Betriebliche Alters­vorsorge – Arbeitgeber

Verantwortung zeigen, Fachkräfte binden, Abgaben sparen

Die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht mehr. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung geben Sie Ihren Mitarbeitern eine geförderte Zusatzrente – ohne Mehrkosten für Ihr Unternehmen, oft sogar mit Ersparnis bei den Sozialabgaben.

Die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht mehr. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung geben Sie Ihren Mitarbeitern eine geförderte Zusatzrente – ohne Mehrkosten für Ihr Unternehmen, oft sogar mit Ersparnis bei den Sozialabgaben.

Worum es geht

Wenn die gesetzliche Rente nicht reicht

Wir werden älter, die Rentenphase wird länger – und gleichzeitig zahlen immer weniger Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Generationenvertrag trägt nicht mehr wie früher: Wo einst drei Einzahler einen Rentner finanzierten, tragen dieselben drei heute bereits zwei. Die Folge ist eine wachsende Versorgungslücke für jeden, der im Ruhestand seinen Lebensstandard halten möchte.

Als Arbeitgeber sind Sie ohnehin verpflichtet, Ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu ermöglichen. Die Direktversicherung ist der verbreitetste Durchführungsweg – einfach in der Verwaltung, bilanzneutral und staatlich gefördert. Richtig aufgesetzt wird aus der Pflicht ein echtes Argument im Wettbewerb um gute Mitarbeiter.

Aus der Praxis

So wirkt die bAV im Betrieb

Drei typische Situationen, in denen eine durchdachte Direktversicherung den Unterschied macht.

Fachkräfte gewinnen

Ein Handwerksbetrieb konkurriert mit größeren Unternehmen um einen Meister. Den Ausschlag gibt nicht das Firmenfahrzeug, sondern ein Vorsorgepaket mit Arbeitgeberzuschuss – der Kandidat sagt zu.

EffektZusage

Abgaben sparen

Zehn Mitarbeiter wandeln je 200 € Bruttogehalt in eine Direktversicherung um. Auf diese Beträge fallen weder für die Beschäftigten noch für den Betrieb Sozialversicherungsbeiträge an – der Arbeitgeberanteil fließt als Zuschuss zurück in die Verträge.

Für den Betriebkostenneutral

Zuschusspflicht übersehen

Ein Unternehmen führt seit Jahren bAV-Verträge per Entgeltumwandlung – ohne den seit 2019 bzw. 2022 vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von 15 %. Bei der Prüfung fällt die Lücke auf und wird sauber nachgezogen.

Pflichtzuschuss15 %
Grundlagen

Zwei Wege zur Direktversicherung

Neben Pensions- und Unterstützungskassen ist die Direktversicherung der weit verbreitetste Durchführungsweg. Sie kann vom Mitarbeiter, vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Arbeitnehmerfinanziert

Der Klassiker per Entgeltumwandlung: Die Beiträge stammen aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters. Für Sie entstehen keine Zusatzkosten – im Gegenteil, Sie sparen Sozialabgaben.

  1. Sie erteilen die Versorgungszusage und schließen mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung.
  2. Sie schließen die Direktversicherung ab – beim Versicherer Ihrer Wahl oder dem des Mitarbeiters.
  3. Sie sind Versicherungsnehmer und führen die Beiträge ab; versicherte Person ist der Mitarbeiter, das Bezugsrecht liegt von Beginn an bei ihm.

Arbeitgeberfinanziert

Sie entscheiden selbst, ob und wie viel Sie in die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter einzahlen. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und senken die Steuerlast Ihres Unternehmens.

  • Reine Arbeitgeberfinanzierung – Sie übernehmen den kompletten Beitrag
  • Mischform – Sie bezuschussen die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters
  • Ideal für Geringverdiener: bis zu 30 % staatliche Förderung obendrauf (siehe unten)
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht entsteht hier erst nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit
Ihr Nutzen

Vorteile für Arbeitgeber

Die bAV ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Personalinstrument mit handfesten betriebswirtschaftlichen Effekten.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
Zuschüsse wirken steuer- und abgabenmindernd
Bilanzneutral – keine Aktivierung, kein Pensionssicherungsverein
Gut kalkulierbar bei minimalem Verwaltungsaufwand
Stärkeres Image durch sichtbare soziale Verantwortung
Mehr Motivation und Mitarbeiterbindung
Wirksames Argument bei der Personalgewinnung
Flexible Tarifauswahl – klassisch bis fondsgebunden

… und für Ihre Mitarbeiter

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge
  • Beiträge bis zur Fördergrenze steuer- und sozialabgabenfrei
  • Nachgelagerte Besteuerung – meist zum günstigeren Rentnersatz
  • Individuell gestaltbar, auch mit kleinen Beiträgen
  • Bei Jobwechsel mitnehmbar oder privat weiterführbar
  • Insolvenzgeschützt – fällt nicht in die Insolvenzmasse

Im „War for Talents"

Bei der Personalgewinnung entscheidet immer häufiger das Gesamtpaket. Ein durchdachtes Vorsorgeangebot beeinflusst Wunschkandidaten oft stärker als etwa ein Firmenwagen – und signalisiert, dass Ihr Unternehmen langfristig denkt.

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zur Vorsorge anregen und mit Zuschüssen unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das zahlt auf Image, Bindung und Motivation gleichermaßen ein.

Details

Steuern, Sozialabgaben & Förderung

Die Direktversicherung wird nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert – Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).

Beim Arbeitnehmer

  • Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (GRV) steuerfrei
  • Die ersten 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei (2026: 338 € monatlich)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente (§ 22 Nr. 5 EStG) – als Rentner ist der Steuersatz meist niedriger
  • Betriebsrenten werden bei der Krankenversicherung der Rentner angerechnet

Beim Arbeitgeber

  • Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge auf Beiträge bis 4 % der BBG (2026: 338 € monatlich)
  • Freiwillige Zuschüsse sind Betriebsausgaben
  • Keine Bilanzierung – die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen
  • Keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein
  • Tipp: Zahlen Sie die eingesparten Sozialabgaben einmal jährlich als Sonderzahlung in die Verträge ein – das erhöht die spätere Rente ohne steuerliche Nachteile.

Zuschusspflicht: 15 % sind gesetzt

Für Entgeltumwandlungsverträge, die seit 2019 abgeschlossen wurden, müssen Sie 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss beisteuern – für Altverträge gilt das seit 2022. Wichtig: Bestehende Zusagen, die bereits einen Zuschuss vorsehen, erfüllen diese Pflicht aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Wir prüfen Ihre Verträge darauf.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jeden Mitarbeiter – nicht nur Besserverdiener. Auch Auszubildende und Beschäftigte mit kleinem Einkommen profitieren, da die Anrechnung auf die Grundsicherung deutlich entschärft wurde.

Geringverdienerförderung

Bis zu einem Einkommen von derzeit 2.575 € monatlich: Zahlen Sie 240 bis 960 € jährlich arbeitgeberfinanziert ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags über die Lohnsteuer erstattet – zusätzlich zur Absetzbarkeit.

Arbeitgeberwechsel

Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag oder das Kapital wird auf einen neuen übertragen. Alternativ führt der Mitarbeiter privat weiter oder der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Bei Insolvenz ist das Guthaben geschützt.

Tarifverträge

In vielen Branchen ist die bAV bereits tarifvertraglich geregelt. Prüfen Sie vorab, ob für Ihr Unternehmen entsprechende Vorgaben gelten – wir helfen bei der Einordnung.

Sinnvolle Ergänzungen

Mehr Benefits für Ihr Team

Die bAV ist der Kern – diese Bausteine machen Ihr Vorsorgepaket rund.

Vermögenswirksame Leistungen umwandeln

Klassische VL (Bausparen, Fondssparen) sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Fließen sie stattdessen in die bAV, steigt das Netto der Mitarbeiter – und Ihre gesparten Abgaben decken den Pflichtzuschuss nahezu kostenneutral.

Betriebliche Krankenversicherung

Arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen – etwa Zahnersatz, Vorsorge oder Chefarztbehandlung – sind ein spürbarer Benefit, den Mitarbeiter sofort erleben statt erst im Ruhestand.

Mehr erfahren

Gruppenunfallversicherung

Schützt Ihre Belegschaft rund um die Uhr – beruflich wie privat – und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um Kapitalleistungen bei Invalidität.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, eine bAV anzubieten?
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sie müssen die Möglichkeit bereitstellen – mit der Direktversicherung erfüllen Sie diese Pflicht mit minimalem Verwaltungsaufwand.
Was kostet mich die Entgeltumwandlung?
Die Beiträge kommen aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters. Sie müssen lediglich den gesetzlichen Zuschuss von 15 % beisteuern – der wird in der Regel vollständig durch Ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge gedeckt.
Wie viel kann ein Mitarbeiter steuerfrei einzahlen?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei; die ersten 4 % (2026: 338 € monatlich) zusätzlich sozialabgabenfrei. Die Rente wird später nachgelagert besteuert.
Muss ich die Direktversicherung bilanzieren?
Nein. Die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen und muss nicht aktiviert werden. Auch Beiträge zum Pensionssicherungsverein fallen – anders als bei anderen Durchführungswegen – nicht an.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Der Vertrag kann vom neuen Arbeitgeber übernommen, das Kapital übertragen, privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Bei arbeitnehmerfinanzierten Verträgen besteht von Anfang an ein unwiderrufliches Bezugsrecht; bei Arbeitgeberfinanzierung entsteht es nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit.
Lohnt sich die bAV auch für Geringverdiener und Azubis?
Ja. Die Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung wurde deutlich entschärft. Zusätzlich fördert der Staat arbeitgeberfinanzierte Beiträge für Einkommen bis 2.575 € monatlich mit 30 % Erstattung über die Lohnsteuer.
Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge bei VIALOG

Machen Sie aus der Pflicht einen Vorteil

Wir prüfen bestehende Zusagen auf die Zuschusspflicht, vergleichen Tarife von klassisch bis fondsgebunden und richten die bAV für Ihr Team ein – kostenfrei und unabhängig.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Förderfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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