Betriebliche Alters­vorsorge – Arbeitnehmer

Schon jetzt an später denken – mit Förderung vom Staat und vom Chef

Die gesetzliche Rente wird für Ihren Lebensstandard nicht reichen. Mit der betrieblichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber sparen Sie aus dem Bruttogehalt – steuerlich gefördert, mit garantiertem Arbeitgeberzuschuss und lebenslanger Rente.

Die gesetzliche Rente wird für Ihren Lebensstandard nicht reichen. Mit der betrieblichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber sparen Sie aus dem Bruttogehalt – steuerlich gefördert, mit garantiertem Arbeitgeberzuschuss und lebenslanger Rente.

Worum es geht

Die Rente allein reicht nicht

Wir leben länger, beziehen länger Rente – und gleichzeitig zahlen immer weniger Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Generationenvertrag, bei dem einst drei Einzahler einen Rentner finanzierten, trägt heute bereits zwei Rentner mit denselben drei Beitragszahlern. Die Folge: Die gesetzliche Rente sinkt, die Versorgungslücke wächst.

Wer im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und zwar früh. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Direktversicherung ist dafür einer der einfachsten und am stärksten geförderten Wege: Sie sparen direkt aus dem Bruttogehalt, der Staat verzichtet auf Steuern und Sozialabgaben, und Ihr Arbeitgeber legt mindestens 15 % obendrauf.

Aus der Praxis

So wirkt die bAV für Sie

Drei typische Situationen aus dem Berufsleben – und was die Direktversicherung dabei leistet.

Fördereffekt

Eine Mitarbeiterin wandelt monatlich einen Teil ihres Bruttogehalts um. Weil auf diesen Betrag weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen, sinkt ihr Nettogehalt deutlich weniger als der Sparbetrag – und der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss dazu.

ErgebnisMehr Vorsorge als Netto-Verzicht

Jobwechsel

Nach fünf Jahren wechselt ein Facharbeiter den Betrieb. Sein neuer Arbeitgeber übernimmt die bestehende Direktversicherung einfach – das angesparte Kapital bleibt vollständig erhalten.

Kapital100 % mitgenommen

Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Unternehmen meldet Insolvenz an. Die Direktversicherung der Beschäftigten fällt nicht in die Insolvenzmasse – das Guthaben ist geschützt und wird später wie geplant ausgezahlt.

Guthabeninsolvenzgeschützt
Grundlagen

Was ist eine Direktversicherung?

Im Kern eine ganz normale Rentenversicherung – nur dass Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und Sie als versicherte Person das Bezugsrecht haben. Zwei Finanzierungsarten sind möglich:

Sie finanzieren (Entgeltumwandlung)

Der Klassiker: Sie sparen aus Ihrem Bruttogehalt. Das Bezugsrecht liegt von Beginn an unwiderruflich bei Ihnen.

  1. Ihr Arbeitgeber erteilt eine Versorgungszusage und schließt mit Ihnen eine Entgeltumwandlungsvereinbarung.
  2. Er schließt die Direktversicherung ab und führt die Beiträge direkt aus Ihrem Bruttoentgelt ab.
  3. Sie sind versicherte Person – die spätere Rente oder Kapitalauszahlung gehört Ihnen.

Ihr Arbeitgeber finanziert

Ihr Arbeitgeber zahlt aus eigener Tasche einen festen Betrag in Ihren Vorsorgevertrag ein – ein echtes Gehaltsextra.

  • Kein Abzug von Ihrem Gehalt
  • Mischformen möglich: Ihr Beitrag plus Arbeitgeberzuschuss
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht entsteht hier meist erst nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit – außer es ist vertraglich anders geregelt
  • Fragen Sie nach: Viele Betriebe zahlen freiwillig mehr als den Pflichtzuschuss
Ihr Nutzen

Die Vorteile auf einen Blick

Kaum eine Vorsorgeform wird so stark gefördert – und ist so einfach umzusetzen.

Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge, als Sie netto aufwenden
Beiträge bis zur Fördergrenze steuer- und sozialabgabenfrei
Mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
Lebenslange Rente – Kapitalauszahlung möglich
Flexible Produktauswahl von klassisch bis fondsgebunden
Bei Ausscheiden mitnehmbar oder privat weiterführbar
Insolvenzschutz – fällt nicht in die Insolvenzmasse
Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Grundsicherung in der Ansparphase
Details

Steuern, Sozialabgaben & Arbeitgeberzuschuss

Die Direktversicherung wird nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert – Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).

Was der Staat Ihnen erlässt

  • Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei
  • Die ersten 4 % sind zusätzlich sozialabgabenfrei (2026: 338 € monatlich)
  • Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) – als Rentner ist Ihr Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben
  • Auf Betriebsrenten fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge an – das gehört in die Gesamtrechnung

Was Ihr Arbeitgeber zahlt

Für alle seit 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträge ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % des Bruttobeitrags Pflicht, sofern der Betrieb Sozialabgaben spart. Seit 2022 gilt das auch für ältere Verträge.

  • Die 15 % sind Ihnen mindestens sicher
  • Ihr Arbeitgeber darf freiwillig mehr zuschießen – nachfragen lohnt sich
  • Tarifverträge regeln die bAV in vielen Branchen bereits – Ihre Personalabteilung weiß Bescheid

Tipp: Vermögenswirksame Leistungen umwandeln

Klassische VL (Bausparen, Fonds-, Banksparen) sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Fließen die VL-Beiträge stattdessen in Ihre bAV, sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – Ihr Nettogehalt steigt, und die Vorsorge wächst trotzdem.

Gut zu wissen

Was Sie außerdem wissen sollten

Für wen?

Für jeden Beschäftigten in einem festen Arbeitsverhältnis – nicht nur Besserverdiener. Auch Auszubildende können so früh und günstig mit der Vorsorge starten.

Arbeitgeberwechsel

Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag, das Kapital wird auf einen neuen Vertrag übertragen, Sie führen privat weiter – oder der Vertrag läuft beitragsfrei weiter.

Todesfall in der Ansparphase

Das Guthaben geht an Ehe- bzw. Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Lebensgefährten oder frühere Ehegatten müssen namentlich benannt sein. Fehlen Berechtigte, greift die Sterbegeldregelung bis 8.000 €.

Grundsicherung

Wer im Alter auf Sozialleistungen angewiesen ist, darf eine zusätzliche Altersrente bis zu einem Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (SGB XII) behalten – sie wird nicht abgezogen.

Sinnvolle Ergänzungen

Vorsorge ist Kombinationssache

Die bAV ist ein wichtiger Baustein – je nach Lebenssituation lohnt sich die Kombination mit weiteren Vorsorgeformen.

Riester-Rente

Staatliche Zulagen und Steuervorteile – besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Ergänzt die bAV um eine zweite geförderte Säule.

Private Rentenversicherung

Maximale Flexibilität ohne Bindung an den Arbeitgeber: frei wählbare Beiträge, Kapitalwahlrecht und individuelle Anlagestrategie – klassisch oder fondsgebunden.

bAV aus Arbeitgebersicht

Sie sind selbst Unternehmer? Erfahren Sie, welche Vorteile die betriebliche Altersvorsorge für Ihren Betrieb bringt – von der Zuschusspflicht bis zur Geringverdienerförderung.

Mehr erfahren
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Habe ich ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit bieten, Teile Ihres Bruttogehalts in eine bAV einzuzahlen.
Wie viel darf ich steuerfrei einzahlen?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben steuerfrei; die ersten 4 % (2026: 338 € monatlich) sind außerdem sozialabgabenfrei.
Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?
Ja – bei Entgeltumwandlung sind 15 % Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Viele Betriebe zahlen freiwillig mehr.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich den Job wechsle?
Sie nehmen ihn mit: Der neue Arbeitgeber übernimmt ihn oder das Kapital wird übertragen. Alternativ führen Sie den Vertrag privat weiter oder stellen ihn beitragsfrei. Bei arbeitnehmerfinanzierten Verträgen gehört das Guthaben vom ersten Tag an Ihnen.
Muss ich die Rente später versteuern?
Ja, nachgelagert – also erst in der Rentenphase. Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, wirkt sich das in der Regel positiv aus. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen auf die Betriebsrente ebenfalls an.
Rente oder Kapital – was bekomme ich?
Standard ist eine lebenslange Rente. Je nach Tarif ist zum Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Variante zu Ihrer Situation passt.
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Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung sowie mögliche Leistungs- und Förderfälle. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Tarifs sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Stand: 01/2026

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