Der Anhänger macht sich selbstständig
Ein Handwerker stellt seinen Materialanhänger freitags leicht abschüssig an der Straße ab und kuppelt ihn ab. Nachts löst sich die Bremse, der Anhänger rollt los und schiebt zwei geparkte Pkw ineinander. Die Kfz-Haftpflicht des Transporters lehnt ab – abgekuppelt greift nur die eigene Anhänger-Haftpflicht.