Maschinen­versicherung – stationär

Für Ihre mechanischen Helfer

Ihre Maschinen sind das Rückgrat der Produktion. Bedienfehler, Maschinenbruch, Kurzschluss oder Überlastung legen sie schnell lahm – und die Geschäftsversicherung greift hier nicht. Die Maschinenversicherung deckt genau diese Schäden ab.

Ihre Maschinen sind das Rückgrat der Produktion. Bedienfehler, Maschinenbruch, Kurzschluss oder Überlastung legen sie schnell lahm – und die Geschäftsversicherung greift hier nicht. Die Maschinenversicherung deckt genau diese Schäden ab.

Worum es geht

Weiter gedacht als die Sachversicherung

Die Maschinenversicherung bietet einen deutlich weitergehenden Schutz als die Geschäfts- oder Inhaltsversicherung. Sie greift bei Bedienungsfehlern, Maschinenbruch und Produktfehlern – also genau bei den technischen Schäden, die im Betrieb am häufigsten vorkommen und andere Sparten nicht abdecken.

Diese Seite behandelt stationäre Maschinen und technische Anlagen. Ein wichtiger Unterschied: Feuer (Brand, Blitz, Explosion) wird bei stationären Maschinen über die Feuer- bzw. Inhaltsversicherung abgedeckt. Für fahrbare Geräte (z. B. Bagger, Kräne, Brechanlagen) gibt es eine eigene Variante, die zusätzlich Feuer und – auf Antrag – Diebstahl einschließt.

Aus der Praxis

Typische Schadenbeispiele

Ein kleiner Fehler an der Maschine kann teuer werden.

Programmierfehler

An einer CNC-Drehmaschine kollidieren durch einen Programmierfehler das rotierende Spannfutter und der Werkzeugrevolver – ein klassischer Bedienungs- bzw. Maschinenschaden.

Bedienungsfehler

Mutwillige Zerstörung

Ein gekündigter Mitarbeiter richtet aus Frust vorsätzlich einen Totalschaden an einer Fräsmaschine an. Böswillige Beschädigung durch eigene Leute ist mitversichert.

Böswilligkeit

Überlastung

Beim Heben einer Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichts bricht ein tragendes Bauteil der Maschine. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt.

Technische Störung

Ihr Schutz

Ob Bedienfehler, Bruch oder Kurzschluss: Die Maschinenversicherung übernimmt die Reparatur bzw. den Zeitwert – abzüglich Selbstbeteiligung. So bleibt ein Maschinenschaden kalkulierbar.

Maschinenversicherung
Umfang

Was versicherbar ist

Alle stationären maschinellen und elektrischen Einrichtungen sowie technische Anlagen – zum Beispiel:

KesselMotorenTurbinenGeneratorenBohrmaschinenDrehmaschinenFräsmaschinenDruckmaschinenFalzmaschinenAufzügeHallenkräneFörderanlagenPressen & Pumpenelektrische Anlagen

Wichtig: Auch Maschinenzubehör – selbst nachträglich angeschafftes – muss in der Versicherung angegeben sein. Neue Maschinen gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert und sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.

Leistungsumfang

Diese Gefahren sind gedeckt

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen:

Menschliche Ursachen

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit
  • Böswilligkeit

Produktfehler

  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Ausführungsfehler

Technische Störungen

  • Kurzschluss & Überlastung
  • Zerreißen durch Fliehkraft
  • Fremdkörper, Über-/Unterdruck
  • Wassermangel, Versagen von Sicherheitseinrichtungen

Naturgewalten

  • Sturm
  • Frost
  • Eisgang
Grenzen & Leistungen

Ausschlüsse & Schadenfall

Was ist nicht versichert?

  • VerschleißDer wichtigste Ausschluss – etwaige Folgeschäden aus Verschleiß sind aber versichert.
  • Feuer (Brand, Blitz, Explosion)Bei stationären Maschinen über die Feuer-/Inhaltsversicherung abzudecken.

Leistungen im Schadenfall

Teilschaden

  • Reparaturkosten inkl. Ersatzteile & Löhne
  • De- & Remontage sowie Transportkosten
  • Mehrkosten für Eil- & Expressfracht
  • Aufräum- & Dekontaminationskosten (soweit vereinbart)

Totalschaden

  • Zeitwert vor Schadeneintritt, abzgl. Rest-/Schrottwert
  • Kürzung um den vereinbarten Selbstbehalt
  • Bei Verschleißteilen Abzug „neu für alt"

Zeitwert, Neuwert & die richtige Summe

Der Neuwert ist der ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Listenpreis, der Zeitwert der Wert, den die Maschine aktuell noch besitzt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert erstattet.

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Listenpreis im Neuzustand zzgl. Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage). Geben Sie immer den Listenpreis an – nicht den rabattierten Rechnungsbetrag, sonst droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Wir ermitteln die Summe sauber mit Ihnen.

Sinnvolle Ergänzungen

Damit der Ausfall nicht zum Problem wird

Ein Maschinenschaden trifft nicht nur die Technik, sondern auch die Produktion.

Maschinen-Mehrkostenversicherung

Finanziert eine Ausweichproduktion, damit Aufträge trotz Maschinenausfall bedient werden können.

Maschinen-Betriebsunterbrechung (MBU)

Ersetzt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten während des Betriebsstillstands nach einem Maschinenschaden.

Fahrbare Maschinen

Bagger, Kräne oder Brechanlagen laufen über eine eigene fahrbare Maschinenversicherung – dort sind Feuer und, auf Antrag, Diebstahl eingeschlossen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was deckt die Maschinenversicherung mehr ab als die Inhaltsversicherung?
Die Inhalts-/Geschäftsversicherung ersetzt nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser. Die Maschinenversicherung greift zusätzlich bei Bedienungsfehlern, Maschinenbruch, Kurzschluss, Überlastung und Produktfehlern – also den typischen technischen Schäden am laufenden Betrieb.
Ist Verschleiß versichert?
Nein, Verschleiß ist der wichtigste Ausschluss. Allerdings sind Folgeschäden, die aus einem Verschleiß entstehen, mitversichert – z. B. wenn ein verschlissenes Teil einen größeren Maschinenschaden auslöst.
Bekomme ich bei einem Totalschaden den Neuwert?
Nein. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert unmittelbar vor dem Schaden erstattet – abzüglich Rest-/Schrottwert und Selbstbehalt. Der Neuwert ist der ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Listenpreis und dient der Beitrags- und Summenermittlung.
Welchen Wert gebe ich für die Versicherungssumme an?
Immer den Listenpreis im Neuzustand zzgl. Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) – nicht den tatsächlich bezahlten, evtl. rabattierten Rechnungsbetrag. Sonst kann es im Schadenfall zu einer Unterversicherung kommen. Auch Zubehör gehört in die Summe.
Ist Feuer mitversichert?
Bei stationären Maschinen läuft Feuer (Brand, Blitz, Explosion) über die Feuer- bzw. Inhaltsversicherung, nicht über die Maschinenversicherung. Bei fahrbaren Geräten hingegen ist Feuer in der eigenen fahrbaren Variante eingeschlossen.
Beratung zur Maschinenversicherung bei VIALOG

Sind Ihre Maschinen richtig bewertet?

Wir prüfen Versicherungssummen, Zubehör und den Umfang kostenfrei – und decken Unterversicherung oder Lücken beim Ausfallrisiko auf.

Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Schadenfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 07/2025

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