Programmierfehler
An einer CNC-Drehmaschine kollidieren durch einen Programmierfehler das rotierende Spannfutter und der Werkzeugrevolver – ein klassischer Bedienungs- bzw. Maschinenschaden.
BedienungsfehlerIhre Maschinen sind das Rückgrat der Produktion. Bedienfehler, Maschinenbruch, Kurzschluss oder Überlastung legen sie schnell lahm – und die Geschäftsversicherung greift hier nicht. Die Maschinenversicherung deckt genau diese Schäden ab.
Ihre Maschinen sind das Rückgrat der Produktion. Bedienfehler, Maschinenbruch, Kurzschluss oder Überlastung legen sie schnell lahm – und die Geschäftsversicherung greift hier nicht. Die Maschinenversicherung deckt genau diese Schäden ab.
Die Maschinenversicherung bietet einen deutlich weitergehenden Schutz als die Geschäfts- oder Inhaltsversicherung. Sie greift bei Bedienungsfehlern, Maschinenbruch und Produktfehlern – also genau bei den technischen Schäden, die im Betrieb am häufigsten vorkommen und andere Sparten nicht abdecken.
Diese Seite behandelt stationäre Maschinen und technische Anlagen. Ein wichtiger Unterschied: Feuer (Brand, Blitz, Explosion) wird bei stationären Maschinen über die Feuer- bzw. Inhaltsversicherung abgedeckt. Für fahrbare Geräte (z. B. Bagger, Kräne, Brechanlagen) gibt es eine eigene Variante, die zusätzlich Feuer und – auf Antrag – Diebstahl einschließt.
Ein kleiner Fehler an der Maschine kann teuer werden.
An einer CNC-Drehmaschine kollidieren durch einen Programmierfehler das rotierende Spannfutter und der Werkzeugrevolver – ein klassischer Bedienungs- bzw. Maschinenschaden.
BedienungsfehlerEin gekündigter Mitarbeiter richtet aus Frust vorsätzlich einen Totalschaden an einer Fräsmaschine an. Böswillige Beschädigung durch eigene Leute ist mitversichert.
BöswilligkeitBeim Heben einer Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichts bricht ein tragendes Bauteil der Maschine. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt.
Technische StörungOb Bedienfehler, Bruch oder Kurzschluss: Die Maschinenversicherung übernimmt die Reparatur bzw. den Zeitwert – abzüglich Selbstbeteiligung. So bleibt ein Maschinenschaden kalkulierbar.
MaschinenversicherungAlle stationären maschinellen und elektrischen Einrichtungen sowie technische Anlagen – zum Beispiel:
Wichtig: Auch Maschinenzubehör – selbst nachträglich angeschafftes – muss in der Versicherung angegeben sein. Neue Maschinen gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert und sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen:
Der Neuwert ist der ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Listenpreis, der Zeitwert der Wert, den die Maschine aktuell noch besitzt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert erstattet.
Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Listenpreis im Neuzustand zzgl. Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage). Geben Sie immer den Listenpreis an – nicht den rabattierten Rechnungsbetrag, sonst droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Wir ermitteln die Summe sauber mit Ihnen.
Ein Maschinenschaden trifft nicht nur die Technik, sondern auch die Produktion.
Finanziert eine Ausweichproduktion, damit Aufträge trotz Maschinenausfall bedient werden können.
Ersetzt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten während des Betriebsstillstands nach einem Maschinenschaden.
Bagger, Kräne oder Brechanlagen laufen über eine eigene fahrbare Maschinenversicherung – dort sind Feuer und, auf Antrag, Diebstahl eingeschlossen.
Wir prüfen Versicherungssummen, Zubehör und den Umfang kostenfrei – und decken Unterversicherung oder Lücken beim Ausfallrisiko auf.
Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 07/2025
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