind häufig über die Privathaftpflicht mitversichert – aber nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Bei Neubau oder größeren Projekten braucht es die eigenständige Bauherrenhaftpflicht. Wir prüfen Ihre Police auf diese Grenze.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Ein absolutes Muss für jeden Bauherrn – vom Anbau bis zum Neubau.

Beitrag

Richtet sich nach der Bausumme und der Bauzeit – meist ein einmaliger Beitrag für das gesamte Vorhaben.

Laufzeit

Vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung; danach übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. die Privathaftpflicht.

Bauhelfer

Freunde und Verwandte auf der Baustelle sind über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert – der Bauherr muss das Vorhaben dort anzeigen. Eine private Bauhelferunfallversicherung ergänzt sinnvoll.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ich lasse von einer Firma bauen – hafte ich trotzdem?
Ja. Die Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht bleibt beim Bauherrn. Die Firma haftet für ihre Arbeit, Sie für die Sicherheit der Baustelle als Ganzes.
Reicht meine Privathaftpflicht?
Für kleine An- und Umbauten oft ja – bis zu einer festgelegten Bausumme. Für Neubauten und größere Vorhaben braucht es die eigenständige Bauherrenhaftpflicht.
Bin ich versichert, wenn ich selbst mitarbeite?
Eigene Bauausführung, Bauleitung oder Planung müssen separat beantragt werden – sonst besteht für diese Tätigkeiten keine Deckung.
Sind meine Bauhelfer mitversichert?
Für Unfälle der Helfer ist die BG BAU zuständig – Anmeldung ist Pflicht. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, nicht die Unfälle Ihrer Helfer.
Wie lange gilt die Versicherung?
Für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung. Danach greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – meist in der Privathaftpflicht enthalten.
Beratung zur Bauherrenhaftpflicht bei VIALOG

Bauen ohne unbegrenztes Risiko

Wir prüfen, ob Ihre Privathaftpflicht das Bauvorhaben noch abdeckt, und stellen Bauherrenhaftpflicht, Bauleistung und Bauhelferschutz als Paket zusammen – unabhängig und kostenfrei.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2025

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