Kratzer
Trotz scheinbar guter Sicherung löst sich eine Abdeckplane und zerkratzt das Auto des Nachbarn. Er fordert Schadenersatz vom Bauherrn.
Als Bauherr haften Sie nach BGB in unbegrenzter Höhe, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch wenn eine Firma baut. Ein Kind in der offenen Grube, ein Nagel im Fuß des Besuchers, das Gerüst auf der Straße: Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für jeden, der baut.
Als Bauherr haften Sie nach BGB in unbegrenzter Höhe, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch wenn eine Firma baut. Ein Kind in der offenen Grube, ein Nagel im Fuß des Besuchers, das Gerüst auf der Straße: Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für jeden, der baut.
Sie haben eine Firma mit der Bauausführung beauftragt – trotzdem tragen Sie als Bauherr die Verantwortung dafür, dass niemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt: Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, Absperrung. Kommt es zum Schaden, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Bauherr fahrlässig Dritten zufügen. Sie prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte. Mitversichert ist die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das Baugrundstück und das entstehende Bauwerk.
Trotz scheinbar guter Sicherung löst sich eine Abdeckplane und zerkratzt das Auto des Nachbarn. Er fordert Schadenersatz vom Bauherrn.
Gewitter, die Handwerker packen ein – die Absperrung sollte der Bauherr übernehmen. Danach spielen Kinder im aufgeweichten Erdreich, eines rutscht in eine ungesicherte Grube und bricht sich das Bein.
Der Bauherr hilft den Zimmerleuten auf dem Dach und lässt ein Nagelschussgerät fallen. Ein Schuss löst sich und trifft einen Spaziergänger ins Knie – trotz mehrerer OPs bleibt das Bein steif.
Das Fassadengerüst sackt auf schlechtem Untergrund ab, Verstrebungen fallen auf die Straße, werden von einem Auto erfasst und gegen die Nachbargarage geschleudert. Mitverschulden des Bauherrn: mangelnde Kontrolle.
Ein Bekannter besichtigt den Baufortschritt in Sommerschuhen und tritt in einen herausstehenden Nagel, der den Fuß durchbohrt. Er fordert Schmerzensgeld.
Eigene Bauausführung, Bauleitung oder Planung durch den Bauherrn müssen separat beantragt werden.
An- und Umbauten sind häufig über die Privathaftpflicht mitversichert – aber nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Bei Neubau oder größeren Projekten braucht es die eigenständige Bauherrenhaftpflicht. Wir prüfen Ihre Police auf diese Grenze.
Ein absolutes Muss für jeden Bauherrn – vom Anbau bis zum Neubau.
Richtet sich nach der Bausumme und der Bauzeit – meist ein einmaliger Beitrag für das gesamte Vorhaben.
Vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung; danach übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. die Privathaftpflicht.
Freunde und Verwandte auf der Baustelle sind über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert – der Bauherr muss das Vorhaben dort anzeigen. Eine private Bauhelferunfallversicherung ergänzt sinnvoll.
Schutz für das Bauwerk selbst: Sturm, Leitungswasser, höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Sachen – unabhängig davon, wer die Gefahr trägt.
Mehr erfahrenErgänzt die gesetzliche BG-BAU-Absicherung Ihrer Helfer um private Invaliditäts- und Kapitalleistungen.
Prüfen Sie, bis zu welcher Bausumme Ihre Privathaftpflicht Bauvorhaben mitversichert – darüber hinaus braucht es die eigene Police.
Mehr erfahren
Wir prüfen, ob Ihre Privathaftpflicht das Bauvorhaben noch abdeckt, und stellen Bauherrenhaftpflicht, Bauleistung und Bauhelferschutz als Paket zusammen – unabhängig und kostenfrei.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 03/2025
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