Fachkräfte gewinnen
Ein Handwerksbetrieb konkurriert mit größeren Unternehmen um einen Meister. Den Ausschlag gibt nicht das Firmenfahrzeug, sondern ein Vorsorgepaket mit Arbeitgeberzuschuss – der Kandidat sagt zu.
Die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht mehr. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung geben Sie Ihren Mitarbeitern eine geförderte Zusatzrente – ohne Mehrkosten für Ihr Unternehmen, oft sogar mit Ersparnis bei den Sozialabgaben.
Die gesetzliche Rente allein reicht längst nicht mehr. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung geben Sie Ihren Mitarbeitern eine geförderte Zusatzrente – ohne Mehrkosten für Ihr Unternehmen, oft sogar mit Ersparnis bei den Sozialabgaben.
Wir werden älter, die Rentenphase wird länger – und gleichzeitig zahlen immer weniger Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Generationenvertrag trägt nicht mehr wie früher: Wo einst drei Einzahler einen Rentner finanzierten, tragen dieselben drei heute bereits zwei. Die Folge ist eine wachsende Versorgungslücke für jeden, der im Ruhestand seinen Lebensstandard halten möchte.
Als Arbeitgeber sind Sie ohnehin verpflichtet, Ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu ermöglichen. Die Direktversicherung ist der verbreitetste Durchführungsweg – einfach in der Verwaltung, bilanzneutral und staatlich gefördert. Richtig aufgesetzt wird aus der Pflicht ein echtes Argument im Wettbewerb um gute Mitarbeiter.
Drei typische Situationen, in denen eine durchdachte Direktversicherung den Unterschied macht.
Ein Handwerksbetrieb konkurriert mit größeren Unternehmen um einen Meister. Den Ausschlag gibt nicht das Firmenfahrzeug, sondern ein Vorsorgepaket mit Arbeitgeberzuschuss – der Kandidat sagt zu.
Zehn Mitarbeiter wandeln je 200 € Bruttogehalt in eine Direktversicherung um. Auf diese Beträge fallen weder für die Beschäftigten noch für den Betrieb Sozialversicherungsbeiträge an – der Arbeitgeberanteil fließt als Zuschuss zurück in die Verträge.
Ein Unternehmen führt seit Jahren bAV-Verträge per Entgeltumwandlung – ohne den seit 2019 bzw. 2022 vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von 15 %. Bei der Prüfung fällt die Lücke auf und wird sauber nachgezogen.
Neben Pensions- und Unterstützungskassen ist die Direktversicherung der weit verbreitetste Durchführungsweg. Sie kann vom Mitarbeiter, vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Der Klassiker per Entgeltumwandlung: Die Beiträge stammen aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters. Für Sie entstehen keine Zusatzkosten – im Gegenteil, Sie sparen Sozialabgaben.
Sie entscheiden selbst, ob und wie viel Sie in die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter einzahlen. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und senken die Steuerlast Ihres Unternehmens.
Die bAV ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Personalinstrument mit handfesten betriebswirtschaftlichen Effekten.
Bei der Personalgewinnung entscheidet immer häufiger das Gesamtpaket. Ein durchdachtes Vorsorgeangebot beeinflusst Wunschkandidaten oft stärker als etwa ein Firmenwagen – und signalisiert, dass Ihr Unternehmen langfristig denkt.
Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zur Vorsorge anregen und mit Zuschüssen unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das zahlt auf Image, Bindung und Motivation gleichermaßen ein.
Die Direktversicherung wird nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert – Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).
Für Entgeltumwandlungsverträge, die seit 2019 abgeschlossen wurden, müssen Sie 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss beisteuern – für Altverträge gilt das seit 2022. Wichtig: Bestehende Zusagen, die bereits einen Zuschuss vorsehen, erfüllen diese Pflicht aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Wir prüfen Ihre Verträge darauf.
Für jeden Mitarbeiter – nicht nur Besserverdiener. Auch Auszubildende und Beschäftigte mit kleinem Einkommen profitieren, da die Anrechnung auf die Grundsicherung deutlich entschärft wurde.
Bis zu einem Einkommen von derzeit 2.575 € monatlich: Zahlen Sie 240 bis 960 € jährlich arbeitgeberfinanziert ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags über die Lohnsteuer erstattet – zusätzlich zur Absetzbarkeit.
Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag oder das Kapital wird auf einen neuen übertragen. Alternativ führt der Mitarbeiter privat weiter oder der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Bei Insolvenz ist das Guthaben geschützt.
In vielen Branchen ist die bAV bereits tarifvertraglich geregelt. Prüfen Sie vorab, ob für Ihr Unternehmen entsprechende Vorgaben gelten – wir helfen bei der Einordnung.
Die bAV ist der Kern – diese Bausteine machen Ihr Vorsorgepaket rund.
Klassische VL (Bausparen, Fondssparen) sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Fließen sie stattdessen in die bAV, steigt das Netto der Mitarbeiter – und Ihre gesparten Abgaben decken den Pflichtzuschuss nahezu kostenneutral.
Arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen – etwa Zahnersatz, Vorsorge oder Chefarztbehandlung – sind ein spürbarer Benefit, den Mitarbeiter sofort erleben statt erst im Ruhestand.
Mehr erfahrenSchützt Ihre Belegschaft rund um die Uhr – beruflich wie privat – und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um Kapitalleistungen bei Invalidität.
Wir prüfen bestehende Zusagen auf die Zuschusspflicht, vergleichen Tarife von klassisch bis fondsgebunden und richten die bAV für Ihr Team ein – kostenfrei und unabhängig.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Förderfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026
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